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| VG Berlin, 30.10.2007 - 3 A 609.07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Studienzulassung; Hochschule; …
Auszug aus VG Berlin, 30.10.2007 - 3 A 609.07
Nichts anderes kann für denjenigen gelten, der - wie der Antragsteller - zwar, soweit bekannt, noch keinen entsprechenden Studienplatz erlangt hat, einen solchen jedoch bei fristgemäßer Immatrikulation an einer anderen Hochschule hätte erlangen können (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. Juni 1996- 13 C 40/96-; VG Berlin, Beschluss vom 1. November 1994-VG 31 A 347.94-und Beschluss vom 23. Mai 2001- VG 30 A 124.01).
- VG Münster, 12.03.2009 - 9 L 45/09
Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der (vorläufigen) Studienzulassung an der …
Rn. 20 So die ständige und in Übereinstimmung mit dem OVG NRW stehende Rechtsprechung des Gerichts, vgl. etwa Beschlüsse des Gerichts vom 10. April 2003 - 11 Nc 93/03 -, vom 2. Dezember 2003 - 11 Nc 776/03 - und vom 7. Oktober 2008 - 9 Nc 197/08 - OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 1994 - 13 C 65/94 -, vom 3. Juni 1996, - 13 C 40/96 - und vom 8. März 2006 - 13 B 253/06 - gleichgerichtet: VG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 A 609/07 -, OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 - 5 Nc 125/07 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - NC 9 S 2/01 - (zum Ausschluss einer einstweiligen Anordnung zur bloßen Durchsetzung einer Ortspräferenz bei bereits anderweitig im selben Studiengang zugelassenen Bewerbern), sowie allgemein OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 (zu den Anforderungen an das glaubhaft zu machende Bemühen eines Bewerbers um Erhalt des begehrten Studienplatzes in dem gewünschten Studiengang). - VG Darmstadt, 23.04.2014 - 3 L 368/14
Numerus clausus
Auf dieser Grundlage ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt, dass ein Studienbewerber seinen Anspruch auf Zulassung zum Studium an einer bestimmten Hochschule regelmäßig nicht mehr mit Erfolg geltend machen kann und dementsprechend auch kein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 123 VwGO besteht, wenn er einen entsprechenden Studienplatz an einer anderen Hochschule erlangt hat oder einen solchen ohne Zulassungsbeschränkungen erlangen kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.01.2010 - 13 C 408/09 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.09.2006 - NC 9 S 77/06 -, juris; VG B-Stadt, Beschl. v. 30.10.2007 - 3 A 609.07 -, juris;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 1, Rdnr. 170 m. w. Nw.). - VG Potsdam, 01.12.2017 - 12 L 1101/17
Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Staatsexamen
Soweit der Antragsteller meint, dass "unwiederbringliche Studiensemester verstreichen würden", droht ihm gerade dies durch die Möglichkeit eines zulassungsfreien Studiums an einer der vorgenannten Universitäten nicht (vgl. ausführlich zum fehlenden Anordnungsgrund: Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 15. August 2013 - 3 Nc 16/13 - und vom 29. Januar 2014 - 3 Nc 79/13 - VG Münster, Beschluss vom 29. April 2011 - 9 L 151/11-; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 15 Nc 179/10 - VG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 A 609.07 -, jeweils zitiert nach juris).
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