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| BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwertrevision - Offenkundigkeit
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 01.03.1974 - 13 Sa 387/73
- BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74
Papierfundstellen
- DB 1974, 2264
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67
Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …
Auszug aus BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74
Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist und ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Revisionsgrenze überschreitet (vgl. BAG 21, 22 ff. = AP Nr. 2o zu § 72 ArbGG Streitwertrevision), ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist; nicht zu berücksichtigen sind Wertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind.Das ist im einzelnen in dem den Parteien vom Senatsvorsitzenden zur Kenntnisnahme übersandten Urteil des Senats vom 1?.Mai 1968 - 3 AZR 143/67 - BAG 21, 22 [25 - 2 9 ] = AP Nr. 2o zu § 72 ArbGG Streitwertrevision [zu I der Gründe] ausgeführt, worauf hiermit verwiesen wird.
- BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz
Auszug aus BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74
Diese Bindung hat der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit getroffen, damit möglichst früh zeitig für die Prozeßbeteiligten erkennbar ist, ob nach dem Streitwert ein Urteil anfechtbar ist öder nicht (vgl. BAG 1, 8 [9, Io ] = AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953).Wollte man derartige Umstände genügen lassen, dann wäre die vom Gesetzgeber gewollte Bindung an die von den Vorinstanzen ausgesprochene Streitwertfestsetzung, die im Interesse der Rechtsmittelklarheit auch eine unrichtige Streitwertfestsetzung in Kauf nimmt (vgl. BAG 1, 8 L9, 1oJ = AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953)5 nicht mehr gewährleistet; sie könnte vielmehr durch Erörterungen über Umstände, die außerhalb des Urteilsinhalts liegen, jederzeit erschüttert werden.
- BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74
Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung
Dementsprechend ist die Revision, da der Streitwert auf mehr als 6.000,-- DM festgesetzt worden ist, nur dann als unstatthaft anzusehen, wenn auf den ersten Blick aus dem Urteil selbst erkennbar ist, daß der richtige Streitwert 6.000,-- DM nicht übersteigt (BAGE 21, 178 = AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision sowie vom 24.05.1975 - 3 AZR 182/74 - AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit weiteren Hinweisen). - BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83 Es bedarf darüber dann keiner gesonderter Erwägungen mehr, während umgekehrt aus der offen sichtlichen Unrichtigkeit einer Wertfestsetzung noch nicht ohne weiteres folgt, ob ein die Rechtsmittelgrenze übersteigender an derer Streitwert gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 1968 - 4 AZR 130/68 - AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision, unter I der Gründe? vgl. ferner BAG 12, 8? 13, 62; 17, 146; 21, 22 und 31, 338 r AP Nr. 12, 13, 16, 20 und 31 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision sowie BAG Entscheidungen vom 20. Oktober I960 - 5 AZR 33/59 -, 15. Oktober 1965 - 3 AZR 12/65 -, 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 -, 31. Oktober 1975 - 5 AZR 503/74 -, 12. August 1976 - 3 AZR 481/76 - und 20. Mai 1977 - 3 AZR 842/76 - AP Nr. 6, 18, 25, 26, 28 und 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
Ob der richtige Streitwert offensichtlich die Rechtsmittelgrenze übersteigt, ist allein nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist, während von den Parteien sehr!ftsätzlich geäußerte, in dem Urteil aber nicht angeführte Wert Vorstellung "v nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 -, aaO, unter c der Gründe;… ferner BAG, aaO, AP Nr. 26 und 28 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
- BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 512/83
Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht - …
All dies gilt entsprechend für die Frage, ob wegen einer offensichtlich unrichtigen Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes ein Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG 21, 178 = AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Beschluß vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 - AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Beschluß vom 20. Mai 1977 - 3 AZR 842/76 - AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Beschluß vom 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -, zu II 2 a der Gründe m. w. N., nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Gründe).
- BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82
Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit
Erweist sich die Wertfestsetzung als offensichtlich unrichtig, so ist aus dem für die Bestimmung der Grenzen der Bindungswirkung entscheidenden Gesichtspunkt der Rechtsmittelklarheit für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels weiter erforderlich, daß der richtige Streitwert auch offensichtlich die maßgebliche Wertgrenze übersteigt (st. Rspr. d. BAG; vgl. BAG 21, 178 = AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I der Gründe, sowie Beschluß vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 - AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu b der Gründe, jeweils m.w.N.; Beschluß vom 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 20.10.1976 - 5 AZR 507/75
Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten
Die Prozeßbeteiligten sollen möglichst früh zeitig erkennen können, ob nach dem festgesetzten Streitwert ein Urteil anfechtbar ist oder nicht (vgl. BAG 1, 8 [9/10] = AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953; BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision). - BAG, 24.02.1982 - 7 AZR 688/79 [zu 4 der Gründe]; BAG 21, 22 [25 bis 29] = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I der Gründe]; BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu c der Gründe]).
- LAG Berlin, 07.11.1977 - 9 Sa 48/77
Streitwert: Änderungskündigung - Dreimonatsdifferenz
Eine Ausnahme von dieser Bindung gilt nur dann, wenn der von der Vorinstanz festgesetzte Wert des Streitgegenstandes nach keinen rechtlichen oder sonstigen vernünftigen Erwägungen zu rechtfertigen und damit offenkundig falsch ist und wenn der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar ist (vgl. BAG AP Nr. 20, 25, 28 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit Anm. von Schumann zu Nr. 20 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision = DB 1968, 1864; DB 1974, 2264; DB 1976, 2264). - BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76
Streitwertrevision
Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist und ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Nevisionsgrenze überschreitet (vgl. BAG 21, 22 ff. = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision), ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist, nicht zu berück sichtigen sind Vertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision). - BAG, 30.06.1981 - 3 AZR 680/78 Hiervon hatte der Senat auszugehen (vgl. statt vieler BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu a und b der Gründe] sowie BAG AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 1 der Gründe], jeweils m. zahlr. w. N.).
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