Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SGB IX § 174, VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 626
Schwerbehinderte; außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zustimmungsfiktion; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Krankheit; Sachverhaltsaufklärung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erteilung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses
- arbeitsrechtsiegen.de
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.12.2020 - 5 K 814/20
- OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21
Im Übrigen dürfte die Frage nach dem Eintritt der Fiktion mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 22. Oktober 2015, BAGE 153, 102) auch geklärt sein. - OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18
Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21
Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
- VG Osnabrück, 21.08.2025 - 4 A 162/23
Restitutionsklage; Unterbrechung; Anhörung; Ermessensreduzierung auf Null; …
erfolgte (BVerwG…, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 16/11, Rn. 14, juris, m.w.N.; a.A. ohne weitere Nachweise: OVG Sachsen, Beschluss vom 02.06.2021 - 3 A 149/21, Rn. 12, 6: Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, ggf. wegen der Fiktion im Ausgangsverfahren;… differenzierend: Dau/Düwell/Joussen/Luik, LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, SGB IX, § 172 Rn. 80: bezüglich Tatsachenlage (Zeitpunkt des Kündigungszugangs) und Rechtslage (Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides)).
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