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Rechtsprechung
   BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,320
BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 (https://dejure.org/1992,320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Kürzung der erdienten Dynamik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 372
  • NJW 1994, 77 (Ls.)
  • ZIP 1993, 1024
  • MDR 1994, 246
  • NZA 1993, 938
  • BB 1993, 1152
  • BB 1993, 1292
  • DB 1993, 1241
  • JR 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe, vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und vom 18. April 1989, BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    In dem Urteil vom 17. April 1985 (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat erstmals dem "triftigen Grund" die "erdiente Dynamik" als Kategorie des Besitzstandes zugeordnet.

    Ein solcher Eingriff ist nur durch triftige Gründe gerechtfertigt (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes (…so zutreffend Otto, BAG EWiR § 1 BetrAVG 1/87, S. 331) hat der Senat auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAGE 49, 57, 68 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 61, 273, 280 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).

    Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

    Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).

    Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

    Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe, vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und vom 18. April 1989, BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes (…so zutreffend Otto, BAG EWiR § 1 BetrAVG 1/87, S. 331) hat der Senat auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAGE 49, 57, 68 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 61, 273, 280 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 2 der Gründe).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Der Senat hat den Ausschluß des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen (§ 1 Abs. 4 BetrAVG) in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe; BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Später hat der Senat hinsichtlich der Besitzstände zwischen dem erdienten Teil und den zugesagten Steigerungen unterschieden (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe).
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter …

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Die Frage eines verfassungsrechtlich begründeten Vertrauensschutzes bei Änderung einer ständigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BVerfG Beschluß vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - DB 1992, 2511 [BVerfG 28.09.1992 - 1 BvR 496/87], zu II 2 b der Gründe; Urteil des Senats vom 20. November 1990, BAGE 66, 228 = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellt sich hier nicht.
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Senats vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe, vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung und vom 18. April 1989, BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente - …

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    c) In seinem Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372) hat der Senat deshalb auch bei der verschlechternden Neuregelung einer Unterstützungskassen-Versorgung in einem Übergangsfall - allerdings ohne nähere Begründung - sein dreistufiges Prüfungsschema angewendet.

    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht (11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f.; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380).

    Mit einer Anwendung der konkretisierten Eingriffsregeln auf einen Ablösungsvorgang im Jahre 1985 ist damit keine rechtsstaatswidrige Rückwirkung grundlegend neuen Rechts verbunden (BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - aaO).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer müssen entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenübergestellt werden (vgl. BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II der Gründe, BAGE 71, 372; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 92, 203).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Der Ausschluß des Rechtsanspruches bei Unterstützungskassen (§ 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nF) ist als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zu verstehen, womit dem Arbeitnehmer durchaus ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273; bestätigt durch 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 und 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129).
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