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Rechtsprechung
   BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1803
BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94 (https://dejure.org/1995,1803)
BAG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 3 AZR 321/94 (https://dejure.org/1995,1803)
BAG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 3 AZR 321/94 (https://dejure.org/1995,1803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang eines erworbenen Zusatzversorgungsanspruchs Teilzeitbeschäftigter - Ausschluß von Teilzeitarbeitnehmern aus der Zusatzversorgung - Unterschiedliche Zwecksetzung von betrieblicher Altersversorgung und laufendem Entgelt - Unterschied zwischen arbeitsrechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 geltenden Fassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (31)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 42, 217, 220 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; Hanau, NZA 1984, 345, 346; Pfarr, Anm. zum Urteil des BAG vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AR-Blattei 1560 Nr. 32).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 39 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (2) der Gründe) entschieden.

    Auch dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 40 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 3 c (3) der Gründe) entschieden.

    Bereits im Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 42 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien die versorgungsrechtlichen Verpflichtungen nicht auf die bloße Durchführungsform verkürzt haben.

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Urteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29, 48 f. = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 d der Gründe) mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der Rückwirkungsproblematik befaßt.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
    Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Vertrauensschutz gewinnt jedenfalls um so größere Bedeutung, je mehr die Rechtsprechung sich der Rechtsetzung nähert (vgl. hierzu im einzelnen BVerfGE 74, 129, 152 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe; BVerfG Beschluß vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP Nr. 15 zu Art. 20 GG, zu II 2 b der Gründe; BAGE 66, 228, 236 ff. = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II der Gründe).

    Bei einer rückwirkenden Änderung der Rechtsprechung ist zu beachten, daß nicht nur die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, sondern auch die Idee der materiellen Gerechtigkeit wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips sind (BVerfGE 74, 129, 152 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
    Diese Auslegung der Protokollerklärung, die nach Art. 239 EG-Vertrag Bestandteil des Vertrages selbst ist, ist derart offenkundig, daß auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedsstaaten und den Europäischen Gerichtshof selbst kein Raum für einen vernünftigen Zweifel am Auslegungsergebnis bleiben kann (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415, 3430 f. = AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag).
  • LAG Bremen, 23.01.1996 - 1 Sa 386/94
    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Artikel 3 Abs. 1 GG halten (vergl. BAG AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAG AP Nr. 29 zu § 622 BGB; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    In seinen neueren Entscheidungen zu Fragen der Diskriminierung unter Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG hat das Bundesarbeitsgericht auch immer nur den Ausschluß für verfassungswidrig gehalten, jedoch die begünstigende Norm für wirksam erachtet (vergl. BAG AP Nr. 11, 25 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG DB 1993, 169 [BAG 28.07.1992 - 3 AZR 173/92] f; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az.: 3 AZR 332/94).

    Die unzulässigerweise von den tarifvertraglichen Ansprüchen ausgenommenen Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, daß der Normgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vergl. BVerfG AP Nr. 101 zu Art. 3 GG; BAG Urteile vom 07.03.1995 Az.: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 3 AZR 332/94).

    Die betroffenen Rechtsgüter sind nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abzuwägen (vergl. BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

    Bei der Bewertung der finanziellen Auswirkung spielt das Verhältnis der voraussichtlichen Mehrkosten zu den übrigen Personalkosten der Beklagten eine Rolle (vergl. hierzu BAG Urteile vom 07.03.1995 Az: 3 AZR 282/94, 3 AZR 321/94, 3 AZR 583/94 und 3 AZR 625/94; BAG Urteil vom 16. Januar 1996 Az: 3 AZR 332/94).

  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98

    Verstoß gegen den Grundstaz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …

    vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den.
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung durch Urteil vom 7. März 1995 (- 3 AZR 321/94 -) aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Daß die Klägerin, die in der fraglichen Zeit unterhälftig bzw. mit nicht mehr als 18 Wochenstunden, aber nicht geringfügig beschäftigt war, ab dem 1. März 1993 einen nicht verjährten Anspruch aus § 24 TV Arb auf Verschaffung einer Versorgung hat, als wäre sie von der Beklagten auch in den streitbefangenen Zeiten bei der VAP versichert worden, hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache vorangegangenen Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 - unter I. der Gründe im einzelnen umfangreich begründet und sich dabei ebenso geäußert wie in zahlreichen ähnlich liegenden Sachen (grundlegend BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 4; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11).

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