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Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1618
BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71 (https://dejure.org/1972,1618)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1972 - 3 AZR 337/71 (https://dejure.org/1972,1618)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 (https://dejure.org/1972,1618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochbesoldete - Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verdienstgrenze - Vertrauensschutz - Änderung der Rechtsprechung - Frist für Anpassung - Karenzentschädigung - Gleitklausel

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot für hochbesoldete AN, Bindung an Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung, soweit nach Änderung der Rspr. nach Übergangsfrist keine Anpassung erfolgte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 235
  • NJW 1972, 2102 (Ls.)
  • DB 1972, 1875
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete - …

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    1c Durch Urteil vorn 5° Dezember 1969 (BAG 22, 215 = AP Nr, 10 zu § 75 b HGB) hat der Senat erstmalig ausgesprochen, daß 8 75 b Satz 2 HGB, der für sogen, "Hochbesoldete" auch ein ent schädigungsloses Wettbewerbsverbot anerkennt.

    Er hat offen gelassen, ob die Hegelung des § 75 b Satz 2 HGB im ganzen verfassungswidrig und des halb unwirksam oder durch verfassungskonforme Auslegung mit einer anders zu bestimmenden Verdienstgrenze (etv/a der doppelten Beitragsbemessungsgrenze nach § 1385 Abs" 2 HVO, § 112 Abs. 2 AVG) aufrechtzuerhalten ist (Urteil vom 5"Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - BAG 22, 215 ff. = AP Nr. 10 zu § 75 b .HGB.; seither ständige Rechtsprechung) o Das Gehalt des Beklagten lag unter der doppelten Beitragsbemessungsgrenze (1968: 19.200,- DM x 2 = 38.400,- DM; 1970: 21.600,- x 2 = 43o200,- DM "BAnz. 1967 Nr. 244 S. 8; 1969 Nr. 239 s. i 7).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    3«a) Wenn eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu führt, daß gesetzliche Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind, .die bis dahin die Grundlage vertraglicher Regelungen waren, muß den Beteiligten die Möglichkeit geboten werden, ihre Vertragswerke der neuen Rechtslage anzupassen, wie dies auch bei einer Gesetzesänderung durch den Gesetzgeber geschieht" Der Bürger darf darauf vertrauen, daß Verträgen, die er aufgrund des bei Vertragsschluß geltenden Rechts rechtswirksam abgeschlossen hat, nicht die rechtliche Grundlage entzogen wird, ohne daß er Gelegenheit hatte, seine Verträge entsprechend zu ändern (vgl" hierzu beSo Grunsky, Grenzen der Rückwirkung bei einer Änderung der Rechtsprechung, Karlsruhe, "1970? mit weiteren Angaben, bes" S" 6 Fußn" 7 und S" 10 ff")" Dies ist nur zugunsten desjenigen anders, der die Änderung der Rechtsprechung selbst erstritten hat (BAG - GS 1/68 - vom 21" April 19713 AP Nr" 43 zu Art" 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffent lichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen jL-~"zu Teil III, Abschnitt P der Gründe 7); ein solcher Pall liegt hier nicht vor".
  • BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70

    Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    c) Der Senat hat dem Grundsatz, daß eine Änderung der Rechtsprechung nicht unbegrenzt in die Vergangenheit wirken kann, in seinen Entscheidungen zu § 75 b Satz 2 HGB seit dem Urteil vom 5° Dezember 1969 regelmäßig durch eine Übergangsregelung Rechnung getragen (vgl" das Urteil vom 5" Dezember 1969 / "zu 0 III 3 der Gründe/7; ferner die Urteile vom 26« Oktober 1970 - 3 AZR $11/69 - AP Nr, 25 zu § 133 f GewO /""zu 4 b der Gründe 7 und vom 1, Februar 1971 - 3 ÄZR 31/70 - /"demnächst/ 7 AP Nr = 11 zu § 75 b HGB /"zu III der Gründe/7; ähnlich für den insoweit ver gleichbaren Fall der entschädigungslosen Mandantenschutz klausel eines Steuerberaters; Beschluß vom 60 Januar 1971 - 3 AZR 38A/70 - AP Nr. 3 zu § 719 ZPO / z u 2 b der Gründe// Urteil vom 16" Juli 1971 - 3 AZR 384/70 - /""demnächst// AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen / "zu III der Gründe/ 7 und Urteil vom 26. November 1971 - 5 AZR 220/71 - //demnächst// AP Nr" 26 zu § 611 BGB Kon kurrenzklausel / z u I 2 der Gründe/).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    Zum anderen sollte das Wettbewerbsverbot nach, seinem Abs" 5 nur gelten, sofern die Geschäftsführung der Klägerin auf seiner Einhaltung bestand" Solche bedingten Wettbewerbs verbote binden grundsätzlich den Arbeitnehmer nicht, weil sie die zwingende Karenzentschädigung gemäß § 74 Abs" 2 HGB umgehen (BAG 22, 324 [ 327 f. 7 = AP Nr" 26 zu § 74- HGB /"zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen 7 seither ständige Rechtsprechung)".
  • BAG, 21.05.1971 - 3 AZR 359/70

    Vertragsstrafe - Karenzentschädigung - Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - …

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    Der Beklagte hat weiter behauptet, die konkurrieren den Erzeugnisse der Metallbau-F machten nicht einmal 5 % ihres Jahresumsatzes aus" Hierzu wird auf 'das Urteil des Senats vom 16" Dezember 1968 - 3 AZR 4 /67 - verwiesen (AP Nr" 21 zu § 133 f GewO /" zu 4- der GründeJ/)" Nach diesem Urteil erfaßt das vereinbarte Verbot, für ein Konkurrenzunternehmen zu arbeiten, auch die Tätigkeit in einem solchen Betrieb, dessen Fertigungsprogramm nur zu einem nicht unerheblichen Teil mit dem des früheren Arbeit gebers übereinstimmt" Es darf auch nicht nur darauf abgestellt werden, wie der Anteil der konkurrierenden Produktion in der Vergangenheit war, sondern es ist außerdem zu berücksichtigen, ob die Gefahr besteht, daß Metallbau -F ihre Konkurrenztätigkeit mit Hilfe des Beklagten ausweitet" 0" Über den Antrag auf Herabsetzung der Vertragsstrafe kann erst entschieden werden, wenn feststeht, daß der Beklagte das Wettbewerbsverbot verletzt hat-, der Senat verweist hierzu auf sein - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmtes - Urteil vom 21" Mai 1971 - 3 AZR 359/70 - AP Nr" 1 zu § 75 c HGB" gez" Dr" Stumpf Dr" Hilger Dr" Thomas.
  • BAG, 06.12.1968 - 3 AZR 251/67

    Handlungsgehilfe - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    b) Das Vertrauen des Rechtsverkehrs und damit auch der Klägerin in die Rechtswirksarakeit der Hochbesoldetenklausel des § 75 b Satz 2 HGB entbehrt nicht deshalb der Schutzwürdigkeit, weil der Senat bereits vor dem 5" Dezember 1969 in zwei Urteilen Bedenken gegen die Wirksamkeit des § 75 b Satz 2 HGB angemeldet hatte (Urteile vom 6 " Dezember 1968, BAG 21, 237 J"245 ff= 7 & Nr° 8 zu § 75 b HGB /" zu III der Gründe/ und vom 30" Mai 1969, BAG 22, 16 /"21 f"J7 = AP Nr" 9 zu § 75 b HGB zu II der Gründe/).
  • BAG, 30.05.1969 - 3 AZR 188/68

    Entschädigungslose Wettbewerbsverbote - Hochbesoldete Angestellte - Ermittlung …

    Auszug aus BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71
    b) Das Vertrauen des Rechtsverkehrs und damit auch der Klägerin in die Rechtswirksarakeit der Hochbesoldetenklausel des § 75 b Satz 2 HGB entbehrt nicht deshalb der Schutzwürdigkeit, weil der Senat bereits vor dem 5" Dezember 1969 in zwei Urteilen Bedenken gegen die Wirksamkeit des § 75 b Satz 2 HGB angemeldet hatte (Urteile vom 6 " Dezember 1968, BAG 21, 237 J"245 ff= 7 & Nr° 8 zu § 75 b HGB /" zu III der Gründe/ und vom 30" Mai 1969, BAG 22, 16 /"21 f"J7 = AP Nr" 9 zu § 75 b HGB zu II der Gründe/).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Allerdings gibt der Senat seine abweichende allgemeine Beurteilung im Weg der Ankündigungsrechtsprechung (vgl zB BAGE 24, 235, 241 f) bekannt, damit die öffentlichen Verwaltungen sich auf andere Organisationsformen einrichten, als sie der 1. Senat für ausreichend gehalten hat.
  • BAG, 09.08.1974 - 3 AZR 346/73

    Konkurrenzklausel - Unzulässige Rechtsausübung - Intertemporales Richterrecht - …

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist jedoch die Möglichkeit zur Anpassung auf einen Zeitraum von etwa sechs Monaten nach Bekanntwerden der geänderten Rechtsprechung begrenzt worden (vgl. dazu die auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Nr. 12 zu § 75 b HGB /zu A I 3 -und 4 der Gründe/" ferner BAG 22, 215 //28 fJ = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB /zu C III 3 der Gründe/; AP Nr. 25 zu § 133 f GewO /zu 4 b der Gründe/; AP Nr. 11 zu § 75 b HGB /zu III 2 der Gründe/).

    Anpassung der Hochbesoldetenklausel "bis zum 31 Dezember 1970 befristet gewesen sei (vgl. dazu die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Er. 12 zu § 75 b HGB [zu A I 9- der Gründe]).

  • BAG, 02.10.1975 - 3 AZR 28/75

    Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung und deren Bemessung

    An dieser Auffassung hat der Senat in der folgenden Zeit ständig festgehalten (AP Nr. 11 zu § 75 b HGB [zu II 1 der Gründe]; BAG 24, 235 6.

    sprochen, daß für die erforderliche Anpassung eine Frist bis zum 31. Dezember 1970 ausreicht (BAG 24, 235 [242-244] = AP Nr. 12 zu § 75 b HGB [zu A I 4 der Gründe] ; AP Nr. 33 zu § 74 HGB [zu III 3 b. der Gründel).

  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 306/71

    Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verfassungsmäßigkeit - Änderung der …

    § 75 b HGB [-zu III der Gründe], und vom 3o« Kai 1 9 6 9 , BAG 22, 16 [21 f0 ] = AP Nr. 0 9 zu § 75b HGB [£u II der Gründe], auf die Bedenken gegen die Gültigkeit des § 75 b Satz 2 HGB hingewiesen, damals aber noch, ohne endgültig Stellung zu nehmen 0 Erst in seinem Urteil vom 5° Dezember 1969 hat er die Unwirksamkeit dieser Bestimmung - jeden falls mit der bis dahin zugrunde gelegten Verdienstgrenze - endgültig ausgesprochene Deshalb ist nur dieses Urteil maßgeblich; auch das ist in dem Urteil 3 AZR 337/71 dar gelegt o Auf die Entscheidungsgründe dieses Urteils [zu A I 3 b] wird verwiesene.

    3o In dem Urteil 3 AZR 337/71 ist weiter ausgeführt [zu A I 4 der Gründe], daß solche Wettbewerbsverbote, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des § 75 b Satz 2 HGB 59 vereinbart worden sind, in einer Übergangszeit bis zürn 31" Dezember 197o an die neue Rechtslage angepaßt werden konnten , Für eine Anpassung ist aber dann kein Raum., wenn ein Wettbewerbsverbot bereits aufgrund der bis zum 5" Dezember 1969 maßgeblichen Rechtslage abgewickelt worden ist , ohne daß der Arbeitnehmer dies unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Ausnahmeregel für "Hochbesoldete" beanstandet hatte« Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wettbewerbsverbot unter der Herrschaft des früheren Rechtszustandes durch Zeitablauf geendet hat oder ob es durch einen Verzicht des Arbeitgebers hinfällig geworden ist« Bei solchen bereits abgewickelten Wettbexverbsverboten muß es bei dem alten Recht bewenden« Auch Gesetzesänderungen können nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht rückwirkend bereits abgewickelte Rechtsverhältnisse ergreifen« Für eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann dann nichts anderes gelten, \enn sie dazu führt., daß gesetzliche Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind., die bis dahin die Grundlage vertraglicher Regelungen ivaren«.

  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot - …

    Dezember 1969 bereits veröffentlicht (Nachweise im Urteil des Senats vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Nr. 12 zu § 75 b HGB £~zu A I 4a der Gründe 7; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 27.06.1973 - 3 AZR 443/72

    Bedingtes Wettbewerbsverbot - Vorbehalt des Arbeitgebers - Zahlungeiner …

    (Dazu im einzelnen die beiden den Parteien bekannten Urteile des Senats vom 2o. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Nr. 12 zu § 75 b HGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt und - 3 AZR 3o6/71 - AP Nr. 13 zu § 75 b HGB.) 2.a) Wie in diesen beiden Urteilen weiter ausgeführt ist, mußten die Vertragsparteien in solchen Pallen, in denen ein "hochbesoldeter"Arbeitnehmer ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot nach früherer Rechtsauffassung rechtswirksam vereinbart hatte, nach der Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil vom 5. Dezember 1969 aus Gründen des Vertrauensschutzes während einer Übergangs zeit Gelegenheit erhalten, ihr Wettbewerbsverbot der neuen Rechtslage anzupassen.
  • BAG, 10.08.1973 - 3 AZR 338/72

    Unzulässige Rechtsausübung - Bedingtes Wettbewerbsverbot - Hochbesoldete - …

    (Urteil des Senats vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Nr. 12 zu § 75 b HGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen /"zu A II 3 der Gründe mit Nachweisen J7).
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