Rechtsprechung
| BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsrente - Reallohn - Nettolohn - Bemessung - Obergrenze - Anpassung - Stichtag - Eigenkapital - Zinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Unterstützungskassen), § 16
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 11.02.1998 - 4 Ca 2013/97
- LAG Köln, 06.11.1998 - 12 Sa 511/98
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Papierfundstellen
- NZA 2002, 554
- BB 2001, 1908
- DB 2002, 155
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindex an, den das statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4 mwN).Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, so steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (vgl. ua. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 250 jeweils mwN).
Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können jedoch erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen sind vorzunehmen (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, 293; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Entscheidend ist der "absehbare Investitionsbedarf" (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Die wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Anpassungsstichtag sind insoweit von Bedeutung, als daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 281).Dem Arbeitgeber steht bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung ein Beurteilungsspielraum zu (…vgl. ua. Blomeyer/Otto aaO § 16 Rn. 198); im Urteil vom 23. April 1985 (- 3 AZR 156/83 - AP BetrAVG § 16 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe) hat der Senat eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit ausreichen lassen.
- LAG Köln, 06.11.1998 - 12 Sa 511/98
Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente wegen Steigerung der …
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
3 AZR 83/99 12 Sa 511/98.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. November 1998 - 12 Sa 511/98 - aufgehoben.
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen jährlichen Termin ist zulässig (vgl. ua. BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 140 f. mwN). - BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, so steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (vgl. ua. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 250 jeweils mwN). - BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80
Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
b) Die Belange der Versorgungsempfänger erfordern dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105). - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94
Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Die wirtschaftlichen Daten nach dem Anpassungsstichtag bis zur letzten mündlichen Verhandlung können die frühere Prognose bestätigen oder entkräften (BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - BAGE 81, 167, 171 f.) und sich dadurch auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken. - BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen sind vorzunehmen (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, 293; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10). - BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
b) Die Belange der Versorgungsempfänger erfordern dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105). - BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87
Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern - …
Auszug aus BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Das Landesarbeitsgericht hat jedoch nicht ausreichend beachtet, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens nach seiner gesamtwirtschaftlichen Situation zu beurteilen ist (vgl. BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 94, 98). - BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich
- LAG Hamm, 01.04.2003 - 6 Sa 856/01
Einzelfallentscheidung
Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet (28.04.1992 - 3 AZR 142/91; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).Sie werden durch den Anpassungsbedarf und die sog. reallohnbezogene Obergrenze bestimmt (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Abzustellen ist auf den Preisindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen (BAG 14.02.1989 - 3 AZR 313/87; BAG 16.12.1976 - 3 AZR 795/75; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - so auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in der ab 1.1.1999 geltenden Fassung).
Folgerichtig ist darauf abzustellen, wie hoch die Nettoverdienste der aktiven Arbeitnehmer am Anpassungsstichtag waren (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 44 Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).
Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann eine frühere Prognose bestätigen oder entkräften und sich so auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 45 Dem Arbeitgeber steht bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).
Rn. 50 ? Sind Einbußen in der "Unternehmenssubstanz" zu befürchten, so steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Substanzeinbußen eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und damit auch den Fortbestand von Arbeitsplätzen gefährden können (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 59 ? Ein Verlustvortrag ist entsprechend seinen unterschiedlichen Zwecken differenziert zu behandeln (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Auch bereits begründete, aber nicht bilanzierte Versorgungspflichten verringern das Eigenkapital (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Einem verständigen Kaufmann kann nicht angesonnen werden, später benötigtes Kapital zusätzlich auszugeben (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Unzureichendes Eigenkapital beeinflusst nicht nur das Unternehmensergebnis (Zinsen für zusätzlich erforderliche Fremdmittel) und die Liquidität, sondern auch die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und Verluste zu verkraften (Risikovorsorge) (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Auch Erneuerungs- und Rationalisierungsinvestitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze (BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Entscheidend ist der absehbare Investitionsbedarf (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Wie sich anstehende Investitionen auf das Betriebsergebnis, die Liquidität des Unternehmens und die Eigenkapitalsquote auswirken, hängt unter anderem von dem Umfang der Investitionen, der Höhe der benötigten Fremdmittel und den zu erwartenden Zinsen ab (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Wie das Bundesarbeitsgericht zutreffend festgestellt hat, können Substanzeinbußen eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und damit den Fortbestand von Arbeitsplätzen gefährden (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10
Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht
Die Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG umfasst auch Leistungen der Pensionskasse (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35;… Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto Betriebsrentengesetz 5. Aufl. § 1 Rn. 278 und § 16 Rn. 58;… ErfK/Steinmeyer 12. Aufl. § 16 BetrAVG Rn. 10). - LAG Hamm, 14.02.2006 - 6 Sa 1377/05
Einzelfallentscheidung
Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag kann eine frühere Prognose bestätigen oder entkräften und sich so auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 26 Dem Arbeitgeber steht bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02; BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).
Sind Einbußen in der "Unternehmenssubstanz" zu befürchten, so steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 32 ? Unzureichendes Eigenkapital beeinflusst nicht nur das Unternehmensergebnis (Zinsen für zusätzlich erforderliche Fremdmittel) und die Liquidität, sondern auch die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und Verluste zu verkraften (Risikovorsorge) (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Substanzeinbußen eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und damit auch den Fortbestand von Arbeitsplätzen gefährden können (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Rn. 34 ? Ein Verlustvortrag ist entsprechend seinen unterschiedlichen Zwecken differenziert zu behandeln (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Auch bereits begründete, aber nicht bilanzierte Versorgungspflichten verringern das Eigenkapital (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Einem verständigen Kaufmann kann nicht angesonnen werden, später benötigtes Kapital zusätzlich auszugeben (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Auch Erneuerungs- und Rationalisierungsinvestitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze (BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Entscheidend ist der absehbare Investitionsbedarf (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Wie sich anstehende Investitionen auf das Betriebsergebnis, die Liquidität des Unternehmens und die Eigenkapitalsquote auswirken, hängt unter anderem von dem Umfang der Investitionen, der Höhe der benötigten Fremdmittel und den zu erwartenden Zinsen ab (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder …
Sie umschreibt seine wirtschaftliche Belastbarkeit und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).
Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319).
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72).
Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvorträge und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (1) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).
Entscheidend kommt es auf eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine hinreichende Eigenkapitalausstattung an (vgl. BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 61, 94; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08
Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters
Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).
Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319).
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. I 2009 S. 1102 ff.) - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72).
Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (1) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung
Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).
- BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
Sie vermeidet unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und beeinträchtigt die Interessen der Betriebsrentner nur geringfügig (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 1 a der Gründe).Auch insoweit hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG nF im Wesentlichen die Rechtsprechung des Senats übernommen (vgl. 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -BAGE 36, 39, 50 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - und - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 und 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35 und 36).
- LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).
Einem verständigen Kaufmann kann nicht angesonnen werden, später benötigtes Kapital zusätzlich auszugeben (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).
Auch Erneuerungs- und Rationalisierungsinvestitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze (BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).
Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist - ähnlich wie bei einer Anpassungsprüfüng nach § 16 BetrAVG - die wirtschaftliche Entwicklung hier der Non-Profit-Organisation in der Zeit vor dem Widerrufszugang, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung der Organisation gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).
Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Zeitpunkt des Widerrufzugangs kann eine frühere Prognose bestätigen oder entkräften und sich so auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Dem Versorgungsschuldner steht bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
Dies ist rentenrechtlich üblich (vgl. zur Bündelung von Anpassungsterminen BAG 28.04.1992 - 3 AZR 142/91; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10
Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …
Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (…vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 81 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 62;… 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35)..Die zu erwartenden Überschüsse sind nur ein Kriterium (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).
Von der angemessenen Eigenkapitalverzinsung ist aber die Substanzerhaltung zu unterscheiden, die ebenfalls eine Nichtanpassung rechtfertigen kann (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 d der Gründe, aaO).
Je mehr Fremdmittel benötigt werden und je höher das Zinsniveau ist, desto stärker schlägt eine Fremdmittelfinanzierung zu Buche (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b cc der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35).
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
Dadurch können sie die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (vgl. ua. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35). - BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08
Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft - …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente - …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11
Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung - …
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12
Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers; …
- LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen …
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 41/12
Betriebsrente - Anpassungsüberprüfung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09
Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der …
- LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12
Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12
Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige …
- LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Sa 62/11
Anpassung von Versorgungsbezügen
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09
Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung
- BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 394/04
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12
Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer …
- LAG Niedersachsen, 28.07.2011 - 4 Sa 129/11
Voraussichtliche Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens muss im …
- LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 134/12
Rentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Konzerneinbindung
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- LAG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 9 Sa 33/13
Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …
- LAG Düsseldorf, 09.10.2024 - 12 SLa 168/24
Betriebsrentenanpassung - Additional-Tier-1-Anleihe - wirtschaftliche Lage
- LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 265/08
Betriebsrentenanpassung; Altersdiskriminierung; Essener Verband; Leistungsordnung
- LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2013 - 4 Sa 301/12
Betriebsrente, Anpassung, Eigenkapital, Verzinsung, Auszehrung, Prognose
- LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09
Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze, …
- LAG Köln, 03.04.2006 - 14 (1) Sa 98/06
Betriebsrentenanpassung
- LAG Düsseldorf, 09.10.2024 - 12 SLa 63/24
Betriebsrentenanpassung; Additional-Tier-1-Anleihe; wirtschaftliche Lage
- LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 361/15
Betriebsrentenanpassung
- LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13
Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen …
- LAG München, 17.03.2025 - 4 SLa 406/24
Betriebsrente; Anpassung; Ermessen; Konzern; Rüstungsunternehmen; Cash-Pool
- LAG Düsseldorf, 09.10.2024 - 12 SLa 302/24
Betriebsrentenanpassung; Additional-Tier-1-Anleihe; wirtschaftliche Lage
- LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 50/15
Betriebsrentenanpassung
- LAG Hamburg, 08.05.2024 - 2 Sa 5/23
Klage auf wiederkehrende Leistung - Betriebsrentenanspruch - Anpassung der …
- ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12
Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen …
- ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung
- ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09
Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der …
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger …
- LAG München, 07.08.2025 - 4 SLa 406/24
Betriebsrente; Anpassung; Ermessen; Konzern; Rüstungsunternehmen; Cash-Pool
- LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10
Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens …
- LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14
Anspruch eines Versorgungsempfängers auf Anpassung seiner Betriebsrente
- ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Bestimmung der Belange der …
- ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09
Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung …
- ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes …
- LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11
Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente aus …
- LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 100/00
Widerruf einer Unterstützungskassenzusage; Verringerung des Eigenkapitals durch …
- ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09
Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen …
- LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11
Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung der Betriebsrente aus …
- ArbG Essen, 20.09.2005 - 7 Ca 2074/05
Anspruch auf eine nachholende Anpassung des gesamten Kaufpreisverlustes seit …
- ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06
Betriebliche Altersversorgung / Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07
Anpassung der Betriebsrente
- ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
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