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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5182
BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02 (https://dejure.org/2003,5182)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2003 - 3 AZR 592/02 (https://dejure.org/2003,5182)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 (https://dejure.org/2003,5182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Versicherung eines Arbeitnehmers bei Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG; Anwendbarkeit einer tarifvertraglichen Anrechnungsvorschrift; Bestehen des Feststellungsinteresses; Möglichkeit teleologischer Reduktion; Zulässigkeit der Verrechnung; Unmittelbare ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung; Prozessrecht - Auslegung der Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages; Verrechnung; Aufrechnung; Pensionsrückstellung; Aufwendungen; fehlende gesetzliche Unverfallbarkeit der bereits bestehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit löst aber nicht die Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nach § 7 Abs. 2 BetrAVG aus (vgl. ua. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe).
  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    Der gesetzliche Insolvenzschutz gewährt ein derartiges Maß an Sicherheit, dass die Betriebsrentner einer Aktiengesellschaft nach § 225 Abs. 1 Satz 3 AktG bei einer Kapitalherabsetzung, nach § 303 Abs. 2 AktG bei der Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages und nach § 321 Abs. 2 AktG bei einer Eingliederung grundsätzlich keine Sicherheitsleistung verlangen können (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - BAGE 83, 356, 367 ff.).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit löst aber nicht die Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nach § 7 Abs. 2 BetrAVG aus (vgl. ua. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe).
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein …

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    In der Revisionsinstanz sind Klageänderungen zulässig, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO handelt und der neue Antrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen stützt (vgl. ua. BAG 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - BAGE 81, 249, 251 f.; 24. September 1996 - 3 AZR 423/95 -, zu A der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 05.09.2002 - 15 Sa 673/02

    Betriebliche Altersversorgung und zusätzliche Altersversorgung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. September 2002 - 15 Sa 673/02 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach …

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
    In der Revisionsinstanz sind Klageänderungen zulässig, wenn es sich um Fälle des § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO handelt und der neue Antrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder auf unstreitiges tatsächliches Vorbringen stützt (vgl. ua. BAG 7. November 1995 - 9 AZR 645/94 - BAGE 81, 249, 251 f.; 24. September 1996 - 3 AZR 423/95 -, zu A der Gründe).
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Die Umstellung der Anträge führt nicht zu einer Einbeziehung neuer Tatsachen (für die Revisionsinstanz vgl. BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - zu A I der Gründe).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Die Möglichkeit, Klage auf künftige Leistung nach § 258 ZPO zu erheben, steht dem nicht entgegen (vgl. nur BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - zu A II der Gründe).
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 258 ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 19, zu A II der Gründe).
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