Rechtsprechung
| BAG, 21.02.1961 - 3 AZR 596/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwaltungsübung - Pensionsverträge im öffentlichen Dienst - Schriftlicher Abschluß - Gewillkürte Schriftform - Gewohnheitsrechtlicher Formzwang - Tarifrechtliches Günstigkeitsprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Saarland, 04.11.1959 - Sa 33/59
- BAG, 21.02.1961 - 3 AZR 596/59
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58
Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BAG, 21.02.1961 - 3 AZR 596/59
Spätestens zu dieser Zeit sind deshalb diese dem Günstigkeitsprinzip wider sprechenden Vorschriften der ADO ungültig geworden (Bestätigung von 5 AZR 374/58 vom 15« Dezember l96o).
- BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72
Aufsichtsbehördliche Beanstandung der Eingruppierung des Angestellten eines nicht …
Das erwähnte Urteil des Bundesarbeitagerichts vom 15. Dezember 1960 (BAG 10, 247 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) hat lediglich Vorschriften der TO.A und der dazu erlassenen Allgemeinen Dienstordnung, also von (untergesetzlichen) Tarifnormen wegen Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG für ungültig gehalten, weil sie es verboten, höhere Bezüge als die in der TO.A vorgesehenen an die Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne ministerielle Zustimmung zu zahlen; Gleiches gilt für die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 417/58 - (AP Nr. 3 zu § 4 TVG [Angleichungsrecht]) und vom 21. Februar 1961 - 3 AZR 596/59 - (AP Nr. 8 zu § 4 TVG [Günstigkeitsprinzip]).
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.