Rechtsprechung
| BSG, 09.02.1994 - 3/1 RK 45/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schwerstpflegebedürftige - Pflegekatalog
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 06.12.1991 - S 17 KR 2126/91
- LSG Baden-Württemberg, 06.11.1992 - L 4 KR 96/92
- BSG, 09.02.1994 - 3/1 RK 45/92
Papierfundstellen
- NZS 1994, 367
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92
Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 1 RK 45/92
Dasselbe gilt, wenn ein Hilfebedarf nur bei 9 bis 13 dieser Verrichtungen besteht, aber insgesamt bei Berücksichtigung von zeitlichem Umfang und Belastung der Pflegeperson dem Bedarf entspricht, der üblicherweise mit einem Hilfebedarf bei 14 oder mehr Verrichtungen verbunden ist (Anschluß an BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).Der Senat kann aufgrund des festgestellten Sachverhalts nicht abschließend beurteilen, ob Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch -(SGB V) vorliegt, wie sie nach Erlaß des Berufungsurteils vom 6. November 1992 in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (…SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde.
Der 1. Senat hat in dem eingangs angeführten Urteil vom 8. Juni 1993 (…aaO), das ebenfalls eine Querschnittslähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung betrifft, entschieden, daß die Zugehörigkeit zu einer Behindertengruppe, der die Pflegezulage des § 35 Bundesversorgungsgesetz (BVG} nach den Stufen 4 bis 6 zusteht, wie das bei der Gruppe der Querschnittsgelähmten mit Blasen- und Mastdarmlähmung der Fall ist, ein Anzeichen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit sei. Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 30. September 1993 (aaO) die für die Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit erforderlichen Tatsachenfeststellungen unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer der genannten Behinderungsgruppen nach Maßgabe des Pflegebedarfs im Tagesablauf umschrieben.
- BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92
Anspruch auf sog. Urlaubspflege wegen Schwerpflegebedürftigkeit
Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 1 RK 45/92
Gehört der Behinderte einer Gruppe an, der Pflegezulage nach den Stufen 4 bis 6 des § 35 BVG zusteht, wie dies bei Querschnittlähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung der Fall ist, so ist der konkret festzustellende Hilfebedarf, wenn er 9 oder mehr dieser Verrichtungen betrifft, in der Regel als sehr hoch zu bewerten (Fortführung von BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).Der Senat kann aufgrund des festgestellten Sachverhalts nicht abschließend beurteilen, ob Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch -(SGB V) vorliegt, wie sie nach Erlaß des Berufungsurteils vom 6. November 1992 in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde.
Der 1. Senat hat in dem eingangs angeführten Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO), das ebenfalls eine Querschnittslähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung betrifft, entschieden, daß die Zugehörigkeit zu einer Behindertengruppe, der die Pflegezulage des § 35 Bundesversorgungsgesetz (…BVG} nach den Stufen 4 bis 6 zusteht, wie das bei der Gruppe der Querschnittsgelähmten mit Blasen- und Mastdarmlähmung der Fall ist, ein Anzeichen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit sei. Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 30. September 1993 (aaO) die für die Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit erforderlichen Tatsachenfeststellungen unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer der genannten Behinderungsgruppen nach Maßgabe des Pflegebedarfs im Tagesablauf umschrieben.
- BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R
Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines …
Die auf die Besonderheiten der Bemessung des Pflegebedarfs bei Schwerpflegebedürftigkeit nach den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in seiner bis zum 31. März 1995 geltenden Fassung (vgl zur Feststellung der Schwerpflegebedürftigkeit nach altem Recht BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 5) zugeschnittene Entscheidung, daß das Umlagern als Verrichtung, die bei Gesunden gerade nicht anfällt, insoweit außer Betracht zu bleiben habe (…BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 4), ist mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung zum 1. April 1995 und den darin enthaltenen neuen Vorschriften zur Berechnung des Pflegebedarfs (§§ 14, 15 SGB XI) gegenstandslos geworden. - BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf - …
Dies hat seinen Grund, ähnlich wie beim Umlagern (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 5) darin, daß es sich um eine Grundfunktion handelt, die bei Ausfällen oder erheblichen Störungen einen breit gefächerten Hilfebedarf auslöst. - BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94
Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom - …
"Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (…SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 Die Leistungen 1995, 35; und 3/1 RK 44/93 Die Leistungen 1995, 31 sowie Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.
- BSG, 19.02.1998 - B 3 P 6/97 R
Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere …
Die Hilfe beim Strecken der Beine kann auch nicht etwa der Hilfe beim nächtlichen Umlagern eines Behinderten gleichgestellt werden, die unter der Geltung der - zum 1. April 1995 außer Kraft getretenen - §§ 53 ff SGB V als berücksichtigungsfähige Pflege anerkannt worden war (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 5). - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 19/93
Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit - Berücksichtigung eines …
"Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (…SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7 und 44/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.Das BSG hat, ausgehend von den Richtlinien der Spitzenverbände der KKn, zur Ermittlung der nach § 53 SGB V maßgebenden Intensität des Hilfebedarfs und des Betreuungsaufwandes einen Katalog von insgesamt 18 Verrichtungen entwickelt, die im Ablauf des täglichen Lebens regelmäßig wiederkehren (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994 ).
- BSG, 19.11.1997 - 3 RK 2/97
Erbringung von Pflegeleistungen zur Verhütung von Panikattacken durch schlichte …
Hilfen, die nicht auf die Ermöglichung einer dieser Verrichtungen oder auf die Ermöglichung sonstiger Vitalfunktionen (vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 zum "Umlagern" bettlägeriger Pflegebedürftiger und BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10 zur Atmungshilfe bei Mukoviszidose-Patienten) gerichtet sind, können leistungsrechtlich ebensowenig berücksichtigt werden wie Hilfen, die keinen aktuellen Pflegebedarf abdecken, sondern nur der Vorsorge gegen die Gefahr drohender Pflegebedürftigkeit dienen (…so bereits BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 8). - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 35/93
Leistung - Abrufbereitschaft - häusliche Pflegehilfe - Geldbetrag - Pflegegeld - …
Zum Umfang der Feststellungen bei der Ermittlung von Gleichstellungssachverhalten als Voraussetzung für die Annahme von Schwerpflegebedürftigkeit (Fortführung von BSG vom 9.2.1994 - 3/1 RK 45/92 …und vom 9.3.1994 - 3/1 RK 12/93 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6). - BSG, 29.11.1995 - 3 RK 18/94
Art und zeitlicher Umfang der Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im …
Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und sie dahin zusammengefaßt, daß zwar auch bei der Zugehörigkeit zu einer der im Versorgungsrecht umschriebenen Pflegestufen 4 bis 6 die vom 4. Senat nach Maßgabe eines Katalogs von Verrichtungen geforderten Feststellungen zu treffen sind, und daß aber ein Hilfebedarf bei neun oder mehr Verrichtungen in diesen Fällen in der Regel als sehr hoch zu bewerten ist (Urteil vom 9. Februar 1994 - 3/1 RK 45/92 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 5). - BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB
Die Gruppenzugehörigkeit ist vielmehr erst bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Februar 1994, 3/1 RK 45/92). - BSG, 09.03.1994 - 1 RK 44/93
Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit - Anspruch eines Schwerbehinderten auf …
Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und sie dahin zusammengefaßt, daß auch bei der Zugehörigkeit zu einer der im Versorgungsrecht genannten Behindertengruppen die vom 4. Senat nach Maßgabe eines Punktekatalogs geforderten Feststellungen zu treffen sind (Urteil vom 9. Februar 1994 - 3/1 RK 45/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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