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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24968
BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09 (https://dejure.org/2011,24968)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2011 - 3 AZR 732/09 (https://dejure.org/2011,24968)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 (https://dejure.org/2011,24968)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • openjur.de

    Betriebsrente; zu Recht unterbliebene Anpassung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 4 S 2 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 Nr 1 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG, § 30c Abs 4 BetrAVG
    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Fiktion einer nach § 16 Abs. 4 S. 2 BetrAVG unterbliebenen Anpassung der Betriebsrente; Anforderungen an die Darlegungspflicht des Arbeitgebers bzgl. der Gründe für die unterbliebene Betriebsrentenanpassung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fiktion der zu Recht unterbliebenen Anpassung der Betriebsrente - Anforderungen an das Unterrichtungsschreiben

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrente - unterbliebene Anpassung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Unterbliebene Anpassung der Betriebsrente; Fiktionswirkung des § 16 Abs. 4 S. 2 BetrAVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu Recht unterbliebene Anpassung der Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 269
  • ZIP 2012, 644
  • NZA 2012, 337
  • BB 2012, 507
  • DB 2012, 1278
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319;… 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292).

    Rn. 34 c) Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 16 BetrAVG, wonach für eine zuverlässige Prognose zur wirtschaftlichen Belastbarkeit die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren auszuwerten ist (vgl. 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319), muss der Arbeitgeber im Unterrichtungsschreiben daher die sich aus den Bilanzen der letzten drei Jahre ergebenden Daten zum Eigenkapital und zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung für jedes zur Prognoseerstellung angezogene Jahr angeben.

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319). Auch die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann sich auf die Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers auswirken.

    Rn. 41 1. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 ist nach § 30c Abs. 4 BetrAVG iVm. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen abzustellen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319), für Zeiträume danach kommt es auf den Verbraucherpreisindex an.

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum jedoch eingehalten sein (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - zu I 1 der Gründe, BAGE 70, 137; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 115, 353).

    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, aaO;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49;… 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Ein gemeinsamer Anpassungsstichtag, der nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern bei der gebotenen Gesamtbetrachtung den Versorgungsempfänger begünstigt, steht nicht im Widerspruch zu § 16 BetrAVG (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 a und b der Gründe, BAGE 115, 353;… 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 25, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist jedoch auf den am Anpassungsstichtag verfügbaren und veröffentlichten Index abzustellen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - NZA 2011, 1285).

    Das Inkrafttreten eines geänderten Verbraucherpreisindex während eines gerichtlichen Verfahrens führt nicht dazu, dass die Berechnung des Anpassungsbedarfs neu vorzunehmen wäre (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - aaO).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (…vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49;… 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (…vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (…vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, aaO;… 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 30, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder …

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Ein gemeinsamer Anpassungsstichtag, der nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern bei der gebotenen Gesamtbetrachtung den Versorgungsempfänger begünstigt, steht nicht im Widerspruch zu § 16 BetrAVG (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 a und b der Gründe, BAGE 115, 353; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 25, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (…vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO;… 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, aaO; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 30, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (…vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, aaO;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Zwischen der letzten Anhebung und der erstmaligen gebündelten Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG liegt ein auch sonst vom Senat bei Bündelungen als äußerste Grenze gebilligter Zeitraum von dreieinhalb Jahren (vgl. 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO;… 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, aaO;… 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 30, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die seiner Prognose zugrunde gelegten Jahre das jeweils durchschnittliche Eigenkapital (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (5) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38) und dessen Verzinsung - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - auf der Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse mitteilt.

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Dies wird es ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu § 16 Abs. 4 BetrAVG (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - Rn. 26 ff., BAGE 139, 269) nachzuholen haben.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum allerdings eingehalten sein (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - Rn. 19, BAGE 139, 269;… 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 23).

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. etwa BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - aaO;… 30. November 2011 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49).

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21

    Betriebsrentenanpassung - Gewinnabführungsvertrag

    Auf die Frage, ob das Schreiben der Beklagten vom 19. Dezember 2018 die an eine Darlegung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nach § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG zu stellenden, formalen Anforderungen erfüllte (vgl. dazu BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - Rn. 27, BAGE 139, 269), kommt es deshalb nicht an.
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