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LAG Bremen, 12.08.1982 - 3 TaBV 33/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 09.09.2011 - 10 TaBV 104/10
Zustimmungsersetzung; Betriebsrat; Versetzung
§ 78 BetrVG ist demgemäß als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt (BAG, Urteil vom 09.06.1982 - 4 AZR 766/79 -, DB 1982, Seite 27, 2711 ff; Beschluss vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 -, DB 2001, Seite 765 ff; LAG Bremen, Beschluss vom 12.08.1982 - 3 TaBV 33/81 -, AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972).Allerdings ist es denkbar, dass ein Arbeitnehmer wegen seiner Wahl zum Betriebsrat nicht mehr auf seinem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden kann und er deshalb auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden muss (vgl. auch LAG Bremen, Beschluss vom 12.08.1982 - 3 TaBV 33/81 -, a. a. O.).
Es ist daher in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung der Umstände, insbesondere unter Abwägung der widerstreitenden Interessen festzustellen, wo Unvereinbarkeiten vorliegen und wie sie beseitigt werden können (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 12.08.1982 - 3 TaBV 33/81 -, a. a. O.).
Die vorliegend streitgegenständliche beabsichtigte Versetzung der Mitarbeiterin L auf die Position als Specialist Training and Development unterscheidet sich auch von dem vom LAG Bremen im Verfahren 3 TaBV 33/81 entschiedenen Fall (LAG Bremen, Beschluss vom 12.08.1982 - 3 TaBV 33/81 - AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972).
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03
Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung; …
Die Arbeitgeberin ist daher verpflichtet, auch die geringfügig Beschäftigten einer der in Betracht kommenden Vergütungsgruppenordnungen zuzuordnen (BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 15).