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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 11.10.2002 - 3 A 2585/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,44783
VG Schwerin, 11.10.2002 - 3 A 2585/97 (https://dejure.org/2002,44783)
VG Schwerin, Entscheidung vom 11.10.2002 - 3 A 2585/97 (https://dejure.org/2002,44783)
VG Schwerin, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 3 A 2585/97 (https://dejure.org/2002,44783)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19

    Vorlage an den Thüringischen. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit …

    Dies wird als zulässig erachtet (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 18. Februar 1999 - 2 KO 61/96 -, juris Rn. 86; VG Schwerin, Urteil vom 11. Oktober 2002 - 3 A 2585/97 -, juris Rn. 30).
  • VG Schwerin, 28.01.2014 - 3 A 1077/13

    Verjährung eines Zinsanspruch; grobfahrlässige Unkenntnis; mangelnde Ausstattung …

    Ob diese fehlerhafte Organisation ihre Gründe in der irrigen Vorstellung hatte, eine Verjährung von Vorgriffszinsen könne vor ihrer Festsetzung nicht erfolgen, sie politisch motiviert war oder Folge einer Nichtzurkenntnisnahme der Regelungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 11.10.2002 - 3 A 2585/97 -) und der diese bestätigenden Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 09.02.2005 - 2 L 66/03 -) sowie der entsprechenden Darstellung in der Fachliteratur (Graupeter in LKV 2006, 202) war, ist ohne Relevanz.
  • VG Schwerin, 19.07.2010 - 3 A 317/10

    Vorzeitiger Mittelabruf einer staatlichen Zuwendung; Verjährung eines …

    Rn. 22 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 11.10.2002 - 3 A 2585/97-, juris) galt für die Forderung von Zinsen auch im Sinne von § 49a Abs. 4 VwVfG M-V unabhängig von voluntativen Einflussnahme eines der Beteiligten eine Ausschlussfrist von vier Jahren, § 197 BGB aF.
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