Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wiederaufgreifen eines Prüfungsverfahrens; Unmöglichkeit einer Neubewertung mangels Beurteilungsgrundlage; Verbrauch von Wiederholungsmöglichkeiten
- Judicialis
VwVfG SL § 48
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG SL § 48
Wiederaufgreifen eines Prüfungsverfahrens; Unmöglichkeit einer Neubewertung mangels Beurteilungsgrundlage; Verbrauch von Wiederholungsmöglichkeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Anzahl der Wiederholungsprüfungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des Wiederaufgreifens eines Prüfungsverfahrens; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Neubewertung der in der praktischen Wiederholungsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen; Behebung des Mangels eines Prüfungsverfahrens bei Nichtwahrnehmung einer ...
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 48, 51 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwVfG (SL)
Mehrere Verfahrensfehler in einem Prüfungsverfahren begründen keinen Ans- pruch auf eine entsprechende Anzahl an Wiederholungsmöglichkeiten [Krankenpflegeausbildung, Wiederholungsprüfung, Verfahrensfehler, Prüfungsanforderungen]
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 19.11.2006 - 1 K 90/05
- OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81
Durchführung einer Wiederholungsprüfung - Prüfungsanfechtungsverfahren - …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
e) Ein weiterer Prüfungsversuch kann nicht erfolgreich mit der Begründung beansprucht werden, die zugestandene zweite Wiederholungsprüfung sei rechtswidrig gewesen, weil sie in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen sei und im Zeitpunkt ihrer Ablegung die Fehlerhaftigkeit der ersten Prüfung noch nicht festgestanden habe (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -).Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15.6.1979 - 7 B 232/78 - außerdem auch Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -, beide zitiert nach Juris, dass auch eine in den Lauf eines Anfechtungsbegehrens gegen eine frühere Prüfungsentscheidung fallende (erfolglose) Prüfung als Prüfungsversuch im Sinne der Vorschriften zählt, die die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen bestimmen.
Sie kann insoweit auch keinen weiteren Prüfungsversuch mit der Begründung beanspruchen, die ihr zugestandene (zweite) Wiederholungsprüfung sei rechtswidrig, weil die Fehlerhaftigkeit der (ersten) Wiederholungsprüfung noch nicht festgestanden habe vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 - zitiert nach Juris.
- BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89
Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
Sie würde Klägerin ihrem Rechtschutzziel, ein positives Prüfungsergebnis zu erreichen, das ihr die Berufsausübung als Krankenschwester ermöglicht, - anders als bei dem vom VGH Mannheim in seinem Urteil vom 31.1.1989 - 9 S 1141/88 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 16.8.1989 - 7 B 57/89 - beide zitiert nach Juris beurteilten Sachverhalt, bei dem die Rücknahme der Prüfungsentscheidung den Weg zu einer Wiederholungsprüfung eröffnete - nicht näher bringen, da wie gesagt eine Neubewertung der damals erbrachten Prüfungsleistungen ausscheidet und ihr keine weitere Prüfungsmöglichkeit mehr zusteht. - BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
Ebenfalls nicht gefolgt werden kann dem Vorbringen der Klägerin, aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.6.1996 - 6 B 81/05 -, NVwZ-RR 1997, 101, ergebe sich, dass ein Prüfling die Rechtswidrigkeit einer Prüfungsentscheidung selbst dann geltend machen könne, wenn er eine ihm zugestandene, von der Prüfungsordnung nicht vorgesehene Wiederholungsmöglichkeit wahrgenommen und auch diese Prüfung nicht bestanden habe; daher könne der Anspruch auf Wiederholungsprüfung bei festgestellter Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Prüfung auch nicht dadurch verbraucht sein, dass eine in der Prüfungsordnung gar nicht vorgesehene Wiederholungsprüfung absolviert und nicht bestanden worden sei. - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
Sie würde Klägerin ihrem Rechtschutzziel, ein positives Prüfungsergebnis zu erreichen, das ihr die Berufsausübung als Krankenschwester ermöglicht, - anders als bei dem vom VGH Mannheim in seinem Urteil vom 31.1.1989 - 9 S 1141/88 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 16.8.1989 - 7 B 57/89 - beide zitiert nach Juris beurteilten Sachverhalt, bei dem die Rücknahme der Prüfungsentscheidung den Weg zu einer Wiederholungsprüfung eröffnete - nicht näher bringen, da wie gesagt eine Neubewertung der damals erbrachten Prüfungsleistungen ausscheidet und ihr keine weitere Prüfungsmöglichkeit mehr zusteht. - BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15.6.1979 - 7 B 232/78 - außerdem auch Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -, beide zitiert nach Juris, dass auch eine in den Lauf eines Anfechtungsbegehrens gegen eine frühere Prüfungsentscheidung fallende (erfolglose) Prüfung als Prüfungsversuch im Sinne der Vorschriften zählt, die die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen bestimmen.
- VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2002/21
Bewertung des praktischen Teils einer staatlichen Abschlussprüfung Altenpflege
Ein Anspruch auf Wiederholung setzt voraus, dass verfahrensbezogene oder inhaltliche Fehler in der Ermittlung der Prüfungsleistung oder ihrer Bewertung bestehen, die ohne eine Wiederholung der Prüfungsleistung nicht behoben werden können (…Niehues u.a., a.a.O., Rn. 500, 509; OVG SN, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 525/11 -, juris; OVG SL, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 3 A 5/07 -, juris Rn. 20). - VG München, 18.04.2018 - M 27 E 18.1403
Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der …
Angesichts des allgemeinen Erfahrungssatzes, dass sich ein Prüfer nach zwei Monaten schon nicht mehr an den genauen Ablauf der Prüfung erinnern kann, ist damit in der Regel eine Neubewertung einer abgelegten mündlichen bzw. praktischen Prüfung nicht möglich (…vgl. zur mündlichen Prüfung BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 - juris Rn. 28 ff.;… zum Anspruch auf Neubewertung: OVG NW, B.v. 10.4.2017 - 14 A430/17 - juris Rn. 3 ff.; OVG Saarl, B.v. 14.1.2008 - 3 A 5/07 - juris Rn. 25;… OVG NW, U.v. 16.5.1997 - 19 A 2242/96 - juris Rn. 20 ff.).
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