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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24879
VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02 (https://dejure.org/2003,24879)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03.04.2003 - 3 A 6/02 (https://dejure.org/2003,24879)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03. April 2003 - 3 A 6/02 (https://dejure.org/2003,24879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Förderung der Qualifizierung Nichtsesshafter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 72 BSHG; § 93 Abs 2 BSHG; § 23 HO ND; § 44 HO ND; Art 20 Abs 3 GG
    ANBest-P; Auskunftspflicht; Befristung; Eingliederung; Einrichtung; ESF-Mittel; Förderung; Gleichbehandlungsgrundsatz; indirekte Kosten; Kosten; Personalausgaben; Produktivität; Produktivitätsfaktor; Qualifikation; Qualifizierungsmaßnahme; Rückwirkungsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.02.2001 - 3 B 66.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schlossen die Klägerin und die Diakonischen Heime A. e.V. mit dem Beklagten am 11.04.2000 einen Vergleich (Az. 3 B 66/00), in dem sich der Beklagte verpflichtete, die Abschläge für die ersten beiden Quartale des Jahres 2000 auszuzahlen und die Klägerin sich verpflichtete, noch offene Fragen zu beantworten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die Niederschrift vom 03.04.2003, die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02 und 3 A 179/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Sie hat mit der Antragsschrift in dem Verfahren 3 B 66/00 am 28.03.2000 bereits den Richtlinienentwurf mit Stand vom 6. März 2000 eingereicht, in dem unter Ziff. 2.2 bestimmt ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in auf ein Jahr befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu übernehmen sind.

    In dem Gerichtstermin vom 11.04.2000 in dem Verfahren 3 B 66/00, in dem die Parteien einen Vergleich über die Förderung für das Jahr 2000 geschlossen haben, sind laut Protokoll die Parteien zum einen darüber übereingekommen, dass die Angabe, in welchen Bereichen der GmbH die ESF-Mitarbeiter tatsächlich eingesetzt werden, im Zuwendungsantrag nicht benötigt wird, aber im Verwendungsnachweis enthalten sein muss.

    Die Behörde hat weder in dem Vergleich vom 11.04.2000 - 3 B 66/00 - unter Ziff. 4 noch im Nachhinein die Angabe der Klägerin, dass diese Kosten ausgehend davon, dass jedem Mitarbeiter pro Kopf entsprechend dem Anteil der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter ein gleicher Anteil an Verbrauchs- und sonstigen Kosten zugeordnet wird, personalbezogen zugeordnet werden, als solche beanstandet.

    Hierzu hat die Klägerin und haben die Diakonischen Heime in dem Vergleich vor dem Gericht vom 11.04.2000 - 3 B 66/00 - erklärt und dementsprechend auch gehandelt, dass zwischenzeitlich getrennte Anträge gestellt worden sind, die auch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 2184/95

    Schulbau; Landeszuwendungen; Zuwendungsfähige Kosten; Architektenleistung; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Es ist z.B. nicht ausdrücklich geregelt, dass die Zuwendungen bei Zuwendungsempfängern, die nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung verfahren, also nach Kosten kalkulieren, wie die Klägerin, auf Kostenbasis nachgewiesen werden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, E v. 18.10.1995 - 13 L 2184/95 -, zitiert nach Juris - NVwZ-RR 1997, 97 f.).

    Der Beklagte ist dabei allerdings an den Gleichheitssatz gebunden, d.h. er ist verpflichtet, die Klägerin insoweit nicht anders zu behandeln als andere Zuwendungsempfänger und er darf auch nicht in ermessensfehlerhafter Weise von den von ihm selbst aufgestellten Regeln für die Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben abweichen, wenn dies rechtlich nicht geboten ist und nicht - z.B. aufgrund von Beanstandungen des Landesrechnungshofes - nachvollziehbar und erfüllbar von ihm aufgezeigt wird, welche Änderungen gegenüber der früheren Praxis aufgrund dieser Beanstandungen vorzunehmen sind (vgl. zu der Änderung der Zuwendungspraxis aufgrund von Beanstandungen des Landesrechnungshofes OVG Lüneburg, E v. 18.10.1995 - 13 L 2184/95 -, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 4/02

    Befristung; Bescheidungsklage; echte Rückwirkung; Ermessen; ESF-Modell; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Die Zuwendungsbescheide sind deswegen nicht insoweit rechtswidrig, als in ihnen die Dauer der geförderten Arbeitsverhältnisse beschränkt ist und ausnahmsweise lediglich eine Verlängerung bis zum 31.08.2001 für Personen vorsieht, die bereits im Jahr 2000 an der Maßnahme teilgenommen haben (vgl. im Einzelnen das Urteil des Gerichts vom gleichen Tage in dem den Parteien bekannten Verfahren 3 A 4/02).

    In dem den Parteien bekannten Verfahren 3 A 4/02 hat die Behörde darauf hingewiesen, dass mit einer anderen Diakonischen Einrichtung, die ebenfalls eine entsprechende Projektförderung erhält, in einem Gespräch am 06.12.2002 ein Produktivitätsfaktor von 0, 5 für die Ermittlung von Einnahmen vereinbart wurde, welcher hinter dem Vorschlag einer AG-Arbeit der Diakonie von 0, 3 offenbar zurückblieb, wodurch aber der Diakonischen Einrichtung keinerlei Nachteile entstehen.

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Ab dem Jahre 2000 konnten danach ohnehin nur noch die geänderten Richtlinien, d.h. die jeweiligen Richtlinienentwürfe der Bewilligungspraxis zugrunde gelegt werden, wobei die Befugnis des Richtliniengebers, seine Verwaltungspraxis zu ändern, nur durch den verfassungsrechtlich verbürgten Vertrauensschutz begrenzt ist (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.08.2001 - 12 MA 2751/01 -, BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - BVerwG 3 C 6.95 -, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 102, S. 18 ff.).

    Diese haben lediglich ermessensbindende Wirkung, wobei die Höhe der Zuwendung unter dem Vorbehalt entsprechend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel steht (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 245/00 -, in NVwZ 2001, 1428 ff.; BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 -, in NVwZ 1998, S. 273 ff.).

  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Schließlich klagt die Klägerin unter dem Az. 3 A 236/03 gegen das beklagte Land auf Abgabe einer Willenserklärung dahingehend, eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG für eine teilstationäre Einrichtung zur Qualifizierung von Personen in besonderen Lebenslagen abzugeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die Niederschrift vom 03.04.2003, die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02 und 3 A 179/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 11 L 4882/95

    Gewährung von Landeszuwendungen;; Förderungsprogramm (Änderung); Gleichheitssatz; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Rechtsgrundlage für die bewilligte Zuwendung und die angefochtenen Bescheide sind im vorliegenden Fall die §§ 23 und 24 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Qualifizierung von Nichtsesshaften mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds vom 18.06.2001 (Nds. MBl. S. 581), aus denen sich zwar kein subjektives Recht auf Förderung, aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Handhabung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes ergibt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.06.1998 - 11 L 4882/95 -, B. d. Kammer v. 12.07.2001 - 3 B 197/01- und v. 02.05.2001 - 3 B 81/01 -).

    Eine Änderung der bisherigen Bewilligungspraxis muss daher auf sachgerechten Erwägungen beruhen, denen kein schutzwürdiges Vertrauen auf Weitergewährung der Zuwendung in unveränderter Höhe entgegensteht (Nds. OVG, E v. 29.06.1998 - 11 L 4882/95 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.04.2003 - 3 A 5.02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche aus einem …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Im Übrigen hat die Klägerin und haben die mit ihr personell verbundenen Diakonischen Heime A. (vgl. Az. 3 A 5/02) zu den weiteren Beanstandungen in dem Bericht des Landesrechnungshofes bereits im Verwaltungsverfahren und in dem neuen Antrag klarstellend festgestellt, dass der in dem Bericht gerügte Umstand, dass die Einnahmen immer dem Eigenanteil entsprochen hätten, nur auf dem Umstand beruht, dass die Klägerin bzw. die Diakonischen Heime diesen Eigenanteil jeweils mit Einnahmen bzw. privat eingesetzten Mitteln angegeben und eingesetzt haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00

    Kein Anspruch auf Subvention - Haushaltsvorbehalt

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Diese haben lediglich ermessensbindende Wirkung, wobei die Höhe der Zuwendung unter dem Vorbehalt entsprechend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 245/00 -, in NVwZ 2001, 1428 ff.;… BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 -, in NVwZ 1998, S. 273 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 3 B 79.93

    Aufnahme in ein Investitionsprogramm - Verletzung des Grundsatzes des …

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02
    Die Behörde muss danach auch unterhalb der Schwelle einer förmlichen Zusage gravierende Vertrauenstatbestände bei ihrer Entscheidung in Rechnung stellen (BVerwG, E v. 17.06.1994 - 3 B 79.93 -, zitiert nach Juris).
  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 4/02

    Befristung; Bescheidungsklage; echte Rückwirkung; Ermessen; ESF-Modell; …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02, 3 A 179/02, 3 A 05/02 und 3 A 06/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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