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Weitere Entscheidung unten: BAG, 07.08.1970

Rechtsprechung
   BAG, 10.08.1970 - 3 AZR 443/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2463
BAG, 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 (https://dejure.org/1970,2463)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 (https://dejure.org/1970,2463)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1970 - 3 AZR 443/69 (https://dejure.org/1970,2463)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Ruhegeldordnung - Anrechnung von Renten - Gesetzliche Rentenversicherung - Freiwillige Weiterversicherung - Haftung des Komplementärs - Verbindlichkeiten der Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 317
  • DB 1970, 2033
  • DB 1970, 2034
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des …

    Auszug aus BAG, 10.08.1970 - 3 AZR 443/69
    * Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, jedoch nicht als Gesamtschuldner (vgl. BGHZ 47, 376 (378 f.)) *.
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17

    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

    Die Regierungsbegründung nehme ausdrücklich Bezug auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 -.

    Es wird insoweit u.a. ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1970 - 3 AZR 443/69 - (AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt) zitiert.

    Anders als bei der gesetzlichen Rente (vgl. wiederum BAG v. 07.08.1970 - 3 AZR 443/69 - aaO) wäre eine Anrechnung komplett ausgeschlossen, obwohl der Gesetzgeber eigentlich die Absicht hatte, die sonstigen Versorgungsbezüge "entsprechend" zu behandeln.

  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72

    Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle - …

    Ist in einem Ruhegehaltsvertrag die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenver sicherung vorgesehen, so sind solche Renten anteile von der Anrechnung ausgenommen, die der Arbeitnehmer aus einer freiwilligen Weiter Versicherung ohne Beteiligung des Arbeitgebers erworben hat (Bestätigung von AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Dies hat der Senat, zumindest für den Regelfall, im Anschluß an sein Urteil vom 10. August 1970, AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt, verneint.

    In der bereits erwähnten Entscheidung AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt hat der Senat erneut ausgesprochen, daß Rentenan teile aus freiwilliger Weiterversicherung von der in einer betrieblichen Ruhegeldordnung vorgesehenen Anrechnung dann aus zunehmen sind, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung auf eigene Kosten durchgeführt hat, ohne vertraglich dazu verpflichtet zu sein.

    3. Soweit eine Anrechnungsklausel in einer generellen Ruhegeldordnung oder - wie hier - in mehreren gleichlautenden Einzelverträgen enthalten ist, verstößt eine Anrechnung von Rentenanteilen aus freiwilliger Weiterversicherung auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz., Trotz insoweit kritischen Äußerungen im Schrifttum (zweifelnd Natzel, AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt; kritisch Sieg, SAE 1971" 91 f /""zu II 27) hält der Senat daran fest.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Danach dürfen nur Versorgungsleistungen nicht angerechnet werden, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung des Arbeitgebers auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG Urteil vom 10. August 1970 - 3 AZR 443/69 - AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG Urteil vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 377/72 - AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des …

    Sie sind aber keine Gesamtschuldner; ein Ausgleich unter ihnen findet nicht statl (BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt [Leitsatz 2]; BGHZ 44, 229 [2533; BGHZ 47, 376 [378 f.]).
  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 189/76

    Persönlich haftenden Gesellschafter - Offene Handelsgesellschaft - …

    Bei der Tenorierung wird das Landesarbeitsgericht darauf zu achten haben, daß eine Personengesellschaft und ihre persönlich haftenden Gesellschafter nicht als Gesamtschuldner anzusehen sind (vgl. BAG AP Nr. 145 zu § 242 BGB Ruhegehalt [Leitsatz 23; BGHZ 47, 376 [378 f.3;… A. Hueck, aaO, § 21 II 7, S. 320 f.).
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   BAG, 07.08.1970 - 3 AZR 443/69   

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des …

    Auszug aus BAG, 07.08.1970 - 3 AZR 443/69
    Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, jedoch nicht als Gesamtschuldner (vgl BGH 1967-04-20 II ZR 220/65 = BGHZ 47, 376 (378 f)).
  • BVerwG, 05.03.1979 - 6 B 67.78

    Rechtsmittel

    - Der Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1970 - 3 AZR 443/69 - geht fehl, weil es die Auslegung von für einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag geltenden - mit § 115 Abs. 2 BBG nicht vergleichbaren - Versorgungsrichtlinien und mithin eine andere Fallgestaltung betrifft.
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