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Rechtsprechung
   BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1191
BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81 (https://dejure.org/1983,1191)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1983 - 3 AZR 511/81 (https://dejure.org/1983,1191)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1983 - 3 AZR 511/81 (https://dejure.org/1983,1191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 497
  • BB 1984, 601
  • DB 1984, 836
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Er setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    a) Die Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG ist weder ein abstraktes noch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (BAG Urteil vom 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe; Urteil vom 12. März 1991 - 3 AZR 86/90 - ZIP 1991, 1446, 1447 = EWiR 1991, 1157 m. Anm. Plagemann).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen wollen und sich dahingehend einigen (BAG 08.11.1983 - 3 AZR 511/81, juris Rn. 33;… BAG 03.04.1990 - 3 AZR 273/88, juris Rn. 22;… BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8;… BGH 21.10.2008 - XI ZR 256/07, juris Rn. 16;… BAG 22.07.2010 - 8 AZR 144/09, juris Rn. 20).

    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 33;… BAG 03.04.1990 a.a.O. Rn. 22;… BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8).

    Ein selbständiges Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 31;… BGH 18.05.1995 - VI ZR 11/94, juris Rn. 9;… BGH 14.10.1998 - XII ZR 66/97, juris Rn. 15;… BGH 14.01.2008 - II ZR 245/06, juris Rn. 15).

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