Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 255 StGB
1.165 Entscheidungen zu § 255 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 01.03.2023 - 4 StR 306/22
- BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
- BGH, 23.03.2023 - 3 StR 363/22
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten ...
- BGH, 09.06.2021 - 2 StR 13/20
Erpressung (Vermögensschaden: Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung, ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21
Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN ...
- OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12
Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
- BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20
Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit ...
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
§ 255 StGB in Nachschlagewerken
- § 255 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Räuberische Erpressung
Querverweise
Auf § 255 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 80 (Privatklage und Nebenklage)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 106 (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)