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Weitere Entscheidung unten: VG Greifswald, 19.04.2012

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18763
OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 4, § 45 Abs. 9 S. 2
    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Dass dem auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 25), das die vorbezeichnete Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt hat, nicht entgegensteht, hat die Beklagte unter Hinweis auf die insoweit offene Aufzählung der relevanten Rechtsgüter durch das Bundesverwaltungsgericht zutreffend nachgewiesen.

    Soweit der Kläger hierzu darauf abstellt, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 18. November 2010 (a. a. O. Rn. 25) den Rechtssatz aufgestellt, es sei nicht zulässig, durch die Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht eine Förderung des fließenden Fahrzeugverkehrs auf der dem Radweg parallelen Fahrbahn zu erreichen, ist auf die Ausführungen unter 2.3.a zu verweisen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Rn. 8 Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Gericht die für die Beurteilung der Sachlage erforderliche Sachkunde hat, da es sich vorliegend nicht um Tatsachen oder Zustände handelt, die nur kraft besonderer Sachkunde beurteilt werden könnten (BVerwG, Beschl. v. 27. März 2000 - 9 B 518/99 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Da auch Radfahrer die Grundregel des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt und mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, zu beachten haben, sind dabei die gerichtlichen Feststellungen ohne weiteres nachvollziehbar, dass Radfahrer bei Benutzung des Radwegs Rücksicht auf Passanten und Fahrgäste im Haltestellenbereich zu nehmen haben (vgl. zu diesem Kriterium BayVGH, Urt. v. 6. April 2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    23 (a) Soweit der Kläger rügt, der Belang der Flüssigkeit des Verkehrs sei im Rahmen der nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zu prüfenden Gefahrenlage nicht heranzuziehen, verkennt er, dass, wenn wie hier eine besondere Gefährdung festgestellt ist, die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (vgl. BayVGH, Urt. v. 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris Rn. 64 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.01.2012 - 3 A 928/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme oder einer Beweiswürdigung ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2012 - 3 A 928/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25

    Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …

    Minderjährige Kinder, die wegen ihrer geringeren Erfahrungen und ihrer persönlichen Entwicklungsreife verstärkt den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sind, sind deshalb in besonderem Maß zu schützen (vgl. OVG Sachsen…, Urteil vom 23.10.2024 - 6 A 36/22 - juris Rn. 41 und Beschluss vom 10.07.2012 - 3 A 945/10 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16

    Radwegbenutzungspflicht; Gefahrenlage; Belastungsbereiche; Verkehrsbelastung

    Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).

    Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Juli 2012, a. a. O. Rn. 25), dass unter Zugrundelegung des polizeirechtlichen Störerbegriffs neben Kraftfahrern auch Radfahrer je nach Einzelfall in Betracht kommen.

    Angesichts der verkehrlichen Bedeutung dieser Straßenabschnitte für den innerstädtischen und weiterführenden Verkehr und aufgrund der Tatsache, dass auch bei einer geringeren Geschwindigkeit die durch das Zusammentreffen verschiedener Verkehrsmittel entstehende besondere Gefährdung nicht vollends ausgeräumt werden kann, musste eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung hier von der Beklagten nicht verfügt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).

    Ein Radweg muss nicht so ausgestaltet sein, dass er eine möglichst schnelle und ungehinderte Fortbewegung durchgängig garantiert (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16

    Berufungsbegründung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Bote, Posteinwurf

    Wenn - wie hier - eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, dient die Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 23 m. w. N.;… Beschl. v. 31. Mai 2018 - 3 A 655/17 -, juris Rn. 29).

    Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Juli 2012, a. a. O. Rn. 25), dass unter Zugrundelegung des polizeirechtlichen Störerbegriffs neben Kraftfahrern auch Radfahrer je nach Einzelfall in Betracht kommen.

    Angesichts der verkehrlichen Bedeutung dieser Straßenabschnitte für den innerstädtischen und weiterführenden Verkehr und aufgrund der Tatsache, dass auch bei einer geringeren Geschwindigkeit die durch das Zusammentreffen verschiedener Verkehrsmittel entstehende besondere Gefährdung nicht vollends ausgeräumt werden kann, musste eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung hier von der Beklagten nicht verfügt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).

    Ein Radweg muss nicht so ausgestaltet sein, dass er eine möglichst schnelle und ungehinderte Fortbewegung durchgängig garantiert (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 18).

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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.04.2012 - 3 A 945/10   

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https://dejure.org/2012,101531
VG Greifswald, 19.04.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.04.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. April 2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12

    Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19. April 2012 - 3 A 945/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 13 Mit Urteil vom 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Greifswald - 3 A 945/10 - den Gebührenbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufgehoben.

    Rn. 16 das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19.04.2012 - 3 A 945/10 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten und Gerichtsakten (VG Greifswald - 3 A 945/10 -), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, und das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.

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