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   OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - I-3 Wx 25/14   

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https://dejure.org/2014,6359
OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - I-3 Wx 25/14 (https://dejure.org/2014,6359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2014 - I-3 Wx 25/14 (https://dejure.org/2014,6359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2014 - I-3 Wx 25/14 (https://dejure.org/2014,6359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme sichergestellter Waffen aus Gründen der Gefahrenabwehr; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten

  • rechtsportal.de

    Beschlagnahme sichergestellter Waffen aus Gründen der Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 23 AR 99/13
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - I-3 Wx 25/14

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - 3 Wx 25/14
    Wie bereits gesagt, ist die sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, und die Entscheidung über deren Anordnung obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, erst eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung bedarf unter Umständen der vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, S. 921 f. m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 in Sachen I-3 Wx 22/11 = BeckRS 2013, 03048 und Beschluss vom 21. Februar 2014 in Sachen I-3 Wx 193/13 = BeckRS 2014, 05414).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - 3 Wx 25/14
    Wie bereits gesagt, ist die sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, und die Entscheidung über deren Anordnung obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, erst eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung bedarf unter Umständen der vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, S. 921 f. m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 in Sachen I-3 Wx 22/11 = BeckRS 2013, 03048 und Beschluss vom 21. Februar 2014 in Sachen I-3 Wx 193/13 = BeckRS 2014, 05414).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11

    Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - 3 Wx 25/14
    Wie bereits gesagt, ist die sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, und die Entscheidung über deren Anordnung obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, erst eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung bedarf unter Umständen der vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, S. 921 f. m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 in Sachen I-3 Wx 22/11 = BeckRS 2013, 03048 und Beschluss vom 21. Februar 2014 in Sachen I-3 Wx 193/13 = BeckRS 2014, 05414).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    Es kann dahinstehen, ob die Anordnung, soweit sie sich auf die erlaubnispflichtigen Waffen bezieht, überhaupt auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 WaffG gestützt werden kann oder ob § 46 Abs. 2 WaffG insoweit als spezielle Regelung abschließend ist, so wohl Runkel, in: Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, 73. EL 2017, § 46 WaffG Rn. 18; wohl anderer Auffassung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2014 - I-3 Wx 25/14 -, juris, Rn. 8; VG Augsburg, Beschluss vom 6. Juni 2013 - Au 4 S 13.708 -, juris, Rn. 42.
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