Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 29.12.2004 - 3 A 212/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeit im Fall der Klagerücknahme
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 162 Abs 3 VwGO
Antragstellung; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Beiladung; Billigkeit; Erstattung; Erstattungsfähigkeit; Förderung; Gelegenheit; Klagerücknahme; Kosten; Rechtsanwalt; Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VG Lüneburg, 14.09.2004 - 3 A 211/03
Umwandlung des Verwaltungsvermögens der DDR in Bundesvermögen; Rückübertragung …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.12.2004 - 3 A 212/03
So ist es hier: Verhandelt worden ist zunächst in den vorab geladenen Verfahren 3 A 209 und 211/03, im Verfahren 3 A 211/03 ist die Gemeinde Amt Neuhaus (ebenfalls) anwaltlich vertreten gewesen.
- VG Düsseldorf, 21.10.2019 - 29 K 2845/18
Stadt Düsseldorf muss Tour-de-France-Vertrag offenlegen
Rn. 69 Vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 162, Rdn. 23; VG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 3 A 212/03 -, juris, Rdn. 10; VG Augsburg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - Au 3 K 08.1168 -, juris, Rdn. 11 f. - VG Neustadt, 23.01.2020 - 5 K 23/20
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen bei …
Denn er war durch den mit der Klage angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 6. März 2017 begünstigt gewesen (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 3 A 212/03 -, juris;… Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2019, § 162 Rn. 97).Dies wäre unbillig (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 3 A 212/03 - zur Kostenerstattung bei Klagerücknahme vor Antragstellung).
- VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1168
Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme
Rn. 15 Eine Kostentragungspflicht durch den Kläger kann zwar nach Klagerücknahme im Einzelfall der Billigkeit entsprechen, z.B. wenn zwar nicht in dem Verfahren, in dem die Klage zurückgenommen wurde, aber in gleichlaufenden Parallelverfahren diese gefördert wurden (VG Lüneburg vom 29.12.2004, 3 A 212/03 zitiert nach Juris), oder wenn es sich bei den Beigeladenen um in früheren Widerspruchsverfahren erfolgreiche Drittwiderspruchsführer handelt (BVerwG vom 29.11.1985, 8 C 89/84, SächsOVG vom 28.10.2003, 1 B 698/02). - VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 3 K 08.1559
Außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Klagerücknahme
Rn. 15 Eine Kostentragungspflicht durch den Kläger kann zwar nach Klagerücknahme im Einzelfall der Billigkeit entsprechen, z.B. wenn zwar nicht in dem Verfahren, in dem die Klage zurückgenommen wurde, aber in gleichlaufenden Parallelverfahren diese gefördert wurden (VG Lüneburg vom 29.12.2004, 3 A 212/03 zitiert nach Juris), oder wenn es sich bei den Beigeladenen um in früheren Widerspruchsverfahren erfolgreiche Drittwiderspruchsführer handelt (BVerwG vom 29.11.1985, 8 C 89/84, SächsOVG vom 28.10.2003, 1 B 698/02).
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