Rechtsprechung
| BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld - versicherungsmathematischer Abschlag
- openjur.de
Auslegung eines Versorgungstarifvertrags; vorgezogenes Altersruhegeld; versicherungsmathematischer Abschlag
- Judicialis
Tarifvertragliche Ruhegeldordnung der Techniker Krankenkasse vom 23. Juni 2000 - Anlage 6 (TKT-Anlage 6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der Berechnung der Anspruchshöhe auf vorgezogenes Altersruhegeld; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der versicherungsmathematischen Reduzierung eines Altersruhegeldes wegen Vorziehung; Berechnung von Ruhegeld auf der Basis der Ziff. 11, 12 Abs. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1
Auslegung eines Versorgungstarifvertrags; vorgezogenes Altersruhegeld; versicherungsmathematischer Abschlag - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.09.2005 - 93 Ca 854/05
- LAG Berlin, 17.05.2006 - 15 Sa 2030/05
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Papierfundstellen
- NZA 2008, 1208 (Ls.)
- DB 2008, 2316
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05
Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Die tarifvertragliche Regelung, die ohnehin keiner Billigkeitskontrolle unterliegt (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - AP BetrAVG § 1 Nr. 44 = EzA GG Art. 9 Nr. 90, zu B II 3 a der Gründe), hält sich in diesem Rahmen. - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
Beschäftigungszeit - Befristete Rente
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02
Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
- BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03
Versicherungsmathematischer Abschlag - Veränderungssperre
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28). - BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Eine Feststellungsklage ist vielmehr dann zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -, zu A der Gründe). - BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03
Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28). - LAG Berlin, 17.05.2006 - 15 Sa 2030/05
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2006 - 15 Sa 2030/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor unter I 1 anstatt "5 % Zinsen", "Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten" heißen muss.
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - …
Rn. 56 (2) Nach der Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Altersrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 vH für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 23 mwN). - BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07
Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 …
Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. nur BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 16;… 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 4 Nr. 7). - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 99, 250; 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 15).
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung
Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken (vgl. nur BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 15). - BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 683/08
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne daraus entstandene Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 15). - ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15
Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; …
Er kann vielmehr die - mindestens zu zahlende - Höhe der Betriebsrente feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008, 3 AZR 783/06, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter A. II.). - ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15
Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche …
Er kann vielmehr die - mindestens zu zahlende - Höhe der Betriebsrente feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008, 3 AZR 783/06, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter A. II.). - ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14
Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche …
Er kann vielmehr die - mindestens zu zahlende - Höhe der Betriebsrente feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008, 3 AZR 783/06, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter A. II.). - ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15
Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche …
Er kann vielmehr die - mindestens zu zahlende - Höhe der Betriebsrente feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008, 3 AZR 783/06, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter A. II.). - ArbG Köln, 16.01.2025 - 11 Ca 5412/23
Höhe des zu zahlenden Vorruhestandsentgelts
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 -, Rn. 15, juris). - ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; …
- ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15
Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche …
- ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15
Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche …
- ArbG Hagen, 18.08.2021 - 3 Ca 174/21
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