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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1995 - 3 A 1698/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12434
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1995 - 3 A 1698/91 (https://dejure.org/1995,12434)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.1995 - 3 A 1698/91 (https://dejure.org/1995,12434)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 3 A 1698/91 (https://dejure.org/1995,12434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Vorausleitungen auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitragspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1995 - 3 A 1698/91
    Eine Behörde ist trotz einer über die Festsetzungen eines Bebauungsplans hinausgehenden und auch nach § 125 Abs. 1a Nr. 2 BBauG/§ 125 Abs. 3 Nr. 2 BauGB nicht rechtmäßigen Herstellung einer Erschließungsanlage jedenfalls dann nicht gehindert, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für diese Anlage zu erheben, wenn nach den Umständen nicht ernsthaft in Frage gestellt ist, daß die Erschließungsanlage auf Dauer Bestand haben und die (endgültige) Erschließungsbeitragspflicht zur Entstehung gelangen wird (Änderung der Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2/93 - DVBl 1995, 63 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …

    Unabhängig von der Frage der hinreichenden Darlegung des in Rede stehenden Beschwerdegrundes würde der geltend gemachte Gesichtspunkt der Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanes der Beschwerde auch in der Sache nicht zum Erfolg verhelfen: Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, geklärt, dass die Rechtmäßigkeit der Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage zwar Voraussetzung der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht ist, die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung jedoch nicht von der Erfüllung der Anforderungen des § 125 BauGB abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2/93 -, BVerwGE 97, 62 - zitiert nach [...];… zustimmend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 7 Rn. 50 ff; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 A 1698/91 -, Gemeindehaushalt 1997, 230 - zitiert nach [...]).

    Es deutet auch nichts darauf hin, dass ernsthaft in Frage stehen könnte, ob die - bereits hergestellte - Erschließungsanlage auf Dauer Bestand haben und die (endgültige) Erschließungsbeitragspflicht zur Entstehung gelangen wird (vgl. zu dieser Voraussetzung OVG Münster, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 A 1698/91 -, Gemeindehaushalt 1997, 230 - zitiert nach [...]).

  • VG Düsseldorf, 13.07.2004 - 17 K 5616/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer …

    Rn. 136 vgl. Driehaus, § 21 Rn. 31; OVG NRW, Urt. v. 14.06.1995 - 3 A 1698/91 -, GemHH 97, 230 unter Abkehr von seiner früheren Rspr.
  • VG Köln, 20.11.2012 - 17 K 6367/11

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen künftigen Erschließungsbeitrag; …

    Rn. 36 BVerwG, Urteil vom 21.10.1994 - 8 C 2.93 - s. auch OVG NRW, Urteil vom 14.06.1995 - 3 A 1698/91 - Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - 3 A 1403/93

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag …

    Rn. 38 vgl. Urteil vom 14. Juni 1995 - 3 A 1698/91 -, OVG NW RSE § 133 BBauG/BauGB Vorausleistungen, S. 3,.
  • VG Köln, 22.03.2012 - 17 L 1841/11

    Rechtmäßigkeit der Heranziehungen zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge …

    Rn. 30 BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 - s. auch OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 1995 - 3 A 1698/91 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 21 Rdnr. 31.
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