Rechtsprechung
| VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Rechtswirkung allgemeiner Bewertungshinweise durch Verwaltungsvorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75
Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Soweit diese Verwaltungsvorschriften - wie hier - ein bestimmtes Bewertungsschema für die Bewertung von Prüfungsleistungen vorgeben, haben sie, verglichen mit sogenannten ermessensbindenden Verwaltungsvorschriften, im Verhältnis zum Prüfling Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung des Prüfers zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung zur pflichtgemäßen Anwendung der innerdienstlichen Richtlinie (vgl. BVerwGE 100, 335, 339 f., BVerwGE 52, 193, 199).So wie eine ermessensbindende Verwaltungsvorschrift die "antizipierte Verwaltungspraxis" (BVerwGE 52, 193, 199) aufzeigt und das Abweichen von dieser Vorschrift im Einzelfall Indiz für ein willkürliches Abweichen von der ständigen Verwaltungspraxis und damit für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sein kann, wäre das Abweichen von einer Verwaltungsvorschrift, die Prüfern für bestimmte Prüfungsarbeiten ein Bewertungsschema vorgibt, als Indiz dafür zu werten, dass unzulässigerweise im Einzelfall der ansonsten bei allen anderen Prüflingen, die diese Prüfungsarbeit geschrieben haben, angewandte Bewertungsmaßstab verlassen wurde.
- BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95
Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen, …
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 9. August 1996 entschieden (6 C 3/95, DVBl. 1996, 1381), dass das Gebot der Chancengleichheit verletzt sei, wenn in einer Abiturprüfung bei einzelnen Teilnehmern an einer Prüfungsklausur nachträgliche Notenanhebungen vorgenommen werden. - BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93
Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter …
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Soweit diese Verwaltungsvorschriften - wie hier - ein bestimmtes Bewertungsschema für die Bewertung von Prüfungsleistungen vorgeben, haben sie, verglichen mit sogenannten ermessensbindenden Verwaltungsvorschriften, im Verhältnis zum Prüfling Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung des Prüfers zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung zur pflichtgemäßen Anwendung der innerdienstlichen Richtlinie (vgl. BVerwGE 100, 335, 339 f., BVerwGE 52, 193, 199).
- BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts dort ihre Grenze, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 -, NVwZ-RR 1991, 587). - BFH, 06.03.2001 - VII R 38/00
Mindestnote bei Steuerberaterprüfung
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Rn. 26 Ein Verstoß gegen anerkannte Bewertungsmaßstäbe kann daraus nicht hergeleitet werden, weil es keinen allgemeinen Bewertungsgrundsatz dahin gibt, wonach eine Prüfungsleistung, die 45 % der erwarteten Leistung erfüllt, bereits der Note ausreichend zugeordnet werden müsste (vgl. zur "Bestehensgrenze" Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. März 2001 - VII R 38/00 -, zitiert nach juris). - BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98
Prüferbezogene Statistiken
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Eine solche "Abweichung" wäre durch den prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum der jeweiligen Prüfer gedeckt (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11. August 1998 - 6 B 49/98 -, DVBl. 1998, 1351). - VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021
Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Dieser Grundsatz gebietet es, dass vergleichsbare Prüflinge ihre Prüfungsleistungen nicht nur unter gleichen äußeren Prüfungsbedingungen erbringen können, sondern auch, dass diese materiell einheitlichen und unterschiedslos geltenden Bestehensanforderungen und Bewertungskriterien unterworfen werden (vgl. Urteil des VG München vom 20. Januar 2009 - M 4 K 07.3021 -, zitiert nach juris). - VG Schleswig, 10.09.2008 - 9 A 107/07
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
festlegen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 10. September 2008 - 9 A 107/07 -, zitiert nach juris), ist es prüfungsrechtlich geboten, fachübergreifend einen für alle Prüfer verbindlichen Bewertungsmaßstab vorzugeben. - VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.758
Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts; …
Auszug aus VG Berlin, 30.03.2011 - 3 A 179.08
Wenn etwa durch prüfungsrechtliche Vorschriften eine Bestehensgrenze angehoben wird, so ist dies zulässig, wenn damit nicht eine grundlegende Änderung des Prüfungsverfahrens oder des Prüfungsstoffs verbunden ist und eine angemessene Übergangsregelung geschaffen wird (vgl. Urteil des VG Augsburg vom 25. November 2008 - Au 3 K 07.758 -, zitiert nach juris;… Niehues/Fischer a.a.O., Rnr. 81 ff. m.w.N.).
- VG Leipzig, 30.01.2015 - 4 L 23/15
Vorläufige Bewertung einer Prüfung im Fach Physiologie als bestanden
Denn einen allgemeinen Grundsatz, dass eine Prüfung, bei der der Prüfling 50 % des geforderten Prüfungsstoffes zu präsentieren vermag, als bestanden zu bewerten sei, gibt es nicht (…vgl. BFH, Urt. v. 6.3.2001, NJW-RR 2002, 275 [BFH 06.03.2001 - VII R 38/00] ; VG Berlin, Urt. v. 30.3.2011 - 3 A 179.08 -, Rn. 26). - VG Braunschweig, 30.01.2013 - 6 A 195/11
Abiturprüfung; Bewertungsmaßstab; Einheitliche Prüfungsanforderungen; …
Im Verhältnis zum Prüfling haben sie Wirkungen allenfalls im Hinblick auf die Verpflichtung des Prüfers zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und die damit verbundene Selbstbindung zur gleichmäßigen Anwendung der innerdienstlichen Vorgaben, wenn und soweit die Prüfer nach diesen Vorgaben verfahren (vgl. VG Berlin, U. v. 30.03.2011 - 3 A 179.08 -, juris;… s. a. Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 1 Rn. 212).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".