Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
20. Abschnitt - Raub und Erpressung (§§ 249 - 256) |
Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
Rechtsprechung zu § 255 StGB
925 Entscheidungen zu § 255 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14
Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und ...
- BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13
Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: ...
- BGH, 02.12.2010 - 4 StR 476/10
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (besonders schwerer Raub; ...
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: ...
- BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund ...
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16
Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität; ...
- BGH, 09.09.2015 - 4 StR 335/15
Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben: ...
- BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10
Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den ...
- OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11
Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und ...
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere ...
§ 255 StGB in Nachschlagewerken
- § 255 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Räuberische Erpressung
Querverweise
Auf § 255 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 80 (Privatklage und Nebenklage)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 106 (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)