Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,3149
BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62 (https://dejure.org/1962,3149)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1962 - 3 StR 33/62 (https://dejure.org/1962,3149)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1962 - 3 StR 33/62 (https://dejure.org/1962,3149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,3149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines Verbotsirrtums hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer Geheimverbindung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Ein Verbotsirrtum beseitigt zwar nicht den Tatvorsatz; er kann aber die Schuld ausschließen, wenn er unüberwindlich ist, und die Schuld mindern, wenn er überwindlich, d.h. verschuldet und vorwerfbar ist (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].

    Ein solcher Irrtum hätte zur Folge, daß die Strafe nach den in § 44 Abs. 3 StGB aufgestellten Grundsätzen ermäßigt werden könnte (BGHSt 2, 194, 211) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Mitglied einer Geheimverbindung ist, wer seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und fortdauernd für deren Zwecke tätig wird (BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

    Solche Handlungen dienen gerade nicht der Förderung oder Unterstützung der Ersatzorganisation (vgl. BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Mitglied einer Geheimverbindung ist, wer seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und fortdauernd für deren Zwecke tätig wird (BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

    Solche Handlungen dienen gerade nicht der Förderung oder Unterstützung der Ersatzorganisation (vgl. BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    In einem solchen, allerdings seltenen Falle kann es an der verfassungsfeindlichen Absicht fehlen (vgl. auch BGH 3 StR 6/62 vom 13. April 1962, S. 5, zur Tätigkeit eines LfV-Mitarbeiters, insoweit NJW 1962, 1259 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Sie erfassen allerdings auch denjenigen, der sich nicht aus ideologischer Gegnerschaft, sondern etwa um geldlicher Vorteile willen, aus opportunistischen Beweggründen oder aus Geltungssucht bewußt in verfassungsfeindliche Bestrebungen eingliedert und zum Werkzeug der Verfassungsfeinde machen läßt, denn auch er handelt mit verfassungsschädlichem Willen (BGHSt 10, 163, 170 [BGH 22.12.1956 - 2 StE 15/56]; BGHSt 11, 171, 179) [BGH 13.12.1957 - 1 StE 8/57].
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Diese Strafvorschriften wollen den bewußten Feind der verfassungsmäßigen Ordnung treffen (BGHSt 9, 142, 144, 147 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55]zu § 94 StGB; BGH 8 StE 10/59 vom 18. Februar 1960 = Wagner GA 1961, 6, 150 zu §§ 92, 100 d Abs. 2 StGB).
  • BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62
    Sie erfassen allerdings auch denjenigen, der sich nicht aus ideologischer Gegnerschaft, sondern etwa um geldlicher Vorteile willen, aus opportunistischen Beweggründen oder aus Geltungssucht bewußt in verfassungsfeindliche Bestrebungen eingliedert und zum Werkzeug der Verfassungsfeinde machen läßt, denn auch er handelt mit verfassungsschädlichem Willen (BGHSt 10, 163, 170 [BGH 22.12.1956 - 2 StE 15/56]; BGHSt 11, 171, 179) [BGH 13.12.1957 - 1 StE 8/57].
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.
  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 51/63

    Das Herstellen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Schriften - Förderung

    Der Zweck der Strafvorschriften gegen Staatsgefährdung würde ins Gegenteil verkehrt, wenn sie gegen Personen angewendet würden, die der freiheitlich demokratischen Ordnung nicht schaden, sondern sogar nützen wollen (so schon BGH 3 StR 33/62 vom 1. August 1962 - Wagner GA 1963 S. 360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht