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| VG Greifswald, 12.03.2003 - 3 A 319/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12
Straßenreinigungsgebühren
Dies hat zur Folge, dass ein Abgabenpflichtiger sein Interesse an einer Billigkeitsentscheidung nach § 12c KAG bzw. §§ 222, 227 AO nicht mit einer Anfechtungsklage gegen den Abgabenbescheid, sondern - ggf. nach erfolglos gebliebener Antragstellung bei dem Einrichtungsträger - nur mit einer auf die Zulassung der Billigkeitsmaßnahme gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen kann (…so bereits Beschluss der Kammer vom 27. Februar 2012, a.a.O.; wie hier BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2009 - 12 E 163/09 - , zit. nach juris; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1956 - , zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 L 14/02 - , zit. nach juris, hinsichtlich Straßenreinigungsgebühren; VG Greifswald, Urteil vom 12. März 2003 - 3 A 319/01 - , zit. nach juris; VG München, Beschluss vom 13. April 2011 - M 10 S 10.6255 - , zit. nach juris). - VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09
Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von …
Rn. 105 3. Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSW 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der …
Rn. 106 3. Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10
Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …
Rn. 104 3. Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSW 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10
Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …
Rn. 90 3. Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe).
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