Rechtsprechung
| BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich - Ausfallhaftung des Arbeitgebers hinsichtlich des Ausfalles bei der Rentensteigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.02.1989 - 8 Ca 406/88
- ArbG Berlin, 22.02.1989 - 8 Ca 406/89
- LAG Berlin, 01.08.1989 - 8 Sa 30/89
- BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89
Papierfundstellen
- BAGE 67, 24
- ZIP 1991, 463
- NZA 1991, 465
- VersR 1991, 681
- BB 1991, 1052
- BB 1991, 1343
- DB 1991, 1579
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89
Die Versorgungszusage galt für den Kläger mit dem bisherigen Inhalt fort (vgl. zum Konkurs BAGE 32, 326, 336 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB; BAGE 56, 251, 256 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89
Die Versorgungszusage galt für den Kläger mit dem bisherigen Inhalt fort (vgl. zum Konkurs BAGE 32, 326, 336 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB; BAGE 56, 251, 256 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, jeweils mit weiteren Nachweisen). - LAG Berlin, 01.08.1989 - 8 Sa 30/89
Insolvenzstichtag; Ausfallhaftung; Pensionssicherungsverein ; Vergleich; …
Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. August 1989 - 8 Sa 30/89 - wird zurückgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz
Rn. 100 (3) Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird zudem durch eine die damalige Vergleichsordnung betreffende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1991 (- 3 AZR 478/89 -, AP Nr. 63 zu § 7 BetrAVG) bestätigt.Es ging in dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Rechtsstreit darum, dass der PSV als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Rentenanteil nur aus dem zum Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das letzte höhere Gehalt (1985) zu Grunde gelegt hatte (vgl. BAG v. 15.01.1991 a.a.O.).
Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeil Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG v. 15.01.1991 a.a.O., zu 1. der Gründe; vgl. auch BAG v. 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 - zu II. 1. der Gründe, DB 1989, 2541 R).
Auch insoweit hatte der Arbeitnehmer durch seine weitere Betriebstreue nach der Vergleichseröffnung und die Fortführung der Versorgungszusage den Wert seiner Anwartschaft erhöht, die der Arbeitgeber zu 40%, die nicht vom Vergleich erfasst waren, auch bediente (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 2. der Gründe).
Die restlichen 60 % waren durch den Vergleich erlassen worden und zwar auch hinsichtlich aller auf diesen Anteil entfallenen möglichen Steigerungen in der Zukunft (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 3. a) der Gründe).
Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgeführt, dass aus § 7 Abs. 4 BetrAVG keine Ausfallhaftung des Arbeitgebers folge, ausweislich derer er dasjenige schuldet, für das der PSV nicht eintritt (BAG v. 15.01.1991 a.a.O. zu 3. b) der Gründe).
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Er knüpft an den Eintritt des Versorgungsfalls sowie die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen und damit an eine aufschiebende Bedingung an (…vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24). - LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz
Rn. 84 ccc) Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird zudem durch eine die damalige Vergleichsordnung betreffende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1991 (- 3 AZR 478/89 -, AP Nr. 63 zu § 7 BetrAVG) bestätigt.Es ging in dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Rechtsstreit darum, dass der PSV als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Rentenanteil nur aus dem zum Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das letzte höhere Gehalt (1985) zu Grunde gelegt hatte (vgl. BAG v. 15.01.1991 a.a.O.).
Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeil Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG v. 15.01.1991 a.a.O., zu 1. der Gründe; vgl. auch BAG v. 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 - zu II. 1. der Gründe, DB 1989, 2541 R).
Auch insoweit hatte der Arbeitnehmer durch seine weitere Betriebstreue nach der Vergleichseröffnung und die Fortführung der Versorgungszusage den Wert seiner Anwartschaft erhöht, die der Arbeitgeber zu 40%, die nicht vom Vergleich erfasst waren, auch bediente (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 2. der Gründe).
Die restlichen 60 % waren durch den Vergleich erlassen worden und zwar auch hinsichtlich aller auf diesen Anteil entfallenen möglichen Steigerungen in der Zukunft (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 3. a) der Gründe).
Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgeführt, dass aus § 7 Abs. 4 BetrAVG keine Ausfallhaftung des Arbeitgebers folge, ausweislich derer er dasjenige schuldet, für das der PSV nicht eintritt (BAG 15.01.1991 a.a.O. zu 3. b) der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16
Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik
Rn. 94 cc) Für das von der Kammer gefundene Ergebnis spricht zudem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1991 (- 3 AZR 478/89, AP Nr. 63 zu § 7 BetrAVG), welche die damalige Vergleichsordnung betraf.Es ging in diesem Verfahren darum, dass der PSV als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Rentenanteil nur aus dem zum Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das letzte höhere Gehalt (1985) zu Grunde gelegt hatte (BAG 15.01.1991 a.a.O. Rn. 1).
Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeils Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG 15.01.1991 a.a.O. Rn. 18;… s.a. BAG 04.07.1989 - 3 AZR 756/87, DB 1989, 2541 Rn. 18).
Auch insoweit hatte der Arbeitnehmer durch seine weitere Betriebstreue nach der Vergleichseröffnung und die Fortführung der Versorgungszusage den Wert seiner Anwartschaft erhöht, die der Arbeitgeber zu 40%, die nicht vom Vergleich erfasst waren, auch bediente (BAG 15.01.1991 a.a.O. Rn. 19).
Die restlichen 60 % waren durch den Vergleich erlassen worden und zwar auch hinsichtlich aller auf diesen Anteil entfallenen möglichen Steigerungen in der Zukunft (BAG 15.01.1991 a.a.O. Rn. 21 a. E.).
Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgeführt, dass aus § 7 Abs. 4 BetrAVG keine Ausfallhaftung des Arbeitgebers folge, ausweislich derer er dasjenige schuldet, für das der PSV nicht eintritt (BAG 15.01.1991 a.a.O. Rn. 22).
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Sie knüpfen an den Eintritt des Versorgungsfalls sowie die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen und damit an eine aufschiebende Bedingung an (…vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24). - BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
Die Bestandswirkungen des Vergleichs gelten auch über das Vergleichsverfahren hinaus (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 3 a der Gründe, BAGE 67, 24) und wirken damit nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch zugunsten der Beklagten.Daher ist bei der Berechnung das letzte vor der Ablösung erzielte Einkommen zugrunde zu legen (ausdrücklich hierzu vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 24).
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
Die Bestandswirkungen des Vergleichs gelten auch über das Vergleichsverfahren hinaus (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 3 a der Gründe, BAGE 67, 24) und wirken damit nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch zugunsten der Beklagten.Daher ist bei der Berechnung das letzte vor der Ablösung erzielte Einkommen zugrunde zu legen (ausdrücklich hierzu vgl. BAG 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 24).
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Es wird nicht mehr - wie zu Beginn des Rechtsstreits - an eine aufschiebende Bedingung - wie den Eintritt des Versorgungsfalls bzw. die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen - angeknüpft (…vgl. hierzu BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24). - BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Er knüpft an den Eintritt des Versorgungsfalls sowie die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen und damit an eine aufschiebende Bedingung an (…vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24). - BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
Er knüpft an den Eintritt des Versorgungsfalls sowie die Erfüllung der in der maßgeblichen Versorgungszusage bestimmten Voraussetzungen und damit an eine aufschiebende Bedingung an (…vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 10/10 - Rn. 39; 15. Januar 1991 - 3 AZR 478/89 - zu 1 der Gründe, BAGE 67, 24). - BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 434/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Saarland, 04.02.1999 - 3 Sa 185/98
Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvereinbarung - Unterzeichnung durch Konkursverwalter …
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 454/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 435/17
Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 222/99
Konkursrechtliche Einordnung einer Betriebsrentendynamik
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