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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,225
BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79 (https://dejure.org/1982,225)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 3 AZR 843/79 (https://dejure.org/1982,225)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 (https://dejure.org/1982,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit - Betriebszugehörigkeit - Unverfallbarkeitsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 1114
  • VersR 1982, 1182
  • DB 1982, 1728
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60. …

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Soll die Unverfallbar keitsfrist trotz der Anrechnung nicht abgekürzt werden, so muß das zum Ausdruck gebracht werden (Bestätigung von BAG AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG).

    Daher hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - (AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) mit näherer Begründung die Auslegungsregel aufgestellt, daß die Vordienst zeitanrechnung sich auch auf die Unverfallbarkeit erstrecke, wenn dies nicht - was zulässig sei - ausdrücklich ausgeschlossen werde (zu II 1 der Gründe).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Denn bei der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen kommt es nicht auf den inneren Willen des Erklärenden an, sondern darauf, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB, zu 3 b der Gründe; BGHZ 36, 30, 33, zu II 1 der Gründe; BGHZ 47, 75, 78, zu II der Gründe; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, § 133 Rz 10;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 30 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Bis zu der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) wurde die Unverfallbarkeit von Versorgungsversprechen zwar schon seit längerem diskutiert, die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes sah sie sogar schon in sehr engen Grenzen vor, aber erst durch die erwähnte Entscheidung hat die Dauer der Betriebszugehörigkeit für den Bestandsschutz von Versorgungszusagen allgemeine Bedeutung gewonnen.
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Denn bei der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen kommt es nicht auf den inneren Willen des Erklärenden an, sondern darauf, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB, zu 3 b der Gründe; BGHZ 36, 30, 33, zu II 1 der Gründe; BGHZ 47, 75, 78, zu II der Gründe; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, § 133 Rz 10;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 30 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Daher hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - (AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG) mit näherer Begründung die Auslegungsregel aufgestellt, daß die Vordienst zeitanrechnung sich auch auf die Unverfallbarkeit erstrecke, wenn dies nicht - was zulässig sei - ausdrücklich ausgeschlossen werde (zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79
    Diese Auslegungsregel ist nur eine besondere Ausformung der allgemeinen Unklarheitenregel, wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten die ihm ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen muß (für Versorgungszusagen vgl. BAG AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 213/88

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Dazu hat der Senat eine Auslegungsregel entwickelt: In den Fällen, in denen ein Arbeitgeber Vordienstzeiten anrechnet, die von einer Versorgungszusage begleitet waren, muß angenommen werden, daß die Anrechnung auch Bedeutung für die Unverfallbarkeit hat (BAG Urteil vom 16. Juni 1978 - 3 AZR 1051/77 - BetrAVG 1978, 239; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6, aaO, zu I 1 der Gründe;… BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7, aaO, zu 1 der Gründe; 31, 45, 50 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft durch Anrechnungsvereinbarung - …

    Bereits in seinem Urteil vom 16. März 1982 (- 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Satzung des Bochumer Verbandes lediglich auf seine Rechtsbeziehungen zu seinen Mitgliedern einwirkt, aber keinen unmittelbaren Einfluß auf das Rechtsverhältnis zwischen den Arbeitgebern und den begünstigten Arbeitnehmern hat.

    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

    Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83

    Betriebsrenten - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Dienstalter …

    Nur dann, wenn die getroffene Vereinbarung unklar oder unvollständig ist, gilt die Auslegungsregel, daß eine An rechnung von Vordienstzeit im Zweifel bedeutet, daß auch die Unverfallbarkeitsfrist abgekürzt sein soll (BAG Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 398/01

    Zuordnung von Unternehmen durch Bochumer Verband - Zulässigkeit einer …

    Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2d der Gründe) .
  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des …

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  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 383/01

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente - Zulässigkeit des Beschlusses im …

    Soweit Zweifel bleiben, gilt der höhere Anpassungssatz (sog. Unklarheitenregel, vgl. dazu BAG 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP BetrAVG § 1 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 19, zu I 1 der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 11, zu II 2d der Gründe) .
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 302/90

    Verfall einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden aus …

    Zwar betrifft nach der Rechtsprechung des Senats die Anrechnung von Vordienstzeiten in einer Versorgungszusage "im Zweifel auch die Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG" (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG).
  • LG Hamburg, 20.12.2018 - 413 HKO 81/18

    Anspruch eines ehemaligen Vorstandsmitglieds auf Ruhegeld aus einem …

    Da es sich bei den Vertragsbedingungen um einseitig durch die Beklagte gestellte, für eine Vielzahl an Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen, also Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne dieser Regelung, handelt, ist danach maßgeblich die für den Anspruchsberechtigten/Kläger günstigere Berechnungsgrundlage (vgl. zur Zweifelsregelung: BAG, Urteil vom 25.05.1973 - 3 AZR 405/72; BAG, Urteil vom 16.03.1982 - 3 AZR 843/79; BAG, Urteil vom 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 497/84

    Wartezeit bei Invaliditätsversorgung

    Läßt eine Versorgungsordnung mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. den allgemeinen Rechtsgrundsatz in § 5 AGB sowie BAG Urteile vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 b der Gründe und vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.1986 - 6 Sa 320/86

    Anrechnung von Vordienstzeiten; Betriebliche Versorgungsanwartschaften; Eintritt …

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