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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20019
OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.06.2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Homosexualität; Pakistan; Gruppenverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Drohens einer unmenschlichen oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Asylbewerbers bei seiner Rückkehr nach Pakistan allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung; Durchführung eines weiteren Asylverfahrens i.R.e. ...

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Drohens einer unmenschlichen oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Asylbewerbers bei seiner Rückkehr nach Pakistan allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung; Durchführung eines weiteren Asylverfahrens i.R.e. ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlaubt das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die - wie Art. 377 PPC - spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe i. S. v. Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2004/83/EG anzusehen sind (EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C-199/12 bis C-201/12 -, juris Rn. 41 ff.).

    Im Hinblick auf die von ihm benannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 (- C-199/12 -) handelt es sich schon nicht um ein divergenzfähiges Gericht.

  • VG Berlin, 17.08.2020 - 6 K 686.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. August 2020 (- 6 K 686.17.A -) sei homosexuellen Männern in Pakistan sogar die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

    Denn der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Fall betraf einen bereits in Pakistan seine Homosexualität offen bekennenden Mann und das Gericht hatte entschieden, dass in der Gesamtschau staatlicher und privater Übergriffe eine Verfolgung eines pakistanischen Staatsangehörigen, für den - abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls - seine offen gelebte Homosexualität identitätsprägend ist, in Pakistan beachtlich wahrscheinlich ist (VG Berlin, Urt. v. 17. August 2020 - 6 K 686.17.A -, juris Rn. 44).

  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 3 A 742/17

    Asylrecht; Pakistan; Gruppenverfolgung; Homosexualität; Verfolgungsdichte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (…BVerwG, a. a. O. Rn. 14 und 16; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 9, und v. 17. März 2021 - 3 A 384/19.A -, juris Rn. 13).

    Unabhängig davon wurde in der jüngsten Rechtsprechung (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 8 ff., v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 28 und v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25) geklärt, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.

  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Rn. 23 Soweit er behauptet, die Argumentation, dass homosexuelle Personen bei einer diskreten Lebensweise in Pakistan nicht bedroht seien, verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2020 (- 2 BvR 1807/19 -), die ihrerseits die oben genannte Entscheidung des EuGH aufgreift, verkennt der Kläger - unabhängig von der Nichtbeachtung der erforderlichen Darlegungsvoraussetzungen - zum einen, dass das Verwaltungsgericht in seinem Urteil unter Zitierung der eben genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts festgestellt hat, dass ein Homosexueller bei einer angenommenen Rückkehr in sein Herkunftsland nicht darauf verwiesen werden könne, seine Homosexualität geheim zu halten oder auf ein öffentliches Bekenntnis zu ihr und ein Ausleben seiner homosexuellen Orientierung zu verzichten, allerdings davon ausgegangen ist, dass für den Kläger nicht festzustellen sei, dass er bei einer angenommenen Rückkehr nach Pakistan seine homosexuelle Orientierung offen leben und sich zu dieser bekennen würde.
  • OVG Sachsen, 08.05.2019 - 3 A 1351/18

    Asyl; Divergenz; rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Arbeitsunfähigkeit des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Nicht ausreichend ist die pauschale Behauptung, die angegriffene Entscheidung weiche von der ständigen Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts ab, oder der Hinweis auf abweichende Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2019 - 3 A 1351/18.A -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d. h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13, 17 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2020 - 13 A 10174/20

    Gruppenverfolgung von homosexuellen Männern in Pakistan

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Unabhängig davon wurde in der jüngsten Rechtsprechung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 8 ff., v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 28 und v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25) geklärt, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 -, juris Rn. 13; st. Rspr.;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 A 384/19

    Gruppenverfolgung von trans- und homosexuellen Menschen in Pakistan

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (…BVerwG, a. a. O. Rn. 14 und 16; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 9, und v. 17. März 2021 - 3 A 384/19.A -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.06.2021 - 3 A 713/19

    Rechtliches Gehör; Verweis auf Ausgangsbescheid; inländliche Fluchtalternative; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Unabhängig davon wurde in der jüngsten Rechtsprechung (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 8 ff., v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 28 und v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25) geklärt, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.
  • OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 153/20

    Gruppenverfolgung; Homosexualität; Pakistan

  • OVG Sachsen, 14.01.2026 - 3 A 551/25

    Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer Gruppenverfolgung (hier: …

    Für eine Gruppenverfolgung fehle es an der erforderlichen Verfolgungsdichte (SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2022 - 3 A 278/22.A -).

    Rn. 24 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 7. November 2013 - C-199/12 bis C-201/12 -, juris Rn. 41 ff.) davon aus, dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die - wie Art. 377 PPC - spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe i. S. v. Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2004/83/EG anzusehen sind (SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2022 - 3 A 278/22.A -, juris Rn. 16, Beschl. v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 26, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 7).

    Es kommt für eine Grundrechtsverletzung und damit für die Verfolgungshandlung maßgeblich darauf an, ob eine solche Strafe in der Praxis auch tatsächlich verhängt wird (…EuGH, a. a. O. Rn. 55 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2022 a. a. O.;… Beschl. v. 2. Juni 2021 a. a. O.;… Beschl. v. 11. Februar 2020 a. a. O. Rn. 8).

    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (…BVerwG, a. a. O. Rn. 14 und 16; SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2022 a. a. O. Rn. 17;… Beschl. v. 2. Juni 2021 a. a. O. Rn. 27;… Beschl. v. 17. März 2021 - 3 A 384/19.A -, juris Rn. 13, …und Beschl. v. 11. Februar 2020 a. a. O. Rn. 9).

    Dies steht auch im Einklang mit der jüngsten obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 a. a. O. Rn. 8 ff.;… Beschl. v. 2. Juni 2021, a. a. O. Rn. 28;… Beschl. v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25, und Beschl. v. 14. Juni 2022 a. a. O. Rn. 18; OVG NRW, Beschl. v. 10. Mai 2023 - 10 A 92/21.A -, juris Rn.10), in der entgegen der Annahme des Klägers geklärt ist, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.

  • VG München, 04.08.2026 - M 22 K 24.32814

    Asylrecht, Herkunftsland: Syrien (Tartus/Tartous), Junger gesunder Mann, …

    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (…BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - Rn. 14 und 16; SächsOVG, B.v. 14.6.2022 - 3 A 278/22.A - juris Rn. 16 f.).
  • VG Leipzig, 11.08.2025 - 7 K 199/25
    Es ist davon auszugehen, dass Homosexuelle in Pakistan eine "soziale Gruppe" im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG i.V.m. Art. 10 Abs. 1 lit. d) Richtlinie 2011/95/EU bilden, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14. Juni 2022, 3 A 278/22.A; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Juni 2021, 8 K 4016/18, juris unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2020, 13 A 10174/20, juris; VG Berlin, Urteil vom 17.08.2020, 6 K 686.17 A, juris; VG Freiburg, Urteil vom 03.12.2020, A 6 K 4.
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