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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2470
BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 (https://dejure.org/1986,2470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Vereinbarung eines bedingten Wettbewerbsverbots - Wirkungen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Karenzentschädigung des AN bei bedingtem Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 592
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 2166
  • DB 1987, 2047
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 13.05.1986 - 3 AZR 85/85

    Karenzentschädigung bei bedingtem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Nichts anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Wettbewerbsverbot in Kraft zu setzen (Urteil des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 451/80

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 1047/77

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot - Wahlrecht - Karenzentschädigung - Beginn der …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Er hat aber bereits erkannt, daß der Arbeitnehmer berechtigt ist, das Wettbewerbsverbot vorläufig einzuhalten und Karenzentschädigung zu verlangen, wenn Streit über die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes entsteht und die vorübergehende Karenz bis zur gerichtlichen Klärung für den Arbeitgeber von Interesse ist (BAG Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37 zu § 74 HGB, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 414/80

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Arbeitgeber auch dann Karenzentschädigung zahlen muß, wenn das Wettbewerbsverbot unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung aufgrund des Arbeitgebers steht (BAGE 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB; Urteil vom 24. April 1980 - 3 AZR 1047/77 - AP Nr. 37, aa0; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon bei Beginn der Karenzzeit erklären muß, ob er sich auf die Unverbindlichkeit des Verbots berufen, oder aber Wettbewerb unterlassen und dafür Karenzentschädigung verlangen will (BAGE 30, 23, 30 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - AP Nr. 38, aa0, zu I 1 c, 2 der Gründe; Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42, aa0, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 -, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Dies wird besonders deutlich, wenn der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - die Weiterbeschäftigung verlangt hat und nach seinem Obsiegen in der ersten Instanz auch beanspruchen konnte (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot - …

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86
    Gegen diese Rechtsauffassung läßt sich nichts aus der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 1973 (- 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB) ableiten.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88

    Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des …

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Ein von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängiges Wettbewerbsverbot ist daher für den Arbeitnehmer unverbindlich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP Nr. 51 zu § 74 HGB; Urteil vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 53 zu § 74 HGB).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu bedingten Wettbewerbsverboten davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer schon zu Beginn der Karenzzeit dem Arbeitgeber erklären müsse, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten wolle oder nicht (Urteile des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (Abweichung von den Urteilen des Senats vom 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/86 - und vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 73/86 - AP Nr. 51 und 53 zu § 74 HGB).

  • LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00

    Arbeitnehmerstatus des GmbH-Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft Bedingtes …

    Rn. 34 Das Bundesarbeitsgericht hat seine ursprüngliche Rechtsprechung (Urteile vom 13.05.1986 - 3 AZR 85/85 - und vom 16.12.1986 - 3 AZR 73/86 - EzA HGB § 74 Nr. 48 und 49), wonach der Arbeitnehmer sein Wahlrecht zu Beginn des Verbotszeitraums ausüben und dem Arbeitgeber gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben musste, um den Anspruch auf Karenzentschädigung zur Entstehung zu bringen, seit der oben angegebenen Entscheidung vom 22.05.1999 nicht mehr aufrechterhalten.
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