Rechtsprechung
| BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entscheidung des 1. Strafsenats i.R.d. Rechtsprechung des 3. Strafsenats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 255
Entscheidung des 1. Strafsenats i.R.d. Rechtsprechung des 3. Strafsenats
Verfahrensgang
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
- BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
- BGH, 10.03.2020 - 4 ARs 10/19
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
- BGH, 01.12.2020 - 6 ARs 15/20
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
- BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
Auszug aus BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
hier: Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18.
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch …
Rechtsprechung des 3. Strafsenats steht nach dessen Auskunft nicht entgegen (Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 3 ARs 11/19).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.