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| OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - 3 A 2828/88 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 3 A 2828/88 (https://dejure.org/1993,11011)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 414
Wird zitiert von ... (6)
- VG Düsseldorf, 20.01.2020 - 27 L 558/19 Rn. 14 Soweit sich die Antragstellerin zur Begründung ihrer Rechtsansicht, nach der die Festsetzungsbescheide des WDR nicht den Anforderungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW genügen, auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88,- juris) beruft, sei auf Folgendes hingewiesen: Die genannte Entscheidung bezieht sich auf einen Fall aus dem Kommunalabgabenrecht, namentlich einen Bescheid über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen.
Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88,- juris, Rn. 5 ff., insb.
- OVG Sachsen, 31.01.2018 - 5 A 361/15
Abwassergebühren; Unterscheidung zwischen Festsetzung der Abgabe und …
Die Gebotsfunktion übernimmt die Zahlungsaufforderung, die somit auch im Kommunalabgabenrecht ein von der Festsetzung zu unterscheidender, die Vollstreckungsgrundlage bildender Verwaltungsakt ist, auch wenn § 3 SächsKAG den § 254 AO, der das Leistungsgebot regelt, nicht in Bezug nimmt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88 -, juris Rn. 5 ff., m. w. N. zum dortigen Landesrecht). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 3 B 2621/95
Änderung Vorausleistungsbescheid - § 80 Abs. 5, Abs. 7 VwGO bei Änderungsbescheid
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.9.7 - Beschluß des Senats vom 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88 -, KStZ 1994, 82; BayVGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - Nr. 4 B 92.166 - Driehaus, Erschließungs und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., § 21 Rn. 33 Fn. 71.
- VG Köln, 24.08.2010 - 14 K 1654/09
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Leistungsgebotes (Aufforderung des …
Rn. 13 Zum Erlass von Leistungsgeboten in Verfahren nach dem KAG NRW OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88 - ,NVwZ-RR 1994, 414. - VG Köln, 18.10.2022 - 24 L 1432/22 Rn. 33 vgl. zum Verhältnis von § 6 VwVG NRW und § 254 AO grundlegend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 A 2828/88 -, juris Rn. 5 ff.; App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Auflage 2011, S. 62 ff.; zur Erforderlichkeit eines Leistungsgebotes nach Aufhebung der Beitreibungsmaßnahme bezüglich der Hauptforderung vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 1983 - 2 S 642/81 -, NJW 1984, 253, 254 und OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994 - 22 A 1063/91 -, juris Rn. 22 ff.
- VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
Rechtliche Folgen eines Eigentümerwechsels nach bloßer Festsetzung eines …
Rn. 14 Ein Abgabenbescheid, der auf der Grundlage der Vorschriften der Abgabenordnung - AO - ergeht, besteht in der Regel aus zwei getrennten Verwaltungsakten, der Abgabenfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und der Aufforderung zur Leistung (Leistungsgebot, § 254 Abs. 1 Satz 1 AO[zwar verweist § 15 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Thüringer Kommunalabgabengesetz nur auf § 254 Abs. 2 AO, dessen Anwendung setzt aber ein Leistungsgebot, von den dort geregelten Ausnahmefällen abgesehen, aber im Umkehrschluss voraus (vgl. die Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 06.10.1993 - 3 A 2828/88 - Juris, Rdnr. 11); auch § 33 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz -ThürVwZVG - fordert vor Vollstreckungsbeginn einen Leistungsbescheid, der mit dem Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO identisch ist (vgl. Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Stand: März 2012, § 254 Rdnr. 4, zu § 2 Abs. 2 Buchstabe a Verwaltungsvollstreckungsgesetz [des Bundes])][zwar verweist § 15 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Thüringer Kommunalabgabengesetz nur auf § 254 Abs. 2 AO, dessen Anwendung setzt aber ein Leistungsgebot, von den dort geregelten Ausnahmefällen abgesehen, aber im Umkehrschluss voraus (vgl. die Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 06.10.1993 - 3 A 2828/88 - Juris, Rdnr. 11);… auch § 33 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz -ThürVwZVG - fordert vor Vollstreckungsbeginn einen Leistungsbescheid, der mit dem Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO identisch ist (vgl. Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Stand: März 2012, § 254 Rdnr. 4, zu § 2 Abs. 2 Buchstabe a Verwaltungsvollstreckungsgesetz [des Bundes])]; vgl. hierzu nur Thür.
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