Rechtsprechung
| VG Berlin, 28.04.2010 - 3 A 931.08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 7 Abs 4 GG
Wartezeit bei Förderung einer privaten Grundschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86
Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen …
Auszug aus VG Berlin, 28.04.2010 - 3 A 931.08
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. März 1988 - 7 C 99.86 -, BVerwGE 79, 154, 160) versteht den Begriff des "Aufbaus" einer Privatschule dahin, dass die Schule mit der Vervollständigung des Klassenzuges "aus dem vom Unternehmerrisiko geprägten Stadium ihres Aufbaus" heraustrete.Die aus Gründen der Anfangsfinanzierung mit der Schutzpflicht nach Art. 7 Abs. 4 GG vereinbare Karenzzeit bis zum Beginn staatlicher Förderung unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. März 1988, a.a.O.) nach der Natur der Sache allenfalls einer äußersten Begrenzung, die ohne besondere Rechtfertigung nicht zu überschreiten ist.
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
Auszug aus VG Berlin, 28.04.2010 - 3 A 931.08
Im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, die dem Gesetzgeber erlaubt zu berücksichtigen, dass öffentliche Mittel effektiv verwendet werden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107, 118), hat er die finanzielle Förderung von Privatschulen an den erfolgreichen Aufbau der Schule geknüpft, der nach dem oben Gesagten voraussetzt, dass ein Jahrgang die Schule nahezu vollständig absolviert hat.
- VG Berlin, 22.03.2019 - 3 K 198.17
Erfordernis der Einhaltung einer Wartefrist vor der Bewilligung von Zuschüssen …
Danach tritt die Schule erst mit Vervollständigung des Klassenzugs aus dem vom Unternehmerrisiko geprägten Stadium ihres Aufbaus heraus und ist erst dann als vollständiges Glied des privaten Ersatzschulwesens in dessen Förderschutz miteinzubeziehen (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).Rn. 46 Auch bei einer Gesamtschau ist in der Rechtsprechung die Wartefristregelung des § 101 Abs. 4 SchulG regelmäßig als verfassungsgemäß anerkannt (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. Mai 2013 - OVG 3 B 35.11 -, a.a.O. Rn. 32 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteile vom 7. Oktober 2016 - VG 3 K 830.15 -, vom 14. Dezember 2005 - VG 3 A 95.03 -, vom 17. April 2013 - VG 3 K 139.12 -, vom 16. August 2012 - VG 3 K 1032.11 -, vom 15. August 2011 - VG 3 K 26.10 - und vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).
Die Wartefrist stellt sich auch nicht als faktische Gründungs- und Errichtungssperre dar, sondern ist vielmehr so bemessen, dass nicht zu besorgen ist, dass ein Schulträger mangels Aussicht auf Entlastung aufgibt und damit das private Ersatzschulwesen zum Erliegen bringt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 42; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Berliner Gesetzgeber die Verwaltung verpflichtet hat, bei ihrer Entscheidung über die Zuschussgewährung vor Ablauf der Wartefrist auf die Haushaltslage Rücksicht zu nehmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -, vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. August 2018 - Vf. 80-VI-15 -, a.a.O. Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris Rn. 28;… kritisch zum Haushaltsvorbehalt etwa Schwabenbauer, Privatschulfinanzierung unter Haushaltsvorbehalt, Die Öffentliche Verwaltung 2011, Heft 17, S. 672, 679 ff.;… Hufen, Verfassungsrechtliche Grenzen der Unterfinanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, in: Hufen/Vogel, Keine Zukunftsperspektiven für Schulen in freier Trägerschaft?, 1. Aufl. 2007, S. 49, 77 f.;… Vogel, Zerfall der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzhilfe an Ersatzschulen, Recht der Jugend und des Bildungswesens 2005, Heft 2, S. 255, 265 f.;… Jach, Die Existenzsicherung der Institution Ersatzschulwesen in Zeiten knapper Haushaltsmittel - Umfang und Grenzen der Finanzierungspflicht des Staates vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: Jach/Jenkner, Autonomie der Schule und freies Schulwesen, Festschrift zum 65. Geburtstag von J.P. Vogel, S. 75, 91 f.).
So macht die Klägerin für sich geltend, schon von Anfang an über die für den Aufbau und die Errichtung erforderlichen Mittel verfügt zu haben trotz der ihrem unternehmerischen Risiko entspringenden höheren finanziellen Belastung durch den gleichzeitigen Aufbau mehrerer Klassenstufen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 - BVerfG…, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 -, juris Rn. 60).
Damit fehlt es bereits an der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel (vgl. VG Berlin, Urteile vom 7. Oktober 2016 - VG 3 K 830.15 - und vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2013 - 3 B 35.13
Zulässigkeit eine unbezifferten Privatschulsubventionierungsbegehrens; Wartefrist …
Rn. 20 Mit der Formulierung in § 101 Abs. 4 Satz 1, 2. Hs. SchulG von dem ersten Schülerjahrgang, der die letzte Jahrgangsstufe erreicht hat, ist nicht irgendein Schülerjahrgang gemeint, sondern es muss sich um denjenigen Schülerjahrgang handeln, der bei der Eröffnung der Schule in die unterste Jahrgangsstufe aufgenommen worden war (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2005 - VG 3 A 95.03 - sowie Beschluss des Senats über die Nichtzulassung der Berufung vom 11. April 2007 - OVG 3 N 3.07 -, juris, jeweils zur Rechtslage nach dem Privatschulgesetz; ferner VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -, juris Rn. 19). - VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
Schulverwaltungsrecht - Zuschüsse für eine Schule
Rn. 51 In ihren Urteilen vom 28. April 2010 (VG 3 A 931.08) und 15. August 2011 (VG 3 K 26.10) hat die Kammer die in § 101 Abs. 4 SchulG geregelte Wartefrist dahin ausgelegt, dass deren konkrete Dauer davon abhänge, als welche Schulart die in Rede stehende Schule genehmigt wurde.
- VG Berlin, 15.08.2011 - 3 K 26.10
Wartefrist bis zur erstmaligen Gewährung von Zuschüssen an genehmigte …
An dieser Rechtsprechung hat die Kammer festgehalten (vgl. rechtskräftiges Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -). - VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 358.11
Wartefrist für staatliche Anerkennung einer genehmigten Ersatzschule "Schule für …
Rn. 26 In ihren Urteilen vom 28. April 2010 (VG 3 A 931.08) und 15. August 2011 (VG 3 K 26.10) hat die Kammer die in § 101 Abs. 4 SchulG nahezu identisch geregelte Wartefrist dahin ausgelegt, dass deren konkrete Dauer davon abhänge, als welche Schulart die in Rede stehende Schule genehmigt wurde. - VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 1032.11
Staatliche Bezuschussung einer genehmigten Ersatzschule; Wartefrist
Rn. 19 In ihren Urteilen vom 28. April 2010 (VG 3 A 931.08) und 15. August 2011 (VG 3 K 26.10) hat die Kammer die in § 101 Abs. 4 SchulG geregelte Wartefrist dahin ausgelegt, dass deren konkrete Dauer davon abhänge, als welche Schulart die in Rede stehende Schule genehmigt wurde.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".