Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausreisepflichtiger geduldeter Ausländer in der "Einrichtung Identitätsklärung"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1a AsylbLG; § 44 Abs 6 AuslG; § 56 Abs 3 S 2 AuslG
Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsfeststellung; Nebenbestimmung; Wohnsitzauflage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Gegen die Duldung beigefügte Wohnsitzauflage gegen bhutanischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Die Kammer hat vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung, ob der weitere Aufenthalt eines Ausländers in der "Einrichtung Identitätsklärung" noch ermessensfehlerfrei ist, maßgeblich darauf abgestellt, wie lange sich der Ausländer bereits in der Einrichtung aufhält und welche Maßnahmen in Bezug auf die Feststellung seiner Identität getroffen wurden, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen diese Maßnahmen geführt haben und ob bzw. welche für die Zukunft als sinnvoll zu erachtenden weiteren Maßnahmen sich daraus ergeben (vgl. B. d. Kammer v. 19.12.2002 - 3 B 348/02 - und Urt. d. Kammer v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).Denn eine solche Maßnahme bedarf nach Ansicht der Kammer einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (vgl. Urt. v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).
- OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99
Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Die Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit, die der Kläger danach hinnehmen muss, entbehren darum nicht einer gesetzlichen Grundlage, deren Verfassungsmäßigkeit das Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Entscheidung vom 21.06.2000 - 12 L 3349/99 , der sich das Gericht anschließt, bejaht hat. - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Es ist nicht erforderlich, dass der Erfolg in jedem Einzelfall auch tatsächlich erreicht wird oder jedenfalls erreichbar ist, die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. B. v. 10.04.1997, BVerfGE 96, 10, 23).
- OVG Niedersachsen, 19.04.1996 - 4 M 625/96
Pflicht zum Bewohnen einer Gemeinschaftsunterkunft; Unterbliebene Ausreise; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Zwar ergibt sich nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg entgegen der Ansicht der Beklagten eine Verpflichtung eines Ausländers, während und nach (negativem) Abschluss seines Asylverfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, nicht aus § 53 AsylVfG (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 19.04.1996 - 4 M 625/96 - in NVwZ 1996, Beilage Nr. 11, 86-88). - VG Braunschweig, 19.12.2002 - 3 B 348/02
Asylbewerber; Ermessen; Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsklärung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Die Kammer hat vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung, ob der weitere Aufenthalt eines Ausländers in der "Einrichtung Identitätsklärung" noch ermessensfehlerfrei ist, maßgeblich darauf abgestellt, wie lange sich der Ausländer bereits in der Einrichtung aufhält und welche Maßnahmen in Bezug auf die Feststellung seiner Identität getroffen wurden, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen diese Maßnahmen geführt haben und ob bzw. welche für die Zukunft als sinnvoll zu erachtenden weiteren Maßnahmen sich daraus ergeben (vgl. B. d. Kammer v. 19.12.2002 - 3 B 348/02 - und Urt. d. Kammer v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -). - VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Aufhebung; Auflage; Duldung; Einrichtung Identitätsklärung; Modellprojekt X; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Dem Kläger kann deswegen nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Aufhebung der Wohnsitzauflage gemäß den §§ 48, 49 VwVfG zustehen, der sich im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null in einen Anspruch auf Aufhebung bzw. Widerruf selbst umwandeln kann (vgl. Urt. d. Kammer v. 11.09.2003 - 3 A 340/02 - B. v. 30.04.2003 - 3 B 242/03 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06
Widerruf einer Wohnsitzauflage
Berücksichtigt werden sollte hierbei auch, für welche Zeitspanne der Ausländer den Beschränkungen bereits ausgesetzt ist und welche psychischen und körperlichen Auswirkungen diese für ihn und seine Angehörigen haben könnten; je länger die Beschränkungen dauern, ohne dass sich eine Beendigung des Abschiebungshindernisses abzeichnet, umso eher wird sich ihre weitere Aufrechterhaltung als unangemessen erweisen (vgl. BVerwG, B. v. 28.12.1990 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG, 65 Nr. 8; VG Braunschweig, Urt. v. 15.01.2004 - 3 A 241/03 - JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 18 E 298/10
Auslegung des Begriffs der hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R.d. Gewährung von …
Rn. 22 So BVerwG, Beschluss vom 28.Dezember 1990, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 223/06 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Januar 2004 - 3 A 241/03 -, juris; Armbruster, HTK-AuslR/§ 61/ zu Abs. 1 01/2010 Nr. 4. - VG Dessau-Roßlau, 25.09.2008 - 3 A 44/08
D (A), Verpflichtungsklage, Untätigkeitsklage, Bescheidungsklage, …
Ein andauernder Aufenthalt in der Einrichtung, ohne dass weitere sinnvolle Maßnahmen ersichtlich sind, die zu einer Beendigung des Abschiebungshindemisses in absehbarer Zeit führen könnten, ist unangemessen (so auch VG Braunschweig, Urt. v. 15. Januar 2004 - 3 A 241/03, zit. nach JURIS).
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