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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1569
BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 (https://dejure.org/2002,1569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

  • Judicialis

    BetrVG § 76; ; ArbGG § 60 Abs. 4; ; ArbGG § 84 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Zwischenbeschluss - Einigungsstelle - Anfechtbarkeit - Gesamtbetriebsrat - Feststellung der Zuständigkeit - Gesonderte gerichtliche Anfechtung - Gerichtliche Anhörung - Abschließend regelnder Spruch - Verfahrensbegleitender Zwischenbeschluss - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76; ArbGG § 60 Abs. 4 § 84 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Anfechtbarkeit von Zwischenbeschlüssen der Einigungsstelle; Zuständigkeits- und Regelungskonflikte; Heilungsmöglichkeit von Verfahrensfehlern in der Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zwischenbeschlüsse einer Einigungsstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwischenbeschlüsse einer Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1642
  • BB 2002, 1272
  • DB 2002, 1839
  • JR 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Der Zwischenbeschluß einer Einigungsstelle, in der diese die eigene Zuständigkeit feststellt, ist jedenfalls dann nicht mehr gesondert gerichtlich anfechtbar, wenn bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Verfahren erster Instanz der abschließend regelnde Spruch der Einigungsstelle vorliegt (Abgrenzung zu BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233).

    Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (Bestätigung von BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - aaO).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluß vom 4. Juli 1989 (- 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233, 237, 244 = AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 20, zu B I und C II 1 der Gründe mit Anm. Dütz/Rotter) zunächst ohne nähere Begründung die gerichtliche Anfechtung des Zwischenspruchs einer Einigungsstelle, mit der sie die eigene Zuständigkeit angenommen hatte, als zulässig angesehen und dann weiter ausgeführt, es sei sowohl § 76 Abs. 5 als auch § 76 Abs. 7 BetrVG zu entnehmen, daß grundsätzlich nur die Sprüche, nicht aber Beschlüsse über den Fortgang des Verfahrens selbständig anfechtbar seien; eine Ausnahme gelte aber für Beschlüsse der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit.

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Ihre Verletzung berührt die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht (BAG 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - BAGE 44, 323;… GK-ArbGG/Dörner Stand Dezember 2001 § 60 Rn. 26, 33;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 60 Rn. 32).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung; …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. April 2001 - 13 (7) TaBV 83/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antrag als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    In diesem Zusammenhang werden allerdings nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Zuständigkeitsbeschlüssen der Einigungsstelle aufgeführt, in denen die Einigungsstelle verfahrensabschließend die eigene Zuständigkeit verneint hatte (22. Januar 1980 - 1 ABR 28/78 - BAGE 32, 339; 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350) oder solche Entscheidungen, in denen die Einigungsstelle zwar angerufen war, über ihre eigene Zuständigkeit aber nicht befunden hatte, das betroffene Unternehmen vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle verfolgt hatte (BAG 8. März 1983 - 1 ABR 38/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • LAG Bremen, 26.10.1998 - 4 TaBV 4/98

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Pflicht zur vollständigen …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01
    aa) In seinem vom Gesamtbetriebsrat angezogenen Beschluß vom 26. Oktober 1998 (- 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86) hat das Landesarbeitsgericht Bremen zu Recht entschieden, eine Einigungsstelle, die in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 BetrVG tätig werde, sei verpflichtet, den Konflikt im Rahmen der gestellten Anträge vollständig zu lösen.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Er ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil es sich bei dem angefochtenen Spruch lediglich um einen verfahrensbegleitenden Zwischenbeschluss handeln würde (vgl. dazu BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b der Gründe).

    aa) Allerdings hat eine Einigungsstelle den ihr übertragenen Regelungsstreit grundsätzlich vollständig und abschließend zu lösen (vgl. BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86;… 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).

    Dementsprechend ist ein - abschließender - Spruch der Einigungsstelle unwirksam, der keine Regelung über den betreffenden Gegenstand vorsieht, sondern dem Arbeitgeber aufgibt, dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vorzulegen, die sich nach bestimmten, von der Einigungsstelle für richtig gehaltenen Grundsätzen richtet (BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Er kann deshalb nicht isoliert angefochten werden (…BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO;… Fitting § 76 Rn. 84 mwN; offen lassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Die genannten Vorschriften stellen Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führt (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 -BAGE 101, 145 mwN; 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Aus diesem Grunde ist zweifelhaft, ob er überhaupt isoliert angefochten werden kann (…verneinend Kreutz GK-BetrVG aaO § 76 Rn. 124;… Fitting aaO § 76 Rn. 84; offenlassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang …

    Unzulässig ist er in keinem Falle (BAG Beschl. v. 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle;… GK-BetrVG/Kreutz, 6. Aufl., § 76 Rn. 93).

    c) Ein solcher Zwischenbeschluss kann auch gesondert in einem gerichtlichen Verfahren auf seine materielle Richtigkeit überprüft werden (BAG Beschl. v. 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; offengelassen BAG Beschl. v. 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - a. a. O.;… a. A. GK-BetrVG/Kreutz, § 76 Rn. 93;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 76 Rn. 61).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung; …

    § 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG stellen lediglich Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führen (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 - AP GG Art. 101 Nr. 61 = EzA GG Art. 101 Nr. 7 mwN; 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Zwischenbeschluss

    Unzulässig ist dieser in keinem Falle (vgl. BAG Beschluss vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - AP-Nr. 16 zu § 76 BetrVG auf S. 72).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Beschluss vom 04.07.1989 (1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233) die gerichtliche Anfechtung des Zwischenspruchs einer Einigungsstelle, mit der sie die eigene Zuständigkeit angenommen hatte, als zulässig angesehen und dann weiter dazu dargelegt, es sei sowohl § 76 Abs. 5 BetrVG, als auch § 76 Abs. 7 BetrVG zu entnehmen, dass grundsätzlich nur die Sprüche der Einigungsstelle, nicht aber Beschlüsse über den Fortgang des Verfahrens selbstständig anfechtbar seien; eine Ausnahme gelte aber für Beschlüsse einer Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit (vgl. BAG Beschluss vom 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 16.02.2011 - 60 BV 15369/10

    Videoüberwachung im Spielcasino

    Kommt die Einigungsstelle dieser gesetzlichen Aufgabe nicht nach und lässt sie bei ihrer Entscheidung regelungsbedürftige Fragen offen, ist ein das Einigungsstellenverfahren beendigender Spruch - insoweit - rechtsfehlerhaft (vgl. BAG vom 22.01.2002 -3 ABR 28/01 -, AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08

    Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter

    Da es sich bei der Zuständigkeitsfrage um eine Rechtsfrage handelt, unterliegt dieser Beschluss in vollem Umfang der nicht fristgebundenen arbeitsgerichtlichen Rechtskontrolle (vgl. etwa BAG 22.01.2002 - 3 ABR 28/01;… Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 76, Rn. 83 m w.N.).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 SO 2/05

    Sozialhilfe - Streitigkeiten über Vereinbarung gem §§ 75ff SGB 12 - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 8 TaBV 656/11

    Durchsetzung des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle

  • LAG Hamburg, 07.02.2012 - 4 TaBV 12/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Zwischenbeschluss über die sachliche …

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - …

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