Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnsitzauflage zu Duldung zwecks Identitätsklärung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56 Abs. 3 AuslG ; § 55 Abs. 2 AuslG; § 1a AsylbLG
Gegen die Duldung beigefügte Wohnsitzauflage gegen bhutanischen Staatsangehörigen nepalesischer Volkszugehörigkeit; "Modellprojekt Identitätsklärung"; Mitarbeit der betroffenen Ausländer an der Aufklärung ihrer Identität und der Ausstellung von Heimreisedokumenten; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegen die Duldung beigefügte Wohnsitzauflage gegen bhutanischen Staatsangehörigen nepalesischer Volkszugehörigkeit; "Modellprojekt Identitätsklärung"; Mitarbeit der betroffenen Ausländer an der Aufklärung ihrer Identität und der Ausstellung von Heimreisedokumenten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.10.2001 - 3 B 103.01
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Ein gemäß § 80 Abs. 7 VwGO gestellter Antrag unter Berufung auf die Schwangerschaft der Ehefrau des Klägers hatte ebenfalls keinen Erfolg (vgl. B. d. Kammer v. 27.03.2001, 3 B 103/01, bestätigt durch B. des OVG Lüneburg v. 30.04.2001, 11 MA 1478/01).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren 3 B 293/00, 3 B 103/01 und 3 A 292/00 sowie die Gerichtsakten in den Verfahren der Ehefrau des Klägers 3 A 201/02 und 3 B 202/02 sowie sämtliche zu den Gerichtsverfahren vorgelegte Verwaltungsvorgänge des Landkreises H. und der Beklagten Bezug genommen.
- VG Braunschweig, 03.02.1999 - 8 A 8566/98
Möglichkeiten der Anordnung von Auflagen im Rahmen der Erteilung einer Duldung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Dafür sind in der Gemeinschaftseinrichtung in B. besondere organisatorische, personelle und finanzielle Kapazitäten geschaffen worden (vgl. Urt. des VG Braunschweig v. 03.02.1999 - 8 A 8566/98 -, AuAS 1999, 209 ff. für dieselbe Gemeinschaftsunterkunft in B.).So ist auch bereits die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in ihrem Urteil vom 03.02.1999 (8 A 8566/98, AuAS 1999, 209 ff.) davon ausgegangen, dass sich der Aufenthalt in dem damaligen "Modellprojekt Identitätsklärung" auf einen Zeitraum von lediglich einigen Tagen oder Wochen beschränken würde und vor diesem Hintergrund eine übermäßige Belastung des Ausländers nicht zu erwarten sei.
- BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98
Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Damit wird in Grundrechte des Ausländers so wesentlich eingegriffen, dass entsprechende Maßnahmen lediglich verhältnismäßig sein können, wenn sie auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage beruhen (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG; BVerwG, Urteil vom 15.04.1999 - 3 C 25/98 - BVerwGE 109, 29 ff. unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG).
- OVG Niedersachsen, 19.04.1996 - 4 M 625/96
Pflicht zum Bewohnen einer Gemeinschaftsunterkunft; Unterbliebene Ausreise; …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
- 1 B 83/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 19.04.1996 - 4 M 625/96 -, NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 86-88). - BVerwG, 07.01.2000 - 1 B 83.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
- 1 B 83/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 19.04.1996 - 4 M 625/96 -, NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 86-88). - BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80
Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Dazu gehören auch finanzielle Belange der Bundesrepublik Deutschland, ferner die Anordnung und Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (…vgl. Hailbronner, AuslG: § 56 Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 15.12.1981 - 1 C 145.80 -, BVerwGE 64, 285, 288). - OVG Niedersachsen, 12.10.2000 - 11 M 2455/00
Auflagen; Ausländer; Erwerbstätigkeitsverbot; ungeklärte Herkunft; …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Durch die Unterbringung in einer zentralen Einrichtung sind die dafür notwendigen zahlreichen Kontaktaufnahmen und Betreuungsmaßnahmen seitens mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen ausgestatteter Mitarbeiter von Ausländerbehörden, Sozialarbeiter und Dolmetscher möglich (vgl. für alles Vorstehende OVG Lüneburg, B. v. 12.10.2000 - 11 M 2455/00 -, recherchiert in Juris).
- VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsfeststellung; Nebenbestimmung; Wohnsitzauflage
Die Kammer hat vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung, ob der weitere Aufenthalt eines Ausländers in der "Einrichtung Identitätsklärung" noch ermessensfehlerfrei ist, maßgeblich darauf abgestellt, wie lange sich der Ausländer bereits in der Einrichtung aufhält und welche Maßnahmen in Bezug auf die Feststellung seiner Identität getroffen wurden, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen diese Maßnahmen geführt haben und ob bzw. welche für die Zukunft als sinnvoll zu erachtenden weiteren Maßnahmen sich daraus ergeben (vgl. B. d. Kammer v. 19.12.2002 - 3 B 348/02 - und Urt. d. Kammer v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).Denn eine solche Maßnahme bedarf nach Ansicht der Kammer einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (vgl. Urt. v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
Ausreisepflichtige Ausländer dürfen zentral untergebracht werden
Soweit der Antragsteller demgegenüber auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist (InfAuslR 2003, S. 103), ergibt sich keine ihm günstigere Betrachtungsweise. - VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Aufhebung; Auflage; Duldung; Einrichtung Identitätsklärung; Modellprojekt X; …
Die Kammer hält jedoch nicht mehr an ihrer Rechtsprechung fest, dass dann, wenn eine neue Duldung mit derselben wiederum selbständig anfechtbaren Auflage ergeht bzw. eine Verlängerung erfolgt, gleichzeitig eine konkludente Aufhebung der ursprünglichen Auflage erfolgt und sich dadurch die vorhergegangene (erstmalig erteilte) Auflage erledigt (vgl. Urt.d.erk.Kammer v. 31.01.2002 - 3 A 292/00 - und vom 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).
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