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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14730
VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03 (https://dejure.org/2004,14730)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 02.09.2004 - 3 A 236/03 (https://dejure.org/2004,14730)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 02. September 2004 - 3 A 236/03 (https://dejure.org/2004,14730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Den dagegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die Kammer mit Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 ab.

    Hinsichtlich der Allgemeinverfügung der Beklagten vom 25. Oktober 2003 hat die Kammer bereits in dem Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 aufgrund einer umfassenden, über die in Eilverfahren übliche summarische Prüfung.

    Hinsichtlich dieses Bescheides hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 10. November 2003 in dem Verfahren 3 B 84/03 ausgeführt:.

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).

    Es kommt - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411) - zu einem "polizeilichen Notstand", der es rechtfertigt, einschränkend auf die Modalitäten der Versammlungsdurchführung einzuwirken, um den polizeilichen Schutzauftrag umfassend und wirksam erfüllen zu können.

    Entscheidend ist vielmehr, ob genügend Indizien für die Annahme vorliegen, dass es - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, 1411) - zu einem "polizeilichen Notstand" kommt, der es rechtfertigt, einschränkend auf die Modalitäten der Versammlungsdurchführung einzuwirken, um den polizeilichen Schutzauftrag umfassend und wirksam erfüllen zu können.

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Ein Vorrang des Versammlungsrechts vor deren Rechten ist grundsätzlich nicht statuiert, vielmehr wird der Bereich der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit dort verlassen, wo nicht mehr geistige Auseinandersetzung, die Artikulierung gegensätzlicher Standpunkte im Meinungskampf und Kundbarmachung des Protestes als solche durchgeführt werden sollen, sondern wo die Aktionen darauf angelegt sind, dass durch zielgerichtete Ausübung von Zwang Dritte in rechtlich erheblicher Weise daran gehindert werden sollen, ihre geschützten Rechtsgüter zu nutzen, ihnen vielmehr der eigene Wille aufgezwungen werden soll (BGH, Urt. v. 4.11.1997 - VI ZR 348/96 -, NJW 1998, 377).

    Denn solche nach dem oben Gesagten rechtswidrige "Aktionen" und Protestformen, die darauf angelegt sind, dass durch zielgerichtete Ausübung von Zwang - etwa in Form einer "friedlichen" Blockade - Dritte in rechtlich erheblicher Weise daran gehindert werden sollen, ihre geschützten Rechtsgüter zu nutzen - hier zum Beispiel die Deutsche Bahn im Rahmen ihres Gewerbebetriebs den Castortransport durchzuführen -, verlassen den Bereich geistiger Auseinandersetzung, der Artikulierung gegensätzlicher Standpunkt im Meinungskampf und der Kundbarmachung des Protestes als solchen (BGH, Urt. v. 4.11.1997 - VI ZR 348/96 -, NJW 1998, 377).

  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 3 A 28/02

    Abwehr; Anforderung; Aufenthaltsverbot; Besuch; Besucherverkehr; Blockade; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    - 3 A 28/02 - und Urteil vom 25. März 2004 - 3 A 80/02 -).

    Dies ist von der Kammer auch bereits in mehreren Verfahren (Urteil vom 6. Juli 2004 - 3 A 28/02 - und Urteil vom 25. März 2004 - 3 A 80/02 -) festgestellt worden.

  • VG Lüneburg, 25.03.2004 - 3 A 80/02
    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    - 3 A 28/02 - und Urteil vom 25. März 2004 - 3 A 80/02 -).

    Dies ist von der Kammer auch bereits in mehreren Verfahren (Urteil vom 6. Juli 2004 - 3 A 28/02 - und Urteil vom 25. März 2004 - 3 A 80/02 -) festgestellt worden.

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01
    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Die von der Klägerin geplante Veranstaltung hat daher den gleichen Einschränkungen unterlegen wie andere in der Nähe der Strecke des Castortransportes geplante Versammlungen (vgl. BverfG, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 16/01 - hinsichtlich einer von der von der Landtagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen" geplanten Veranstaltung).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00

    Verbot der Probeblockade

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Aber auch eine dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Beschl. d. Kammer v. 11.11.2002 - 3 B 76/02 - VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201;… Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.).
  • BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96

    Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Der Verstoß gegen die EBBO und gegen § 315 StGB durch derartige Blockaden ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • BVerwG, 13.07.2001 - 7 B 20.01

    Rückübertragung des Eigentums an einem Hausgrundstück nach den Vorschriften des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Auf Grund der vorhandenen Indizien für einen unfriedlichen Verlauf dieses Camps hatte die 7. Kammer des erkennenden Gerichts in ihrem Beschluss vom 24. März 2001 in dem Verfahren 7 B 20/01 (bestätigt durch den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2001 - 11 MA 1138/01 -) die Auflagen des Landkreises Lüneburg für diese Veranstaltung als rechtmäßig angesehen.
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01

    Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;… Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung …

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …

    Immerhin ist es der "Traum" eines Teils der Castor-Gegner, den Castor-Transport zu verhindern oder möglichst lange zu blockieren (vgl. schon Kammer, Urt. v. 2.9.2004 - 3 A 236/03 - UA Seite 18).
  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02

    ANBest-P; Auskunftspflicht; Befristung; Eingliederung; Einrichtung; ESF-Mittel; …

    Schließlich klagt die Klägerin unter dem Az. 3 A 236/03 gegen das beklagte Land auf Abgabe einer Willenserklärung dahingehend, eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG für eine teilstationäre Einrichtung zur Qualifizierung von Personen in besonderen Lebenslagen abzugeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die Niederschrift vom 03.04.2003, die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02 und 3 A 179/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07

    Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des VG Lüneburg vom 02.09.2004 - 3 A 236/03 - heißt es, dass es insoweit nicht noch einer individuellen Begründung bedürfe, ob von der konkreten Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe.
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen …

    Immerhin ist es der "Traum" eines Teils der Castor-Gegner, den Castor-Transport zu verhindern oder möglichst lange zu blockieren (vgl. schon Kammer, Urt. v. 2.9.2004 - 3 A 236/03 - UA Seite 18).
  • VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04

    Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen …

    Hiervon ausgehend hat die Kammer (u. a.) in dem Urteil vom 2. September 2004 in dem Verfahren 3 A 236/03 für die Castortransporte der vergangenen Jahre drei "Besonderheiten" herausgestellt, die zusammen die Annahme eines solchen (vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung so bezeichneten) polizeilichen Notstandes rechtfertigen:.
  • VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07

    G8: Demoverbot war überzogen

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des VG Lüneburg vom 02.09.2004 - 3 A 236/03 - hieß es, dass es insoweit nicht noch einer individuellen Begründung bedürfe, ob von der konkreten Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe.
  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 4/02

    Befristung; Bescheidungsklage; echte Rückwirkung; Ermessen; ESF-Modell; …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogenen Akten 3 A 236/03, 3 A 180/02, 3 A 179/02, 3 A 05/02 und 3 A 06/02 sowie die beigezogenen Akten 3 B 81/01, 3 B 66/00, 3 B 197/01 und 3 A 166/01 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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