Rechtsprechung
| OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.01.2006 - 6 K 134/05
- OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (24)
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 61 hierzu etwa VGH Mannheim Beschluss vom 2.8.2006 - 4 S 2288/05 - OVG Berlin, Beschluss vom 14.1.2005 - 5 N 78.04 - jeweils zitiert nach juris; OVG Saarlouis Beschluss vom 26.4.2004 - 1 R 29/03 - m.w.N.Rn. 67 zu entsprechenden Vorkehrungen siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 B 429/02 - BayVGH, Beschluss vom 27.6.2006 - 4 B 05.1910 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.10.2005 - 1 L 51/05 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.8.2006 - 4 S 2288/05 - zitiert nach Juris.
- BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche - …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 147 zur Gerichtskostenfreiheit im Verfahren nach UVG siehe BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 10/91 -, zitiert nach Juris. - VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03
Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 99 siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 26.5.2003 - 12 B 03.43 -, zitiert nach Juris; gegen eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 UVG siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 2.1.2006 - 7 S 468/03 - und (nunmehr) OVG Münster, Beschluss vom 23.1.2008 - 16 E 271/07 - jeweils zitiert nach Juris.
- OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04
Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 141 vgl. etwa zur fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht: OVG Bautzen, Urteil vom 17.11.2005 - 5 B 553/04 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2003 - 12 LA 400/03 - OVG Münster, Urteil vom 21.9.1993 - 8 A 1490/89 -, jeweils zitiert nach juris, und zur fahrlässigen Unkenntnis des Nichtbestehens des Anspruches nach einer Heirat: Beschluss vom 22.4.1987 - 8 B 556/87 -, NJW 1988, 508; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 7. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91
Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 129 hierzu auch OVG Münster, Urteil vom 29.10.1993 - 8 A 3347/91 - unter Hinweis auf Duden, Das große Wörterbuch der Deutschen Sprache, Band 6, 1981, S. 2856 (Stichworte "sicher weigern", "Weigerung") zitiert nach Juris. - VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43
Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 99 siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 26.5.2003 - 12 B 03.43 -, zitiert nach Juris; gegen eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 UVG siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 2.1.2006 - 7 S 468/03 - und (nunmehr) OVG Münster, Beschluss vom 23.1.2008 - 16 E 271/07 - jeweils zitiert nach Juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01
Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 93 hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 5.2.2002 - 16 A 376/01 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - jeweils zitiert nach Juris. - VG Ansbach, 16.01.2004 - AN 14 K 03.00850
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 120 hierzu VG Ansbach, Beschluss vom 16.1.2004 - AN 14 K 03.00850, zitiert nach Juris,. - VGH Hessen, 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01
"dauernd getrennt lebt " i.S.d. UhVorschG
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 93 hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 5.2.2002 - 16 A 376/01 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - jeweils zitiert nach Juris. - OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03
Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Rn. 141 vgl. etwa zur fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht: OVG Bautzen, Urteil vom 17.11.2005 - 5 B 553/04 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2003 - 12 LA 400/03 - OVG Münster, Urteil vom 21.9.1993 - 8 A 1490/89 -, jeweils zitiert nach juris, und zur fahrlässigen Unkenntnis des Nichtbestehens des Anspruches nach einer Heirat: Beschluss vom 22.4.1987 - 8 B 556/87 -, NJW 1988, 508; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 7. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 16 E 271/07
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erstattung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1987 - 8 B 556/87
Unterhalt; Rückzahlung; Eheschließung; Heirat; Unterhaltszahlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1993 - 8 A 1490/89
Unterhaltszahlungen; Anrechnung für öffentliche Unterhaltszahlungen; …
- BVerwG, 31.05.2005 - 5 B 42.05
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und …
- OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98
Unterhaltsvorschuss für ein Kind, das bei einem verheirateten Elternteil lebt, …
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde
- BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen …
- BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; …
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 218.02
Zuverlässige Sicherstellung der Fristwahrung - Entbehrlichkeit eines Vermerks in …
- BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62
Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG
- OVG Berlin, 14.01.2005 - 5 N 78.04
Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein …
- VGH Bayern, 27.06.2006 - 4 B 05.1910
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2005 - 1 L 51/05
- OVG Saarland, 26.04.2004 - 1 R 29/03
- VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1016/17
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG; …
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG enthält eine Verwaltungsaktbefugnis gegenüber dem Elternteil beziehungsweise dem gesetzlichen Vertreter, obwohl die Leistung, die zurückgefordert wird, an das Kind erbracht wurde.(BVerwG…, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 20/11 -, Rn. 14, juris.) Die besondere Nähebeziehung, in der der Erstattungsanspruch wurzelt, ermächtigt die zuständige Stelle im Zuge der "Rückabwicklung" der hoheitlichen Leistungsgewährung dazu, den Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, durch Leistungsbescheid in Anspruch zu nehmen,(BVerwG…, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 20/11 -, Rn. 14, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, Rn. 74, juris.) ohne dass eine vorherige Aufhebung des bewilligenden, an das berechtigte Kind zu richtenden Verwaltungsaktes erforderlich wäre.(BVerwG…, Beschluss vom 22.06.2006 - 5 B 42/06 -, Rn. 4, juris.).Rn. 23 Der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach § 1 Abs. 1 UVG setzt - neben weiteren Erfordernissen - gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG voraus, dass das bedürftige Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und dass kein Ausschlusstatbestand etwa nach § 1 Abs. 3 UVG vorliegt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, Rn. 78, juris.).
Die Legaldefinition enthält mithin 3 Elemente: 1. eine häusliche Gemeinschaft darf nicht bestehen, 2. ein Ehegatte (oder beide) will die häusliche Gemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen (Trennungswille) und 3. dieser Ehegatte will die häusliche Gemeinschaft deshalb nicht mehr herstellen, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (Motiv der Ablehnung einer Weiterführung der Ehe).(OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, Rn. 83, juris.) Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen mit der Folge, dass eine - wie hier - erzwungene oder nicht aus ehefeindlichen Motiven erfolgte räumliche Trennung für die Annahme einer dauernden Trennung nicht ausreicht, wenn die Ehegatten ungeachtet dessen eine häusliche Gemeinschaft herstellen wollen.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2008 - 16 E 271/07 -, juris, m.w.N., OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 -3 A 307/07 -, Rn. 83, juris.).
Vielmehr entspricht es auch der Absicht des Gesetzgebers, dass der Anwendungsbereich des § 1567 BGB lediglich um die ausdrücklich genannten Fallgestaltungen erweitert werden sollte.(…Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung, BR-Drucks. 393/01, S. 26. Hierzu: OVG NRW…, Beschluss vom 19.10.2010 - 12 B 1235/10 -, Rn. 11, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, Rn. 83, juris.).
Rn. 30 Fahrlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 UVG bedeutet, dass die Pflicht zur Beachtung der nach den persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zu fordernden Sorgfalt verletzt wurde; bei Aushändigung eines Merkblatts wird jede Nichtbeachtung einer im Merkblatt festgehaltenen Verpflichtung als eine die Rückzahlungspflicht begründende Fahrlässigkeit angesehen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, Rn. 139 - 140, juris; VG des Saarlandes…, Urteil vom 08.02.2013 - 3 K 693/12 -, Rn. 25, juris.).
- VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines …
Nach den dort vorgegebenen drei Elementen leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht, ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will und dies darauf beruht, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (OVG Saarlouis, U. v. 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, juris, Rn. 83).Vorzunehmen ist eine Einzelfallwürdigung (OVG Saarlouis, U. v. 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, juris, Rn. 87).
- VG Saarlouis, 18.10.2010 - 11 K 294/10
Rückforderung von zu Unrecht gewährten Leistungen nach dem …
Rn. 18 So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 -3 A 307/07- unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.06.2006 - 5 B 42/06 -, jeweils zitiert nach juris.Rn. 25 Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 -3 A 307/07-, zitiert nach juris.
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 12 C 25.403
Unterhaltsvorschussanspruch, Verweigerung der Mitwirkung, Anspruchsausschluss, …
Bleibt der auskunftspflichtige Elternteil trotz mehrfacher Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle untätig, geht man von einer konkludenten Verweigerung der Auskunftserteilung aus (…vgl. insoweit Engel-Boland in BeckOK Sozialrecht, Stand 1.12.2024, § 1 UVG Rn. 92; OVG Saarlouis, U.v. 23.4.2008 - 3 A 307/07 - BeckRS 2009, 32761). - VG Bayreuth, 05.12.2024 - B 8 S 24.1031
Zum unterhaltsvorschussrechtlich notwendigen Umfang des Betreuungsanteils beim, …
Eine solche Weigerung zur Auskunftserteilung liegt vor, wenn der Elternteil es ablehnt, bei ihm vorhandenes Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen (Engel-Boland in: BeckOK SozR, 74. Ed. 1.9.2024, § 1 UVG Rn. 92 unter Verweis auf OVG Saarl, U.v. 23.4.2008 - 3 A 307/07 - juris Rn. 128 f.;… OVG NW, U.v. 29.10.1993 - 8 A 3347/91 - juris Rn. 31). - VG Ansbach, 01.03.2020 - AN 15 K 20.00755
Wiederheirat des Elternteils, bei dem das Kind lebt, Keine Verfassungswidrigkeit …
Bei Aushändigung eines Merkblatts wird jede Nichtbeachtung einer im Merkblatt festgehaltenen Verpflichtung als eine die Rückzahlungspflicht begründende Fahrlässigkeit angesehen (OVG des Saarlandes, U.v. 23.4.2008 - 3 A 307/07 - juris Rn. 139f.). - VG Saarlouis, 08.02.2013 - 3 K 693/12
Rückforderung gewährter Unterhaltsvorschussleistungen nach Heirat
Fahrlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UVG bedeutet allein, dass die Pflicht zur Beachtung der nach den persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zu fordernden Sorgfalt verletzt wurde; bei Aushändigung eines Merkblatts wird jede Nichtbeachtung einer im Merkblatt festgehaltenen Verpflichtung als eine die Rückzahlungspflicht begründende Fahrlässigkeit angesehen(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.04.2008 -3 A 307/07-, zitiert nach juris). - VG Schleswig, 17.10.2025 - 15 B 78/25
Keine Weigerung zur Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 3 UhVorschG
Die Form der Weigerung kann unterschiedliche Ausprägungen haben, wie z.B. eine ausdrücklich formulierte Ablehnung der Auskunftserteilung oder die Verweigerung jeglicher Reaktion (Untätigbleiben trotz nachweislichem Erhalt von Aufforderungen, Nichtzurücksendung oder Nichtausfüllung übersandter Fragebögen) oder auch die Abgabe völlig unverwertbarer oder offensichtlich unsinniger Antworten (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 23. April 2008 - 3 A 307/07 -, juris Rn. 128 ff.; VGH München…, Beschluss vom 27. März 2025 - 12 C 25.403 -, juris Rn. 3;… s. auch Engel-Boland, in: BeckOK SozR, 78. Edition, 1. September 2025, UhVorschG § 1 Rn. 91).
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