Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17.A |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.08.2017 - 6 K 3787/16
- OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17.A
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Hat ein Beteiligter eine solche, ihm zumutbare Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt, ist er nicht in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, juris Rn. 14). - BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (BVerfG, Beschl. v. 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15). - BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
Versäumung der Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Dieser Abgleich dient der Kontrolle, ob die Rechtsmittelfrist gewahrt wurde und gegebenenfalls Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist beantragt werden muss (BVerfG, Beschl. v. 7. Januar 2003 - 2 BvR 447/02 -, juris Rn. 8).
- BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es das Vorbringen der Beteiligten rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13
Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13, st. Rspr.;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 ff.). - BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17
Er gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1996 - 9 B 418.95 -, juris Rn. 5;… Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 116).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2021 - 3 N 57.19
Notwendigkeit deutscher Sprachkenntnisse bei Nachzug zum Ehepartner
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es das Vorbringen der Beteiligten rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11/11 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 3 A 917/17.A - juris Rn. 7).
dejure.org
Übersicht OVG Sachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.