Rechtsprechung
| VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25 HGW |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 85 S 1 AO 1977, Art 3 Abs 1 GG
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005, - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51).Rn. 46 Überdies ist ein Eigennutzungs- und Eigenbelegungsausschluss in einer Vereinbarung nur dann geeignet, die Vermutung des Vorhaltens des Mietobjekts für persönliche Zwecke zu widerlegen, wenn dieser Ausschluss auch tatsächlich "gelebt" wird (VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.56).
Anders kann dies nur dann beurteilt werden, wenn die Vereinbarung einen Eigennutzungs-und Eigenbelegungsausschluss vorsieht, der zeitgleich solche Aufenthalte, die allein Renovierungszwecken dienen, von diesem Ausschluss ausnehmen und entsprechende Aufenthalte auch tatsächlich nur solchen Zwecken gedient haben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris; Rn.55-58).
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Es spreche grundsätzlich wenig dafür, dass der Eigentümer, der selbst im Feriengebiet wohnt, die Wohnung überhaupt und dies ausgerechnet zu Zeiten, in denen er sie nicht an Gäste vermieten kann, für seine persönliche Lebensführung nutze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1995, Az.: 1 BvR 1800/94 -, juris, Rn.24).Rn. 36 Der maßgebliche Unterschied zu einem Eigentümer, dessen Hauptwohnsitz nicht in demselben Feriengebiet gelegen ist, liegt darin, dass aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung und lebensnaher Sachverhaltsbeurteilung wenig dafür spricht, dass jemand, der auf seinem Grundstück in Strandnähe, wo er seinen Hauptwohnsitz hat und noch zwei weitere Objekte sein Eigentum nennt, die er in Eigenregie an Feriengäste vermietet, diese dann bei Leerstand für sich oder Familienangehörige selbst nutzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, juris, Rn. 24, 25).
Rn. 39 aa) Unter Zugrundelegung dieser vom materiellen Bundesrecht gebotenen Maßstäbe und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 - juris, Rn.17, 23) erweist sich der angefochtene Zweitwohnungssteuerbescheid als recht-mäßig.
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage …
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Kapitalanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (VGH Mannheim, Urteil vom 23. April 1998 - 2 S 112/97 -, juris, Rn.23).Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestands wiederherstellen (VGH Mannheim, Urteil vom 23. April 1998 - 2 S 112/97 -, juris, Rn.24).
Dies gilt allerdings - wie gesagt - nur für den Regelfall und schließt es nicht aus, dass der Wohnungsinhaber trotz die objektive Eigennutzungsmöglichkeit nicht ausschließender Eigenvermietung durch Darlegung besonderer Umstände die Vermutung widerlegt (VGH Mannheim, Urteil vom 23. April 1998 - 2 S 112/97 -, juris, Rn.27).
- VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00
Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Beim Vorliegen mehrerer Zweitwohnungen handelt es sich typischerweise, wie der Kläger zutreffend ausführt, um einen Sachverhalt, der einen Nachweis der Nutzung als reine Kapitalanlage erwarten lässt (VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2003 - 14 A 323/00 - juris, Rn.27, 28).Auch wenn schon zu Gunsten des Inhabers mehrerer Wohnungen angenommen wird, dass er nur eine dieser Wohnungen persönliche nutze, muss es ihm möglich bleiben, die Vermutung des Vorhaltens für den persönlichen Lebensbedarf auch hinsichtlich dieser einen Wohnung zu widerlegen (VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2003 - 14 A 323/00 - juris, Rn.27).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Rn. 32 Im Rahmen der Prüfung ist zur Aufrechterhaltung einer nur durch Typisierung und Pauschalierung zu gewährleistenden Praktikabilität auf objektive und vor allem verifizierbare Umstände abzustellen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, Rn.37).Rn. 33 Umstände, welche die tatsächliche Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung erschüttern können, sind beispielsweise die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, juris, Rn.28).
- VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Keine Zweitwohnungsteuer bei reinem Optionsrecht auf Nutzung einer einem Dritten …
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Hält sich der Inhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offen, kommt es für die Entstehung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob die Wohnung im maßgeblichen Erhebungszeitraum auch tatsächlich zur persönlichen Lebensführung genutzt wurde (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).Denn maßgeblich ist nicht die subjektive Zweckbestimmung des Wohnungsinhabers, sondern die unüberprüfbare innere Absicht muss auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender und nachprüfbarer Umstände beurteilt werden (VGH München, Urteil vom 17. Juli 2018 - 4 BV 16.2343 -, juris, Rn.16).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Rn. 21 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 - juris, Rn.37; zu einer inhaltsgleichen Zweitwohnungssteuersatzung).Rn. 29 a) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Es dürfte aus Sicht des Gerichts auch wenig dafürsprechen, dass der Kläger in den vermietungsfreien Zeiten beide Wohnungen persönlich nutzt und sie für diese Zwecke auch vorhält - in der Regel dürfte allenfalls eine dieser Wohnungen für persönliche Nutzungszwecke vorgehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 49/95, juris, Rn.15, 16). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, eine Zweitwohnung in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Ferienhausgebiet nach dem jährlichen Mietaufwand zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen, obwohl die Ferienhäuser nur zum vorübergehenden Aufenthalt, zum Zwecke der Erholung und nicht zum zeitlich unbegrenzten Aufenthalt als Dauerwohnung genutzt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 B 51/02, BeckRS 2002, 24472; OVG Koblenz, Urteil vom 26. April 2002 - 6 A 11634/01 -, NVwZ-RR 2003, 62 (63)). - OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
Auszug aus VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005, - 2 LB 61/04 -, juris, Rn.46; VG Schleswig, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 -, juris, Rn.51). - VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830
Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die …
- BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
- VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328
Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
- VGH Bayern, 24.11.2009 - 4 B 08.1296
Zweitwohnungsteuer; Wohnsitz im Ausland; Amtsermittlung und Mitwirkungspflicht; …
- VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.1153
Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
- VG Münster, 11.08.2022 - 7 K 2479/20
Zweitwohnungssteuer, Arbeitszimmer, Befreiung kommunaler Mandatsträger
- VG München, 18.08.2023 - M 10 K 20.2882
Beurteilungsgrundlage für die Festsetzung und Bemessung einer Zweitwohnungsteuer
- VG Schleswig, 28.05.2026 - 4 B 8/26 In einem solchen Fall besteht die Steuerpflicht dem Grunde nach, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 - juris Rn. 46; VG Schleswig…, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A 153/17 - juris Rn. 51 ; VG Greifswald, Urteil vom 25. Juli 2025 - 3 A 1227/25 - juris Rn. 38).
Eine andere Beurteilung ist nur dann geboten, wenn die Vereinbarung einen Eigennutzungsausschluss vorsieht, der Aufenthalte zu Renovierungszwecken von dem Ausschluss ausnimmt und entsprechende Aufenthalte auch tatsächlich nur solchen Zwecken gedient haben (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 12. Februar 2018 - 2 A153/17 - juris Rn. 55-58; VG Greifswald, Urteil vom 25. Juli 2025 - 3 A 1227/25 - juris Rn. 46).
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