Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3a AsylVfG 1992, § 3e AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG, Art 4 Abs 4 EURL 95/2011
Asylrecht: Interner Schutz für Tschetschenen innerhalb der Russischen Föderation bei unterstellter Vorverfolgung durch staatliche Akteure (bejaht) - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Diese Privilegierung des Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten erfolgt durch eine Beweiserleichterung, nicht durch einen herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 - BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -, alle: juris).Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, a. a. O.).
- BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Bei der Prüfung des internen Schutzes muss insbesondere gefragt werden, ob der Betreffende am Ort der Fluchtalternative auch ohne förmliche Gewährung eines Aufenthaltsrechts und ohne Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen sowie ohne ein Leben in der Illegalität, das ihn jederzeit der Gefahr polizeilicher Kontrollen und der strafrechtlichen Sanktionierung aussetzt, mit den erlangten Mitteln die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestreiten kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24/06 -, NVwZ 2007, 590).Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007, NVwZ 2007, 590).
- BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Absatz 2 verlangt von den Mitgliedstaaten bei Prüfung der Frage, ob ein Teil des Herkunftslandes die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, die Berücksichtigung der dortigen allgemeinen Gegebenheiten und der persönlichen Umstände des Schutzsuchenden zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2009 - 10 C 21/08 -, juris).Bei der Prüfung des internen Schutzes kommt dem Schutzsuchenden bei vorliegender Vorverfolgung ebenfalls die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU zugute sowie auch hier der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit maßgeblich ist (vgl. zur gleichlautenden Vorgängerrichtlinie: BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2009, a. a. O.).
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91
Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Objektive Anhaltspunkte, die eine derartige Behandlung ethnischer Tschetschenen in der Russischen Föderation als nicht nur ganz entfernte und damit durchaus reale und nicht nur theoretische Möglichkeit erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1992, NVwZ 1993, 191), sind indes nicht ersichtlich. - EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Diese Privilegierung des Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten erfolgt durch eine Beweiserleichterung, nicht durch einen herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - Rs. C-175/08 - BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -, alle: juris). - BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung einbeziehen (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118/90 -, beide: juris). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers auf Grund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 -, NVwZ 2007, 712). - BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Rn. 19 Die auf die "reale Möglichkeit" der Gefahr (real risk) abstellende Verfolgungsprognose hat in Umsetzung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7/11 -, juris, m. w. N.). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Dies kann der Fall sein, wenn eine notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation für die betreffende Krankheit in dem Herkunftsstaat wegen des geringeren Versorgungsstandards generell nicht verfügbar ist, sich aber auch daraus ergeben, dass der erkrankte Ausländer eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung - etwa aus finanziellen Gründen - tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1/02 -, juris). - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 26.07.2017 - 3 A 253/16
Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung drohen, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14/89 -, BVerwGE 85, 12, m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2014 - 1 A 1139/13
Anerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und …
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10
Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
- VG Berlin, 17.07.2015 - 33 L 164.15
Asylverfahrensrecht - Vereinbarkeit der Regelung zu Folgeanträgen mit Unionsrecht
- VG Düsseldorf, 19.08.2020 - 10 K 294/18
Aussageanalyse des Klägervortrags anhand von Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik …
Rn. 110 Vgl. Darstellungen von VG Leipzig, 11. Dezember 2017 - 6 K 2256/16.A, Rn. 37 m.w.N. - juris; VG Magdeburg, 26. Juli 2017 - 3 A 253/16, Rn. 24 - juris.Rn. 116 Zur Indizwirkung einer Entlassung siehe VG Trier, 23. Oktober 2018 - 1 K 10756/17.TR, Rn. 36 - juris; VG Magdeburg, 26. Juli 2017 - 3 A 253/16, Rn. 24 - juris; VG Leipzig, 11. Dezember 2017 - 6 K 2256/16.A, Rn. 33 - 34 - juris.
Rn. 153 Mit dieser Schlussfolgerung auch VG Potsdam, 9. August 2017 - 6 K 4539/16.A, Rn. 37 - juris; VG Magdeburg, 26. Juli 2017 - 3 A 253/16, Rn. 22 - juris; VG Cottbus, 16. Dezember 2016 - 1 K 156/13.A, Rn. 22 - juris; VG Berlin, 26. Mai 2015 - 33 K 233.14 A, Rn. 24 - juris; VG Berlin, 24. März 2015 - 33 K 229.13 A, Rn. 17 - juris; OVG Bremen, 10. Juli 2012 - 2 A 483/09.A, Rn. 64 - juris.
- VG Cottbus, 28.01.2021 - 1 K 141/18 Tschetschenen steht auch bei einer unterstellten Vorverfolgung eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Leitsatz).
Es liegen dem Gericht keinerlei Erkenntnisse vor, dass dieses System der unrechtmäßigen und anlasslosen Ingewahrsamnahme auch außerhalb der Nordkaukasus-Region derart praktiziert wird (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 25).
Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge des Abschiebungsvorgangs bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebietes, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und sind deshalb nicht vom Bundesamt im Asylverfahren, sondern als inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 33).
- VG Cottbus, 24.05.2023 - 1 K 823/21 Es liegen dem Gericht keinerlei Erkenntnisse vor, dass dieses System der unrechtmäßigen und anlasslosen Ingewahrsamnahme auch außerhalb der Nordkaukasusregion derart praktiziert wird (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 25).
Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge des Abschiebungsvorgangs bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebietes, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und sind deshalb nicht vom Bundesamt im Asylverfahren, sondern als inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 33).
- VG Cottbus, 12.07.2024 - 1 K 138/18
Asylrecht, Interner Schutz in der Russichen Föderation, keine Zuerkennung der …
Es liegen dem Gericht keinerlei Erkenntnisse vor, dass dieses System der unrechtmäßigen und anlasslosen Ingewahrsamnahme auch außerhalb der Nordkaukasusregion derart praktiziert wird (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 25).Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge des Abschiebungsvorgangs bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebietes, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und sind deshalb nicht vom Bundesamt im Asylverfahren, sondern als inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 33).
- VG Cottbus, 15.11.2019 - 1 K 1579/18 Tschetschenen steht auch bei einer unterstellten Vorverfolgung eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 - juris, Leitsatz).
Es liegen dem Gericht keinerlei Erkenntnisse vor, dass dieses System der unrechtmäßigen und anlasslosen Ingewahrsamnahme auch außerhalb der Nordkaukasus-Region derart praktiziert wird (vgl. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 - juris, Rn. 25).
- VG Düsseldorf, 05.05.2020 - 10 K 15080/17 Rn. 77 Mit dieser Schlussfolgerung auch VG Potsdam, 9. August 2017 - 6 K 4539/16.A, Rn. 37 - juris; VG Magdeburg, 26. Juli 2017 - 3 A 253/16, Rn. 22 - juris; VG Cottbus, 16. Dezember 2016 - 1 K 156/13.A, Rn. 22 - juris; VG Berlin, 26. Mai 2015 - 33 K 233.14 A, Rn. 24 - juris; VG Berlin, 24. März 2015 - 33 K 229.13 A, Rn. 17 - juris; OVG Bremen, 10. Juli 2012 - 2 A 483/09.A, Rn. 64 - juris.
- VG Potsdam, 08.02.2022 - 6 K 3939/16
Russische Föderation: Zumutbare inländische Fluchtalternative für Tschetschenen …
Tschetschenen steht auch bei einer unterstellten Vorverfolgung eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (vgl. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Rn. 22 ff.). - VG Cottbus, 31.03.2021 - 7 K 1900/16
Russische Föderation: Entführung keine staatliche Verfolgung, sondern kriminelles …
Tschetschenen steht auch bei einer unterstellten Vorverfolgung eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Leitsatz und Rn. 22 ff.). - VG Potsdam, 28.04.2022 - 16 K 2743/17
Russische Föderation: Subsidiärer Schutz bei drohendem Schaden durch Familie nach …
Ihnen steht auch bei einer unterstellten Vorverfolgung eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Leitsatz und Rn. 22 ff.). - VG Cottbus, 10.09.2021 - 7 K 2135/16
Russische Föderation: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für …
Tschetschenen steht - selbst bei einer unterstellten Vorverfolgung - eine interne Schutzmöglichkeit innerhalb der Russischen Föderation offen, sofern keine beachtliche Wahrscheinlich keit dafür besteht, dass sie zur nationalen Fahndung ausgeschrieben sind (Verwal tungsgericht Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2017 - 3 A 253/16 -, juris Leitsatz und Rn. 22 ff.). - VG Cottbus, 16.04.2021 - 7 K 2003/16
Russische Föderation: Klage abgewiesen (Familie mit minderjährigen Kindern); …
- VG Schleswig, 13.09.2021 - 16 A 28/19
Russische Föderation: interne Fluchtalternativen zumutbar
- VG Potsdam, 19.01.2023 - 16 K 3883/17
Russische Föderation: inländische Fluchtalternative vor Entsendung in Krieg
- VG Stuttgart, 14.01.2022 - A 8 K 4110/19
Kamerun: Subsidiärer Schutz bei Zwangsheirat und häuslicher Gewalt; Kein …
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