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Rechtsprechung
   BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2519
BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79 (https://dejure.org/1979,2519)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1979 - 3 AZN 24/79 (https://dejure.org/1979,2519)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 (https://dejure.org/1979,2519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für die Begründung - Abweichende abstrakte Rechtssätze - Formerfordernisse - Besetzung des Senats

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79
    Schließlich bezweckt die Neufassung der Revisionsvorschriften durch das Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Ver fahrene vom 21 Hai 1979 das Bundesarb«itegericht wieder in di© Lage zu versetzen sich seinen eigentlichen Aufgaben zu widmen die in der Erhaltung der lachtaeiöh©it und ln der Rechtsfortbildung liegen (vgl, BT-Bruckeaehe 8/156? 8 35 asu Nr. 4?) Auch dies rechtfertigt und erfordert es die zur Divergenzrevision ergangene Rechtsprechung beizÜbehalten die dem Gedanken Rechnung trug daß die Divergenzrevision dem Zwecke der Rechtseinheit dienen sollte (ebenso der Beschluß des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15« Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - [dem nächst 3 AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]).
  • BAG, 03.07.1963 - 4 AZR 207/62

    Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichende Entscheidung - Sicherung …

    Auszug aus BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79
    a) Diese Voraussetzungen entsprechen denen" die nach § ?2 ArbGG 1953 erfüllt sein mußten um eine Revision wegen Divmvgftiui statthaft zu machen (ständige Rechtsprechung!vgl® BAG AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Divergenz bei Doppelbegründung

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor (im Anschluß an BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).

    Im Fall einer derartigen Doppelbegründung ist die Rechtsbeschwerde wegen Divergenz nur dann zuzulassen, wenn jede der beiden Begründungen einen Rechtssatz enthält, der von einem Rechtssatz eines divergenzfähigen Gerichts abweicht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08

    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

    Der Beteiligte will geklärt wissen, "ob die mit einem personalvertretungsrechtlichen Feststellungsbegehren vertretene Rechtsbehauptung eines auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 BPersVG gebildeten örtlichen Personalrats, er bestehe entgegen der Rechtsauffassung des Dienststellenleiters fort, weil bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht zur Auflösung des Dienststellenteils geführt hätten, bei dem er gebildet wurde, zur Folge hat, dass auch der nach § 55 BPersVG gebildete Gesamtpersonalrat fortbesteht, ohne dass es auf die Richtigkeit der Rechtsbehauptung des örtlichen Personalrats ankäme." Diese Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren, weil ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. zu diesem Maßstab bei der Beurteilung der Grundsatzrüge: BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 rechtliches Gehör Bl. 26 R …und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - juris Rn. 3).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des …

    Bei einer Grundsatzbeschwerde sind die gleichen Anforderungen zu stellen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz gestellt werden, wenn das angefochtene Urteil zwei oder mehrere selbständig tragende Begründungen enthält (BAG Beschluß vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 - AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
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