Rechtsprechung
| BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Drohung - Entlassung
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 05.03.1958 - 2 Sa 172/57
- BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58
Papierfundstellen
- BB 1960, 904
- DB 1960, 956
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BAG, 01.08.1958 - 1 AZR 475/55
Verwirkung - Zumutbarkeit der Leistung - Inanspruchnahme des Schuldners
Auszug aus BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 10 zu § 242 BGB Verwirkung, mit weiteren Hinweisen).Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht die Urteile des Ersten und Vierten Senats berücksichtigen müssen, die in AP Nr. 10 zu § 242 BGB Verwirkung und Nr. 1 zu b1 9.
- BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der …
Auszug aus BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58
Ob man in der /Ankündigung einer fristlosen Entlassung grundsätzlich e|.ne Drohung sehen will (BAG 2, 233) oder nicht (RGZ 134, 162; WarnRspr. 1932 S. 68), kann hier unentschieden bleiben.Das gleiche meint ersichtlich auch der Zweite Senat, wenn er in BAG 2, 233 das Verhalten - b -.
- BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56
Bereitschaftsdienst und Überstunden
Auszug aus BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58
Welche dieser verschiedenen Tätigkeiten /> i vorliegt, wird das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der vorn Vierten Senat entwickelten Grundsätze (BAG 8, 25; 63) noch klären müssen. - RG, 13.11.1931 - III 374/30
1. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig? 2. …
Auszug aus BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58
Ob man in der /Ankündigung einer fristlosen Entlassung grundsätzlich e|.ne Drohung sehen will (BAG 2, 233) oder nicht (RGZ 134, 162; WarnRspr. 1932 S. 68), kann hier unentschieden bleiben.
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung des § 123 BGB stellt es der Senat in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BAG und der Rechtsprechung des BGH nicht mehr darauf ab, wie die Rechtslage ohne Drohung und ohne das durch die Drohung beeinflusste Handeln des Bedrohten gewesen wäre".S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.
195) S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.
- ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07
Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung
60) S. zum damaligen Meinungswandel bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; die heutige Formel tauchte dann erstmals auf, als sich der Zweite Senat des BAG nach anfänglichem Zögern (s. das Zitat am Ende der Fußnote) der neuen Linie anschloss; s. hierzu BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 (I.): "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen. - ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …
, stellt die Rechtsprechung nach einer seit (spätestens) 1969 vom Zweiten Senat des BAG aufgegriffenen Formel erhöhte Anforderungen: Danach sei die Drohung mit fristloser Kündigung (schon) dann nicht widerrechtlich im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB, wenn ein "verständiger Arbeitgeber" in der betreffenden Situation eine fristlose Kündigung "ernsthaft" habe in Erwägung ziehen dürfen 162 S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.
162) S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.
- BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87
Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit
Die Frage, ob zwischen Mittel und Zweck eine von der Rechtsordnung mißbilligte Verknüpfung besteht, ist nach den Kriterien von Treu und Glauben zu beurteilen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Falls vorzunehmen ist (BAG Urteile vom 30. März 1960 - 3 AZR 201/58 - AP Nr. 8 zu § 123 BGB; vom 3. Mai 1963 - 1 AZR 136/62 - AP Nr. 1 zu § 781 BGB; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BAGE 30, 214 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB und vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB). - LAG Hamm, 26.08.1982 - 10 Sa 430/82 Die Verfristung eines Kündigungsgrundes nach § 626 Abs. 2 BGB bedeutet nicht notwendig, daß die Androhung einer fristlosen Kündigung mit diesem Grund den Tatbestand des § 123 BGB erfüllt; solange ein verständiger Arbeitgeber in solcher Situation die außerordentliche Kündigung wenigstens in ernsthafte Erwägung gezogen hätte (BAG 30.3.1960, 3 AZR 201/58 = AP Nr. 8 zu § 123 BGB; BAG 20.11.1969, 2 AZR 51/69 = AP Nr. 16 zu § 123 BGB und BAG 8, 12.1955, 2 AZR 13/54 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG), liegt keine Widerrechtlichkeit im Sinne dieser Vorschrift vor.
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