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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28019
VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06 (https://dejure.org/2006,28019)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.09.2006 - 3 A 217/06 (https://dejure.org/2006,28019)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. September 2006 - 3 A 217/06 (https://dejure.org/2006,28019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berechnung der Ausgleichsabgabe nach Insolvenzeröffnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 209 Abs 1 Nr 3 InsO; § 55 Abs 1 Nr 1 Alt 2 InsO; § 71 SGB 9; § 77 Abs 2 SGB 9; § 77 Abs 4 SGB 9
    Anzahl; Arbeitsnehmer; Arbeitsnehmeranzahl; Ausgleichsabgabe; Berechnung; Berechnungsweise; Beschäftigungsquote; Gläubigereinteilung; Insolvenz; Insolvenzgläubiger; Insolvenzmasse; Konkurs; Konkursmasse; Masse; Masseverbindlichkeit; Schwerbehindertenabgabe; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Ausgleichsabgabe gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1989 - 14 S 890/88

    Ausgleichsabgabe nach Konkurseröffnung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06
    Die Parteien sind sich im vorliegenden Fall darüber einig, dass, wenn ein Betrieb nach Eröffnung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter zeitweise weitergeführt wird, die Ausgleichsabgabe auch für diesen Zeitraum bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen entsteht (vgl. für die frühere vergleichbare Rechtslage nach der Konkursordnung und dem Schwerbeschädigtengesetz VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.1989 - 14 S 890/88 -, zitiert nach Juris).

    Zwar führt die Insolvenzeröffnung nicht zu einem Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften der Konkursordnung und des Schwerbeschädigtengesetzes VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.1989 - 14 S 890/88 -), sie ist aber der Höhe nach auf die Summe zu beschränken, die sich unter Zugrundelegung der auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch weiter Beschäftigten - der Zahl nach geringeren Arbeitnehmer - errechnet.

  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06
    Hat der Insolvenzverwalter aber nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Arbeitnehmer freigestellt, wozu er berechtigt ist, sind die Vergütungsansprüche der freigestellten Arbeitnehmer nachrangige Masseforderungen gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. hierzu LAG Hamm, B. v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00 -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06
    Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Ausgleichsabgabe die Arbeitgeber anhalten, Schwerbehinderte einzustellen - Antriebsfunktion - ferner sollen die Belastungen zwischen denjenigen Arbeitgebern, die dieser Verpflichtung genügen, und denjenigen, die dieser Verpflichtung - aus welchem Gründen auch immer - nicht nachkommen, ausgeglichen werden - Ausgleichsfunktion (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.05.1981, BVerfGE 57, 139, 167 ff.).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06
    Trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung kann aber der Auffassung des Beklagten, die Bemessung und Ermittlung der Ausgleichsabgabe habe sowohl für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch für die Zeit danach auf der Grundlage einer einheitlich jahresdurchschnittlich ermittelten Beschäftigungsquote nach § 77 Abs. 1 Satz 3 SGB IX zu erfolgen, wegen der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens, welche auch ohne ausdrückliche Regelung die Vorschriften des SGB IX überlagern und modifizieren (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 16.11.2004, Az. VII R 62/03, zur Kraftfahrzeugsteuer - zitiert nach Juris),nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82

    Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.09.2006 - 3 A 217/06
    Der Streit über die Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, für dessen Entscheidung mangels Zuweisung an ein anderes Gericht der Verwaltungsrechtsweg offen steht (vgl. entsprechend zu § 8 SchwbG: BVerwG, Urt. v. 22.08.1985 - 5 C 18.82 -, zitiert nach Juris).
  • VG Gera, 02.02.2012 - 6 K 753/10

    Berechnung der Höhe der Ausgleichsabgabe - Berechnung der Pflichtarbeitsplätze …

    Dies sei in der Rechtsprechung auch anerkannt ( BVerfG , Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03, zitiert nach juris; VG Braunschweig, urteil vom 7. September 2006 - 3 A 217/06).
  • VG Minden, 29.08.2011 - 6 K 3225/10

    Anforderungen an die Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach …

    Rn. 29 Zur Historie der §§ 71, 77 SGB IX sowie der Monatsbezogenheit der Ausgleichsabgabe vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2006 - 3 A 217/06 -, juris; VG Köln, Urteil vom 14.02.2008 - 26 K 1650/07 -, juris; Knittel, SGB IX, Kommentar, 5. Aufl., Rdnrn.: 7, 15 bis 18, 30 f zu § 71, Rdnrn.: 9 bis 10 d, 13, 17 f zu § 77; Hauck/Noftz, SGB IX, Kommentar, Stand Mai 2010, Rdnrn.: 2, 11 zu § 71, Rdnrn.: 2, 5 ff zu § 77; Neumann/Pahlen/Majewski-Pahlen, SGB IX, Kommentar, 10. Aufl., Rdnrn.: 9 ff zu § 77.
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