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   KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16 - 122 Ss 119/16   

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https://dejure.org/2016,55711
KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16 - 122 Ss 119/16 (https://dejure.org/2016,55711)
KG, Entscheidung vom 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16 - 122 Ss 119/16 (https://dejure.org/2016,55711)
KG, Entscheidung vom 29. August 2016 - 3 Ws (B) 410/16 - 122 Ss 119/16 (https://dejure.org/2016,55711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 StVG, § 4 Abs 1 BKatV
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus Gründen der Prozessökonomie; notwendiger Urteilsinhalt bei Durchbrechung der Indizwirkung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Absehen vom Fahrverbot aus Prozessökonomiegründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16
    Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16
    Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16
    Auch wenn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Kraftfahrzeugführer, der ein Fahrverbot durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, nicht geltend machen kann, auf den Führerschein angewiesen zu sein (vgl. zuletzt Senat VRS 127, 74; 117, 197), können sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot und dem Übermaßverbot in besonderen Einzelfällen doch Ausnahmen ergeben.
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Der Umstand, dass durch ein Verhalten der Betroffenen das Verfahren abgekürzt wird, stellt indessen keinen Umstand dar, der die Durchbrechung der Indizwirkung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 3 Ws (B) 410/16 - juris).
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Unerlässlich ist danach die Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der verwirklichten Ordnungswidrigkeit gesehen werden; darüber hinaus müssen die Urteilsgründe in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zum Ausdruck bringen, welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht als erfüllt ansieht und welche Vorschriften für die Bemessung von Rechtsfolgen maßgeblich waren (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 6. August 2018 - 3 Ws (B) 168/18 - und vom 29. August 2016 - 3 Ws (B) 410/16 - mwN; Göhler, OWiG 17. Aufl., § 71 Rn. 42a mwN; s. auch BGHSt 39, 291 sowie BGH NStZ-RR 2008, 83).
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