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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.06.1995

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95   

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https://dejure.org/1998,30751
FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95 (https://dejure.org/1998,30751)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.12.1998 - V 3/95 (https://dejure.org/1998,30751)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - V 3/95 (https://dejure.org/1998,30751)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • BFH, 18.09.1996 - I R 44/95

    Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Organ und Organträger bleiben selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien getrennt zu ermitteln sind ( BFH-Urteil vom 18.09.1996 I R 44/95 , BFH/NV 1997, R 138).

    Damit kann der Organträger nicht im Rahmen der gewerbesteuerlich auf der 1. Stufe für jedes Unternehmen des Organkreises gesondert zu ermittelnden Gewinns (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996 a.a.O.) in die Gewinnermittlung des Organs eingreifen und Bilanzansätze des Organs rügen, die bestands-(rechts-)kräftig sind.

  • BFH, 17.07.1998 - VI B 81/97

    Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs bis 1996

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob verfassungsrechtlich ein solcher Grundsatz besteht (vgl. BFH-Beschluß vom 17.07.1998 VI B 81/97 , DStR 1998, 1353, Thomas in DStR 1998, 1493 [BFH 17.07.1998 - VI B 81/97] ), jedenfalls erscheint es ausgeschlossen, die Existenz eines solchen Grundsatzes unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht die Gewerbeertragsteuer für den Veranlagungszeitraum 1977 für nichtig oder mit der Verfassung unvereinbar erklärt.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf den BFH-Beschluß vom 17.07.1998 (a.a.O. …und vom 29.10.1997 II B 67/97 , BFH/NV 1998, 361).

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    noch Geltung beanspruchen können (…vgl. v. Groll a.a.O. Vor §§ 172-; 177 Rz 93; vgl. auch BFH-Urteile vom 23.06.1993 X R 214/87 , BFH/NV 1994, 295, …und vom 08.02.1996 V R 54/94 , BFH/NV 1996, 733).

    Nachdem der streitbefangene Steueranspruch erst nach dem 31.12.1976 (Gewerbesteuermeßbescheid 1977) entstanden ist, gelten die vorgenannten Grundsätze im Zweifel (mangels Übergangszeit nach Art. 97 §§ 9 und 10 EGAO) nicht (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 23.06.1993 a.a.O. Leitsatz 5).

  • BFH, 13.01.1977 - IV R 9/73

    Anwendung der Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs bei der Ermittlung des dem …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Im übrigen sind bei der für Zwecke der Gewerbesteuer vorzunehmenden Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich ( §§ 5 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ), weil die einkommensteuerlichen Vorschriften anzuwenden sind ( § 7 GewStG ), die in der Handelsbilanz (ggf. der sie ersetzenden Steuerbilanz) ausgewiesenen Gewinne nur nach Maßgabe der einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Vorschriften zugrundezulegen (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.1977 IV R 9/73 , BStBl. II 1977, 472).

    Es gelten daher - soweit nicht eigenständige gewerbesteuerliche Vorschriften bestehen - die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs (BFH-Urteil vom 13.01.1977 a.a.O.) und die Grundsätze des einheitlichen bilanzsteuerrechtlichen Wahlrechts bei der Gewinnermittlung für Zwecke der Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 110/87 , BStBl. II 1990, 195).

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 270/84

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zuungunsten des …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Der Kläger hat in seinem Schreiben an den Beklagten vom 15.10.1984 und aufgrund seines nachfolgenden Verhaltens schlüssig (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1989 VIII R 270/84 , BFH/NV 1990, 776) einen Antrag auf Änderung der Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzung 1977 hinsichtlich der Zurechnung des Gewerbeertrags der .-GmbH bei sich, dem Organträger, gestellt und schlüssig den Antrag gestellt, den Bescheid dahin zu ändern, daß die Organerträge nach Abschluß der dort anhängigen Verfahren zugerechnet werden.

    Es ist nicht auf den bloßen Wortlaut der Erklärung abzustellen, sondern darauf, wie sie der Vertreter des Finanzamts nach den vorangegangenen Verhandlungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände verstehen mußte, d. h. nicht der subjektive Wille des Erklärenden, sondern der objektive Erklärungswert seines Verhaltens ist entscheidend (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1989 a.a.O., insbesondere Seite 777 mittlere Spalte).

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998 EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (…vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Es ist weder eine Vielzahl entsprechender Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, noch bietet das Verfahren Aussicht auf Erfolg, vielmehr ist es im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbe(ertrags-)Steuer (vgl. zuletzt Beschluß des BVerfG vom 25.10.1977 1 BvR 15/75 , BVerfGE 46, 224) offensichtlich aussichtslos (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1997 VIII R 49/95 , BStBl. II 1998, 272 mit Rspr.Nachw.).
  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998 EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (…vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    Es ist weder eine Vielzahl entsprechender Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, noch bietet das Verfahren Aussicht auf Erfolg, vielmehr ist es im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbe(ertrags-)Steuer (vgl. zuletzt Beschluß des BVerfG vom 25.10.1977 1 BvR 15/75 , BVerfGE 46, 224) offensichtlich aussichtslos (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1997 VIII R 49/95 , BStBl. II 1998, 272 mit Rspr.Nachw.).
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung …

    Auszug aus FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95
    c) Unerheblich ist im Streitfall auch die Dauer des Antragsverfahrens, denn nach § 171 Abs. 1 Satz 1 AO soll ein Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung nicht durch Ablauf der regulären Festsetzungsfrist gegenstandslos werden, sondern unabhängig von der Bearbeitungszeit einer Sachentscheidung durch die Verwaltung zugänglich bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 23.03.1993 VII R 38/92 , BStBl. II 1993, 581, 583 re.Sp.o.).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 76/91

    Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung

  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 239/82

    Zur nachträglichen Berücksichtigung einer Haftungsinanspruchnahme für …

  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der …

  • BFH, 04.02.1976 - I R 203/73

    Einspruchsverfahren - Erledigung - Änderung des Bescheides durch FA - Lagerung …

  • BFH, 15.11.1988 - II R 241/84

    Revision - Rechtsschutzbedürfnis - Klageänderung - Steuerbescheid

  • BFH, 29.10.1997 - II B 67/97

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Vermögensteuerbescheids

  • BFH, 07.07.1966 - V 20/64

    Rücknahme oder Änderung eines Umsatzsteuerbescheides

  • BFH, 11.03.1992 - II B 144/90

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 16.02.1977 - I R 183/74

    Kein Ende der Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft bei Wechsel des …

  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer - …

  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 83/86

    1. § 174 Abs. 3 AO 1977 erlaubt eine zweifache Änderung des Steuerbescheides …

  • BFH, 09.09.1965 - IV 40/65 U

    Rückwirkende Berichtigung von Gewerbesteuermeßbescheiden

  • BFH, 24.10.1991 - I B 78/89
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.1995 - 3 - 3/95 Bsch-S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,24991
OLG Köln, 13.06.1995 - 3 - 3/95 Bsch-S (https://dejure.org/1995,24991)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.1995 - 3 - 3/95 Bsch-S (https://dejure.org/1995,24991)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 3 - 3/95 Bsch-S (https://dejure.org/1995,24991)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1982 - 5 Ss OWi 93/82
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.1995 - 3 U 3/95
    Unter Lagern ist die Zwischenlagerung vor einer endgültigen Beseitigung zu verstehen (…Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 326 Rdz. 10 a;… Dreher/ Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 326 Rdz. 7; OLG Düsseldorf, MDR 1982, 868; Urteil des Senats vom 10.12.1992 - 3-4/92 S -).
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