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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 13.05.2004 - 3 A 327/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29215
VG Braunschweig, 13.05.2004 - 3 A 327/03 (https://dejure.org/2004,29215)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13.05.2004 - 3 A 327/03 (https://dejure.org/2004,29215)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 3 A 327/03 (https://dejure.org/2004,29215)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 3 A 327/03
    Die Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird bei Teilleistungsstörungen nach der Intensität der Auswirkungen der seelischen Störung abgegrenzt, indem gefragt wird, ob die seelische Störung so intensiv ist, dass sie über bloße Schulprobleme und Schulängste, die andere Kinder teilen, in behinderungsrelevanter Weise hinausgeht, z. B. zu einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung, dem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule geführt hat bzw. zu führen droht (vgl. BVerwG. Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38/97 , FEVS 49, 487f).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 3 A 327/03
    Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme bei - wie im Fall der Klägerin - selbst beschafften Hilfemaßnahmen setzt eine rechtzeitige Antragstellung voraus, die dem Jugendhilfeträger eine zeit- und bedarfsgerechte Leistungserbringung nach ordnungsgemäßer Prüfung der Anspruchsvorrausetzungen ermöglicht (vgl. BVerwG Urt. v. 28.09.2000-5 C 29/99 in DVBl 2001, 1060-1062).
  • VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 347/01

    Jugendhilfe; Legasthenietherapie; Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.05.2004 - 3 A 327/03
    Hierbei kann gesagt werden, dass eine solche Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umso eher droht, je ausgeprägter die Teilleistungsschwäche ist und ferner umso eher dann, wenn zusätzlich zu der bestehenden Teilleistungsschwäche weitere Probleme, wie z. B. ungünstige familiäre Bedingungen, hinzukommen (vgl. Urt. d. Kammer v. 23.05.2002 - 3 A 347/01 -, abgedruckt in ZfF 2004, S. 14 ff.).
  • VG Braunschweig, 13.10.2005 - 3 A 78/05

    Kostenübernahme für eine Dyskalkulie-Therapie

    Hierbei kann gesagt werden, dass eine solche Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umso eher droht, je ausgeprägter die Teilleistungsschwäche ist und ferner umso mehr dann, wenn zusätzlich zu der bestehenden Teilleistungsschwäche weitere Probleme, wie z. B. ungünstige familiäre Bedingungen, hinzukommen (vgl. Urt. d. Kammer v. 13.05.2004 - 3 A 327/03 - und v. 23.05.2002 - 3 A 347/01 -, ZfF 2004, 14 ff.).
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