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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5813
BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82 (https://dejure.org/1983,5813)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1983 - 3 AZR 300/82 (https://dejure.org/1983,5813)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 (https://dejure.org/1983,5813)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Der Arbeitnehmer erhält ein Wahlrecht: er kann entscheiden, ob er sich von dem Wettbewerbsverbot lösen und in seiner weiteren beruflichen Entwicklung frei sein will, oder er kann den Arbeitgeber an dem Wettbewerbsverbot festhalten, seine Unterlassungspflichten erfüllen und den Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung erheben (BAG 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach gefordert, der Arbeitnehmer müsse sich im Falle der Unverbindlichkeit einer Wettbewerbsabrede schon bei Beginn der Karenzzeit entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit der Klausel berufen oder die Unterlassungspflicht erfüllen wolle (BAG 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Senatsurteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37 zu § 74 HGB, zu 2 der Gründe; Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38 zu § 74 HGB, zu I 1 c der Gründe).

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 414/80

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Der Arbeitnehmer muß vielmehr bereits bei Eingehung einer Wettbewerbspflicht überblicken können, ob ihm eine Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe versprochen ist oder nicht (Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38 zu § 74 HGB, zu I 1 b der Gründe).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach gefordert, der Arbeitnehmer müsse sich im Falle der Unverbindlichkeit einer Wettbewerbsabrede schon bei Beginn der Karenzzeit entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit der Klausel berufen oder die Unterlassungspflicht erfüllen wolle (BAG 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Senatsurteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37 zu § 74 HGB, zu 2 der Gründe; Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38 zu § 74 HGB, zu I 1 c der Gründe).

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Ein Wettbewerbs verbot kann wirksam von der Bedingung abhängig gemacht werden, daß das ArbeitsVerhältnis nicht vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird (so BAG ständig; vgl. BAG 38, 318, 322 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Probearbe itsVerhältnis, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Die für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften der §§ 74 ff. HGB sind auch auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (BAG 22, 125, 132 ff. = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklau sel, zu IV und V der Gründe; BAG 22, 324, 326, 327 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen - …

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Zu den vertragsmäßigen Leistungen im Sinne der genannten Vorschrift gehören aber auch Gratifikationen und sonstige Sonderzahlungen, ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht oder nicht (BAG 25, 385, 389, 390 = AP Nr. 34 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 1047/77

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot - Wahlrecht - Karenzentschädigung - Beginn der …

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach gefordert, der Arbeitnehmer müsse sich im Falle der Unverbindlichkeit einer Wettbewerbsabrede schon bei Beginn der Karenzzeit entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit der Klausel berufen oder die Unterlassungspflicht erfüllen wolle (BAG 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Senatsurteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37 zu § 74 HGB, zu 2 der Gründe; Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38 zu § 74 HGB, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    Die für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften der §§ 74 ff. HGB sind auch auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (BAG 22, 125, 132 ff. = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklau sel, zu IV und V der Gründe; BAG 22, 324, 326, 327 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • LAG Berlin, 14.09.1981 - 9 Sa 63/81

    Kündigung; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
    des Landesarbeitsgerichts München void 12. Mai 1982 - 9 Sa 63/81 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (vgl. BAG 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1; 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 -).
  • BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 63/24

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (…BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17; 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1; 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 - zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 139/24

    Internationale Zuständigkeit - nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung …

    Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (…BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 17; 9. Januar 1990 - 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1; 13. Dezember 1983 - 3 AZR 300/82 - zu 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2009 - 9 Sa 717/09

    Entschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei formnichtiger …

    Diese Vorschrift gilt, wenn dem Angestellten keine oder weniger als die gesetzliche Mindestentschädigung zugesagt wurde (BAG vom 09.01.1990, AP Nr. 59 zu § 74 HGB; BAG vom 13.12.1983 - 3 AZR 300/82 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - 21 Sa 117/01

    Auslegung einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung; Vorbehalt einer …

    Dazu hätte das Bundesarbeitsgericht schon sehr viel früher, nämlich bei seiner Entscheidung vom 13.12.1982 - 3 AZR 300/82 - Veranlassung gehabt, da in jenem Falle - vergleichbar diesem - der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aufgrund eines bedingten Wettbewerbsverbotes nach Ausspruch einer Kündigung innerhalb einer Probezeit von 6 Monaten auf Karenzentschädigung in Anspruch genommen hatte.
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