Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GrStG a F § 33
Grundsteuererlass, Wohnungsgenossenschaft, Vertretenmüssen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Leerstand
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Leerstand
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.07.2010 - 2 K 1069/08
- OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07
Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Dabei kann mit dem Verwaltungsgericht und entgegen der Auffassung der Klägerin davon ausgegangen werden, dass für einen Grundsteuererlass auch im Fall eines strukturell bedingten Leerstands von Wohnungen dem Steuerpflichtigen die Minderung des Rohertrags nicht zuzurechnen sein darf, wie der Senat im Anschluss an die grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2008 (BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, DVBl 2008, 1313;… dem folgend Troll/Eisele, GrStG, 10. Aufl. 2010, § 33 Rn. 15) bereits entschieden hat (…Beschl. v. 9. Februar 2012 - 3 A 281/10 -, juris Rn. 6).Ein struktureller Leerstand i. S. v. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a. F. ist demnach dann nicht zu vertreten, wenn er auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (…Senatsbeschl. a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, DVBl 2008, 1313;… BFH, Urt. v. 24. Oktober 2007 - II R 5/05 -, juris Rn. 20; VGH BW, Beschl. v. 2. Dezember 2010, NVwZ 2011, 314.).
- BFH, 24.10.2007 - II R 5/05
Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung
Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Ein struktureller Leerstand i. S. v. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a. F. ist demnach dann nicht zu vertreten, wenn er auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (…Senatsbeschl. a. a. O. m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, DVBl 2008, 1313; BFH, Urt. v. 24. Oktober 2007 - II R 5/05 -, juris Rn. 20; VGH BW, Beschl. v. 2. Dezember 2010, NVwZ 2011, 314.). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 2 S 1729/10
Zum Erlass der Grundsteuer wegen einer Minderung des Rohertrags
Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Ein struktureller Leerstand i. S. v. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a. F. ist demnach dann nicht zu vertreten, wenn er auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (…Senatsbeschl. a. a. O. m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, DVBl 2008, 1313;… BFH, Urt. v. 24. Oktober 2007 - II R 5/05 -, juris Rn. 20; VGH BW, Beschl. v. 2. Dezember 2010, NVwZ 2011, 314.). - VG Schleswig, 17.08.2011 - 3 A 281/10
Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage
Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Dabei kann mit dem Verwaltungsgericht und entgegen der Auffassung der Klägerin davon ausgegangen werden, dass für einen Grundsteuererlass auch im Fall eines strukturell bedingten Leerstands von Wohnungen dem Steuerpflichtigen die Minderung des Rohertrags nicht zuzurechnen sein darf, wie der Senat im Anschluss an die grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2008 (…BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2008, DVBl 2008, 1313;… dem folgend Troll/Eisele, GrStG, 10. Aufl. 2010, § 33 Rn. 15) bereits entschieden hat (Beschl. v. 9. Februar 2012 - 3 A 281/10 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 15.06.2012 - 3 A 683/10
Auszug aus OVG Sachsen, 19.06.2012 - 3 A 684/10
Für die weitere Begründung nehme man Bezug auf die Begründung des Zulassungsantrags im Verfahren 3 A 683/10, wobei aber im vorliegenden Fall ein Leerstand im Vorfeld geplanter Sanierungsmaßnahmen zur Ertragsminderung bei der Klägerin geführt habe.
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Rechtsprechung
| VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Dabei bezieht sich das OVG Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich auf die zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 -) und führt aus, dass sich der Senat bereits in dem Beschluss vom 03.05.2005 auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezogen habe, wonach es keinen tragfähigen Grund gebe, die entwickelten Grundsätze für eine Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken (S. 15 des Entscheidungsumdrucks).Rn. 18 Dies überrascht, denn bisher hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern weder in dem Beschluss vom 03.05.2005 noch in einer anderen Entscheidung zur Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2004 (a.a.O.) zur Tiefenbegrenzung im Erschließungsbeitragsrecht Bezug genommen.
Rn. 20 Diese Beschränkung widerspricht dem Vorteilsprinzip, denn es gibt keinen Grund, die entwickelten Grundsätze für eine Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken (…OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O., S. 15 des Entscheidungsumdrucks; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 - juris Rn. 23).
Daraus ergibt sich unmittelbar kraft Gesetzes die Notwendigkeit einer Tiefenbegrenzung bei solchen Grundstücken (BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 - juris Rn. 22).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11
Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer …
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Soweit das erkennende Gericht bisher von einer Wirksamkeit der Satzung ausgegangen ist (…vgl. VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 1424/09 -), kann daran mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 - [dazu sogleich]) nicht mehr festgehalten werden.Rn. 17 An dieser Auffassung hält das OVG Mecklenburg-Vorpommern nun nicht mehr fest (Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 - S.15 des Entscheidungsumdrucks).
Rn. 19 Gemessen an den im Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2012 (- 1 L 289/11 -) aufgestellten Maßgaben ist die Normierung einer - wie hier - "qualifizierten" Tiefenbegrenzung unzulässig, denn sie führt dazu, dass übertiefe, vollständig im unbeplanten Innenbereich gelegene Grundstücke regelmäßig vollständig berücksichtigt werden müssen.
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Weil bisher eine Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2004 fehlte, hat sich das OVG Mecklenburg-Vorpommern auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der vom Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Ansatz überhaupt auf das Anschlussbeitragsrecht übertragbar ist (verneint vom OVG Weimar, Urt. v. 21.06.2006 - 4 N 574/98 - juris Rn. 163 f.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
So hat das Gericht mehrfach ausgeführt, dass die Tiefenbegrenzung der Abgrenzung von Innenbereichs- und Außenbereichsflächen dient (Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 - juris Rn. 77 [zur "qualifizierten" Tiefenbegrenzung];… Beschl. v. 29.10.2003 - 1 M 62/03 - juris Rn. 8 m.w.N. [zur "schlichten" Tiefenbegrenzung]). - OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Dies entspricht der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, juris Rn. 111 OVG Magdeburg, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, juris Rn. 71;… OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Dies entspricht der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (…vgl. OVG Weimar, Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, juris Rn. 111 OVG Magdeburg, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, juris Rn. 71; OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 29). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die in dem Beschluss vom 03.05.2005 enthaltenden Ausführungen zur Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung wortgleich sind mit den diesbezüglichen Ausführungen in dem Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.11.2001 (- 4 K 16/00 - juris Rn. 45), einer Entscheidung, die älter ist als das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes …
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Dies entspricht der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, juris Rn. 111 OVG Magdeburg, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, juris Rn. 71;… OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 29). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 62/03
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
So hat das Gericht mehrfach ausgeführt, dass die Tiefenbegrenzung der Abgrenzung von Innenbereichs- und Außenbereichsflächen dient (…Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 - juris Rn. 77 [zur "qualifizierten" Tiefenbegrenzung]; Beschl. v. 29.10.2003 - 1 M 62/03 - juris Rn. 8 m.w.N. [zur "schlichten" Tiefenbegrenzung]). - VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 1424/09
Anschlussbeitrag: Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe
Auszug aus VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Soweit das erkennende Gericht bisher von einer Wirksamkeit der Satzung ausgegangen ist (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 1424/09 -), kann daran mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (…Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 - [dazu sogleich]) nicht mehr festgehalten werden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
Eine in diesem Sinne "qualifizierte" Tiefenbegrenzung sei nach der neueren Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern nicht zulässig (so VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris).Rn. 23 Wenn das Verwaltungsgericht aus dem Urteil des Senates vom 10. Oktober 2012 auf die Unzulässigkeit der qualifizierten Tiefenbegrenzung schließt, weil - so das Verwaltungsgericht - diese dazu führte, dass übertiefe, vollständig im unbeplanten Innenbereich liegende Grundstücke im Widerspruch zum Vorteilsprinzip regelmäßig vollständig berücksichtigt werden müssten ( VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris, Rn. 19 ), so ist ein solcher Schluss nicht gerechtfertigt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2014 - 1 L 55/10
Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen auf kommunale Beitragssatzung
Zwar hatte das Verwaltungsgericht Greifswald zunächst in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 23. August 2012 - 3 A 1656/09 - die Satzung 2012 noch als wirksam erachtet (so auch im Urteil vom 26. Juli 2012 - 3 A 1424/09 -) und erst in einem weiteren Parallelverfahren (Urteil vom 15. November 2012 - 3 A 684/10 -) als unwirksam beurteilt, weil nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aufgrund der damals neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (…Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -) eine qualifizierte Tiefenbegrenzung als solche unzulässig sein solle. - VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13
Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der …
Soweit das erkennende Gericht bisher von der Unzulässigkeit der in der Satzung normierten "qualifizierten" Tiefenbegrenzung ausging ( VG Greifswald, Urt. v. 15.11.2012 - 3 A 684/10 -, juris Rn. 19 im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris), wird daran mit Blick auf die neuere obergerichtliche Rechtsprechung (… OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, S. 7 ff. des Entscheidungsumdrucks) nicht mehr festgehalten.
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