Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 490/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,876
BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 490/71 (https://dejure.org/1972,876)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1972 - 3 AZR 490/71 (https://dejure.org/1972,876)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 (https://dejure.org/1972,876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Rente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 166 (Ls.)
  • DB 1972, 2165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

    Das Arbeitsverhältnis wäre allerdings dann "wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit" beendet worden, wenn die Klägerin schon vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses berufs- oder erwerbsunfähig gewesen wäre und lediglich die Feststellung durch den Rentenversicherungsträger erst nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt wäre (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - BAGE 39, 166, 171 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu 2 a und b der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 285/89 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Invaliditätsrente, zu I 2 der Gründe).

    Im übrigen besteht nach § 2 Abs. 1 RGG ein Anspruch auf Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits dann, wenn Arbeitnehmer deshalb ausscheiden, weil sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen können und die schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit rückwirkend festgestellt wird (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 -, aaO., Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 -, aaO., …und Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 285/89 -, aaO.).

    Zu diesem Zeitpunkt mußten die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juni 1972 (- 3 AZR 490/71 -, aaO.) und vom 13. Juli 1982 (…- 3 AZR 34/80 -, aaO.) bekannt sein.

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des …

    Mit der Formulierung, das Arbeitsverhältnis solle "durch" Eintritt der Erwerbsunfähigkeit enden, ist klargestellt, daß der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen und nicht nur der Anlaß hierfür sein soll, wie beispielsweise bei einer Formulierung "infolge" Erwerbsunfähigkeit in Betracht gezogen könnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Wie der dem Urteil des BAG vom 30. Juni 1972 (aaO) zugrundeliegende Fall beispielhaft zeigt, kann der Arbeitnehmer zunächst arbeitsunfähig krank werden und seine Arbeitsunfähigkeit erst später in die Erwerbsunfähigkeit einmünden, die medizinische Beurteilung unter Ärzten umstritten sein und die Erwerbsunfähigkeit bei einem erst im Laufe der Untersuchungen ermittelten Zeitpunkt in einem langwierigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren festgestellt werden.

  • LAG Hamburg, 24.11.1988 - 7 Sa 62/88

    Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; Rente; Pension; Firmenzuschuß; …

    Insofern ist der Sachverhalt nicht vergleichbar mit demjenigen, dem das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 (in AP Nr. 4 zu § 42 BGB, Ruhegehalt - Unterstützungskassen) zu entscheiden gehabt hat.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 (a.a.O.) entschieden hat, daß dann, wenn die Satzung der Unterstützungskasse Altersrenten für solche Betriebsangehörige vorsieht, die infolge Eintritts dauernder Erwerbsunfähigkeit aus den Diensten der Firma ausscheiden, einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsunfähigkeit beendet wird, die Rente auch dann zusteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit in die Erwerbsunfähigkeit einmündet, so kann die Kammer dem zumindest für den vorliegenden Fall nicht folgen.

    Die Revision war nach § 72 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz zuzulassen, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juni 1972 a.a.O., sondern auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Berufsunfähigkeit im Sinne von Satzungsbestimmungen wie der vorliegenden auch schon dann gesprochen werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Beendigungsvereinbarung noch kein Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit beim Sozialversicherungsträger gestellt worden ist und von diesem der Versicherungsbeginn erst auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt wird.

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 108/88
    Mit der Formulierung, das Arbeitsverhältnis solle "durch" Eintritt der Erwerbsunfähigkeit enden, ist klargestellt, dass der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen und nicht nur der Anlass hierfür sein soll, wie beispielsweise bei einer Formulierung "infolge" Erwerbsunfähigkeit in Betracht gezogen könnte (vgl. dazu BAG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 -, AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Wie der dem Urteil des BAG vom 30. Juni 1972 (aaO.) zugrundeliegende Fall beispielhaft zeigt, kann der Arbeitnehmer zunächst arbeitsunfähig krank werden und seine Arbeitsunfähigkeit erst später in die Erwerbsunfähigkeit einmünden, die medizinische Beurteilung unter Ärzten umstritten sein und die Erwerbsunfähigkeit bei einem erst im Laufe der Untersuchungen ermittelten Zeitpunkt in einem langwierigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren festgestellt werden.

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80

    Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente

    Dem ist jedoch der Fall gleichzusetzen, daß die Berufsunfähigkeit, wie dies in der Praxis regelmäßig geschieht, erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses festgestellt wird und die Feststellung auf ein Datum zurückwirkt, das noch in das Arbeitsverhältnis fällt (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 4 a der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 06.10.2009 - 7 Sa 868/08

    Höhe einer betrieblichen Invalidenrente - Versorgungsfall

    Rn. 110 Etwas anderes ergibt sich nicht aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.06.1972 (3 AZR 490/71 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen) und vom 13.07.1982 (3 AZR 34/80 = BAGE 39/166 und NJW 83/359).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 497/84

    Wartezeit bei Invaliditätsversorgung

    Der Senat ist in allen Fällen, bei denen es für den Erwerb des Rentenanspruches auf die Erfüllung der Wartezeit ankommt, davon ausgegangen, daß im Wege der Auslegung der konkreten Versorgungsordnung zu bestimmen ist, welcher Zeitpunkt für die Zurücklegung der Wartezeit maßgebend sein soll (BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse, zu 4 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 403/80 - AP Nr. 13 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - zu II der Gründe; Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 93/84 - zu 3 der Gründe; beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht